Beiträge von arn
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Das ist nicht nur schade, denn Motivation geht anders.
Danke an Toetje für die Mühe. (nicht mühelos
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Wenn ich in den Bürgergeldrechner das Ü-geld als Einkommen einsetze kommt einiges andres heraus.
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Ging das mit dem Anhang?
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Okay, verstehe „leider“ !
Ganz ehrlich, wenn ich selbst was hätte, würde ich dafür sorgen, dass da überhaupt keiner von jenen abhängig ware.
Danke für die schnelle Antwort.
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Hallo Toetje, ja ich sehe den Betrag 30€ Versicherungspauschale.
Ich bin aber echt so, dass ich den Begriff nicht so verstehe.
Wie auch immer. Sehe ich das richtig, dass das Ü-geld ansonsten nicht etwa als ein Einkommen gilt. Denn das würde anders behandelt.Ue-geld-besch-21-11-24-anon.pdf
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Hallo an Alle,
ich ergänze mal:
Buergergeldbescheid vor der LTA ergab ca: 1149,50Euro.
Uebergangsgeld ist seit Dezember: 927,30 Euro
Buergeldbescheid ab Dezember ergibt: 242,00 Euro
Er hat für sein Engagement rund 1169 Euro, das sind zwanzig.....mehr??
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Guten Morgen.
Ich habe bereits einige Beiträge lesen können, und ich verstehe es wird angerechnet.
Mein Sohn erhält Bürgergeld, und er besucht seit September vergangenen Jahres eine Berufsvorbereitende Maßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zunächst wurde ein Übergangsgeld an das Jobcenter abgetreten. Seit Dezember gilt: Er bekommt das Ü-geld selbst. In den Bescheiden des Jobcenter wird seither
das Ü-geld der Rentenversicherung als Einkommen gewertet. Das Einkommen wird ihm komplett vom Bedarf abgezogen. Eine Berücksichtigung seiner Leistung
ekenne ich nicht. Weder wurde der Bedarf angepasst, noch bekommt er auf das Übergangsgeld irgendwelche Freibeträge anerkannt.
Ist das rechtmäßig so?
Ich meine mich zu erinnern, daß Leistungen bei Euro-Jobs zu einem geringfügigen Mehr bei Hartz geführt hatten.
Mein Sohn hat übrigends eine erkannte Lernbehinderung, deshalb war die LTA seitens der Agentur für Arbeit eingeleitet worden. Das Jobcenter steht bei der Vermittlung deshalb „außen vor“. So sagten sie das selbst.