Beiträge von Spejbl
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Gut. zu wissen.
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In den Nachrichten habe ich gehört, daß das Bürgergeld wieder zur Grundsicherung mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten werden wird. Hat da jemand schon Kenntnis über Details und wie findet ihr das? Mich tangiert das zwar nicht mehr. Weil, ich habe ja jetzt wegen Schlaganfall vor 3 Jahren Erwerbsminderungsrente und Wohngeld. Aber interessehalber. Und, kann ja sein, daß Interesse an detailirten Infos besteht.
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Hilfebedürftigkeit: Was bedeutet dies laut Sozialrecht Das ist die Antwort auf die Frage:
: Bin ich bedürftig im Sinne des SGB 2 bzw. 12 und damit anspruchsberechtigt? -
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Richtig. GruSi und WG schließen sich gegenseitig aus. Aber auch umgekehrt. WG ist aber vorrangig zu beantragen, wenn der Bedarf dadurch gedeckt wird. Dann fällt man aus der GruSi raus. Ist korrekt so.
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Nein das kannst du nicht ablehnen. Du kannst dir nicht aussuchen, welche Sozialleistungen du bekommst. Wenn mit Wohngeld mehr raus kommt, dann musst du Wohngeld beantragen. Ich verstehe auch nicht, warum du auf 100 Euro verzichten willst.
Genauso habe ich das auch gemacht: Rente+ WG ist höher als die Grundsicherung. KV versichert über die Rente. War aber schon immer so: Vorrangige Leistungen. Das ist wie im ALG 2. Deshalb habe ich gleich zur vollen Erwerbsmind.- Rente den WG- Antrag gestellt. Gar nicht erst die GruSi angesteuert, Rente und Wohngeld. Das kriege ich seit dem Schlaganfall, seit 2 1/2 Jahren.
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Hallo, mich gibt es wieder. Im Januar 2022 hatte ich einen Schlaganfall. Damit flog ich aus dem Erwerbsleben und aus Hartz4. Jetzt habe ich volle EU- Rente und Wohngeld. Und das geht auch. Gruß an alle, die mich noch kennen.