Beiträge von McMoneysack

    Schon mal vielen Dank für die Antworten.

    Noch ein bisschen Kontext:

    Das Gespräch wurde mit der Arbeitsvermittlung geführt und die Aussage wurde getätigt vor dem Hintergrund, dass mir ein neuer Kooperationsvertrag vorgelegt wurde in dem festgehalten wird, dass meine Bewerbungsbemühungen ab sofort wöchentlich persönlich im Jobcenter einzureichen sind.

    Fehlende Mitwirkung gegenüber der Leistungsabteilung liegt jedenfalls definitiv nicht vor.

    Das ganze wurde begleitet mit der Aushändigung eines Merkblattes über meine Mitwirkungspflichten und Verweis auf die Paragraphen §60, §61 und §66 aus dem SGB I.

    Ich habe den Eindruck, dass es sich um einen Bluff handelt um Druck auszuüben (?!) und frage mich desweiteren ob der wöchentliche "Appell" überhaupt verhältnismäßig ist. Meine Recherche ergab bisher nur, dass der Gesetzgeber in "besonderen" Fällen zu monatlichen Terminen auffordert, aber wöchentlich?

    Hallo,

    Da mir meine Internetrecherche keine echte Antwort liefern konnte wende ich mich hier ans Forum.

    Hat sich 2025 etwas grundlegendes an den Sanktionsmöglichkeiten geändert?


    Meine Sachbearbeiterin hat heute behauptet sie könnte mir im Extremfall sämtliche Zahlungen des Jobcenters kürzen. Regelsatz. Miete. Krankenversicherung!


    Mein letzter Stand war maximal 30% des Regelsatzes (bzw. bei Totalverweigerung den kompletten Regelsatz?)