Beiträge von Eisenacher82

    Ich kenne mich damit nicht so aus. Ich habe den Job nur deshalb angenommen, weil ich großer Eisenbahn-Fan bin und auf diese Art und Weise kostenlos den Fernverkehr nutzen kann. Nebenbei verdiene ich noch etwas Geld. Leider reicht es nicht zum Leben (wenn man die Mietkosten inkludiert). Daher bin ich noch auf Bürgergeld angewiesen. Da ich chronisch krank bin, ist es auch schwer wieder in einen "normalen" Job zu kommen.

    Dann solltest du dieses "Arbeitsverhältnis" mal prüfen lassen, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung.

    Ich hatte parallel dazu ne "richtige" Anstellung bei einem anderen Unternehmen, welches Fahrgastzählung im Nahverkehr gemacht hat. Da wurde ich aber gekündigt. Jetzt ist nur noch die Honorartätigkeit für Ipsos / DB Fernverkehr übrig. Die bieten grundsätzlich nur Fahrten gegen Honorar an, was anderes gibt es dort gar nicht.

    Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und daher natürlich auch eine Erwerbstätigkeit, die mit der Gewährung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit verbunden ist.

    Allerdings frage ich mich, ob das nicht eher eine Scheinselbständigkeit ist oder kannst du selbst festlegen, in welchen Zügen du gerade die Befragung machst und wann? Für mich klingt das nicht danach, dass du frei irgendwas entscheiden kannst.

    Jein. Ich kann nur aus einer Liste von der DB vorgegebener Zugnummern und Tage mir Fahrten aussuchen. Frei entscheiden kann ich nicht. Bei der Anmeldung im Dienst wird dann in der App die Wagenklasse und Wagennummer vorgegeben.

    Hallo liebes Forum, ich heiße Markus und komme aus Eisenach. Seit 10 Jahren arbeite ich für verschiedene Unternehmen als Fahrgastbefrager für den Eisenbahn- und öffentlichen Nahverkehr.
    In den 10 Jahren hatte ich verschiedene Anstellungsverhältnisse (MiniJob, sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit und Honorartätigkeit). Mein aktueller Auftraggeber bezahlt mir die Arbeit als Honorar, also bin ich als selbständiger Freiberufler (neudeutsch Freelancer) unterwegs.

    Da nur die Zugfahrten vergütet werden, in denen die Befragung oder Zählung stattfindet, bekomme ich allerdings nicht mehr als 600–700 Euro Honorar pro Monat. Daher muss ich mit Bürgergeld aufstocken. (Anfahrten und Heimfahrten sind für mich im Fernverkehr kostenlos, aber ich bekomme dafür kein Geld).

    Bis 2024 wurde das Honorar als Arbeitseinkommen im Bewilligungsbescheid angegeben, mit entsprechend 100 Euro Freibetrag und 20% bis 520 Euro bzw. 30% bis 1000 Euro. Ich habe nun für letztes Jahr einen abschließenden Bescheid bekommen, wo das Honorar als "Sonstige Einkommen" aufgelistet wurde und das Jobcenter hier im Wartburgkreis fordert von mir nun mehrere hundert Euro zurück, die ich gar nicht aufbringen kann. Denn seit 2025 bekomme ich nur noch soviel Bürgergeld, dass es zusammen mit dem Honorar bei ziemlich genau 563 Euro heraus kommt. Lediglich 30 Euro Versicherungspauschale und das D-Ticket von 58 Euro wird als Absetzung akzeptiert. Das Honorar wird nur noch als "Sonstige Einkommen" deklariert und entsprechend fehlen die Freibeträge von 184 Euro.

    Mir kommt das falsch vor, immerhin arbeite ich ja für das Honorar und lebe auch davon. Ich habe Widerspruch eingelegt und warte nun auf eine Antwort.

    Liege ich hier im Recht oder das Jobcenter? Gibt es für Honorar eine Grauzone in den Vorschriften?