Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Noch ein bisschen Kontext:
Das Gespräch wurde mit der Arbeitsvermittlung geführt und die Aussage wurde getätigt vor dem Hintergrund, dass mir ein neuer Kooperationsvertrag vorgelegt wurde in dem festgehalten wird, dass meine Bewerbungsbemühungen ab sofort wöchentlich persönlich im Jobcenter einzureichen sind.
Fehlende Mitwirkung gegenüber der Leistungsabteilung liegt jedenfalls definitiv nicht vor.
Das ganze wurde begleitet mit der Aushändigung eines Merkblattes über meine Mitwirkungspflichten und Verweis auf die Paragraphen §60, §61 und §66 aus dem SGB I.
Ich habe den Eindruck, dass es sich um einen Bluff handelt um Druck auszuüben (?!) und frage mich desweiteren ob der wöchentliche "Appell" überhaupt verhältnismäßig ist. Meine Recherche ergab bisher nur, dass der Gesetzgeber in "besonderen" Fällen zu monatlichen Terminen auffordert, aber wöchentlich?