Wenn der TE wirklich recht hat, dann liegt keine BG vor, denn die BSG Entscheidungen zum Trennungswillen sind nur für Ehepaare anwendbar (vgl. BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R).
Dies ist der Fall. Das Jobcenter hat 2 Außendienstmitarbeiter geschickt, die beide Wohnungen besichtigt haben. Hatte auch kein Problem damit, dass sie sich alles angeschaut haben.
Was spricht denn eigentlich dagegen? Also gegen den Auszug einer Partei bzw. gegen das Zusammenleben in einer einzigen Wohnung? Warum so ein Konstrukt? Nur wegen des höheren Regelbedarfs und ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung? Obwohl man eigentlich nicht alleinerziehend ist?
Hatte vor 18 Jahren eine sehr schlechte Erfahrung gemacht. Seitdem habe ich mir geschworen, nie wieder mit jemandem zusammenzuziehen oder einen gemeinsamen Mietvertrag zu unterschreiben. Es sind einfach persönliche Gründe, die nichts mit finanziellen Vorteilen / Nachteilen zu tun haben. Meine 4 Wände und gut ist.
Einen Widerspruch kann man auch ohne Anwalt erheben. Einfach auf das o. g. Urteil des BSG verweisen.
Vielen Dank für das Urteil. Wahrscheinlich könnte man das klären, aber mehr als anrufen, E-Mails schreiben usw. kann ich auch nicht. Deshalb habe ich mich hier angemeldet. Das mit dem Vorgesetzten wusste ich nicht. Vielen Dank für den Tipp. Es ist einfach eine schwierige Situation.