Werde ich machen. Soll oder kann ich auch auf die Karenzzeit im ersten Jahr hinweisen?
Beiträge von Jeanine
-
-
Mit den Kriterien für 1 Person, bezogen auf 50qm2
-
Sollte ich Einspruch einlegen, weil es doch im ersten Jahr diese Karenzzeit gibt?
Hatte vergessen, zu sagen, dass heute die Antwort kam, dass die Zusicherung der Wohnung abgelehnt wird, weil ich 31€ über der Angemessenheit der Brittokaltmiete liege
-
Hallo, ich bräuchte bitte mal einen Rat. Vor einer Weile habe ich mich von meinem Mann getrennt und will aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und suche schon lange eine Wohnung, eigentlich 3 Raum, evtl auch 2. Unser Sohn wird im Wechselmodell alle 14 Tage bei ihm wohnen, dort bleibt er auch gemeldet und geht dort im Ort zur Schule.
Eigentlich stehen 1 Person ja nur höchstens 50qm2 zu. Meine Frage ist, stehen mir aufgrund des Wechsels trotzdem bis 60qm2 zu oder gelte ich nur als Person, die umzieht, weil er dort gemeldet bleibt?
Das andere Problem ist, ich habe jetzt im Erstantrag ein Wohnungsangebot abgegeben, mit 2 Räumen und 42qm2, Bruttokaltmiete 340€, Heizkosten 90€. Sollte ich Einspruch einlegen, weil es doch im ersten Jahr diese Karenzzeit gibt?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.