Hallo erstmal,
Ich suche mir schon einen Wolf an den Hintern, aber bitte, wo und wie kann ich meine
E-Maildresse ändern?
Hallo erstmal,
Ich suche mir schon einen Wolf an den Hintern, aber bitte, wo und wie kann ich meine
E-Maildresse ändern?
Ah ja, jetzt hab ich es verstanden.
In meinem Vertrag steht, daß nach Ablauf des Vertrages eine einmalige Auszahlung stattfindet. Jetzt ist die Frage, bleiben davon 15000€ Vermögensgrenze anrechnungsfrei, und der Rest des Auszahlungsbetrags wird dann angerechnet, oder wird der ganze Auszahlungsbetrag angerechnet? Oder kann ich den Vertrag so abändern lassen, daß ich einen Monatlichen Betrag ausbezahlt bekomme und was der an Höhe haben darf? Wo könnte man denn nachlesen, wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag maximal sein darf zum Bürgergeld?
Wenn ja alles regulär laufen sollte, dann sind es noch 3 Jahre (65), bis der Vertrag ausläuft, dann wäre der reguläre Renteneintritt in 5 Jahren, also theoretisch würde ich also 2 Jahre einen monatlichen Betrag innerhalb des Bürgergeldes bis 67 ausbezahlt bekommen!?
Wie sieht es denn aber aus, der Vertrag unterliegt einem Verwertungsausschluß, darf dann der Auszahlungbetrag überhaupt verwertet werden, außer zu dem Zweck den er dienen soll, nämlich zur zusätzlichen Altersversorgung?
Gruß Werner
Gilt schon lange nicht mehr.
Dann hast du sicherlich mit dem verlinkten Rentenrechner das Datum ermittelt.
Das sagt doch die Logik, dass es was anderes ist, wenn monatlich z. B. 500 Euro ausgezahlt werden oder es einmalig 50.000 Euro gibt...
Rentenrechner:
Mit der Logik ist mir leider nichts Logisch. Was macht es für einen Unterschied ob alles auf einmal ausbezahlt bekomme oder nur pro Monat zum Beispiel 200 Euro? ich komme nicht mit was sie damit genau meinen oder hinaus wollen! Geht es um den Betrag den man zum monatlichen Bürgergeld zu verdienen darf, 100.-€, ohne das diese angerechnet wird?
Zur Frage 1:
Grundsätzlich beträgt die Vermögensgrenze 15.000 € (§ 12 Abs. 2 SGB II). Die genannten 40.000 € gelten für die Dauer der Vermögenskarenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt ab dem Monat, für den erstmals Leistungen beantragt werden und dauert ein Jahr (§ 12 Abs. 3 SGB II). Klingt aber so als bestehe schon länger Bürgergeldbezug, daher vermute ich, dass hier bereits die Grenze von 15.000 € maßgeblich sein dürfte.Zu Frage 2:
Ohne konkretes Geburtsdatum schwer zu sagen. Der genaue Zeitpunkt kann mit dem Rentenrechner der DRV berechnet werden.Zu Frage 3:
Handelt es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche Zahlungen?
Hallo,
Zu Frage 1: Ja, leider beziehe ich schon über einen längeren zeit raum Bürgergeld, als gelten die Grenze von 15000€. Ich wußte mal was von pro Lebensjahr von 150€?
Zu Frage 2: 21.06.1963
Zu Frage 3: da bin ich jetzt überfragt, da muß ich erst den Vertrag nochmals durchlesen oder bei der Versicherung anrufen. Auf was wollen Sie dabei ansprechen?
Gruß Werner
Hallo erstmal,
ich beschäftige mich gerade mit meinem Bürgergeldbezug und mache mir Gedanken über mein Vertragsende 2028 der Altersvorsorge.
Folgendes:
1. Der Vertrag wurde im Jahr 1987 als Lebensversicherung abgeschlossen als das Rentenalter noch bei 65 war, und im Jahr 2004, als es noch ging, zu einer Altersvorsorge umgewandelt und unterliegt seit dem einem Verwertungsausschluß.
2. Der Vertrag endet im September 2028
Frage 1: Wie hoch ist eigentlich die Vermögensgrenze für einen Alleinstehenden? Stimmt die Angabe, SGB2, §12, Abs.1-3 und Abs.4 mit gesamt und maximal 40000Euro?
Frage 2: Ich bin Jahrgang 1963, wann wäre mein reguläres Renteneintrittsalter 65 (2028) oder 67(2030)?
Frage 3: Wenn Rente 67, und ich weiterhin Bürgergeld beziehe, aber mein Vertrag schon mit 65 endet, besteht dann die Möglichkeit, daß die Altersvorsorge auf das Bürgergeld angerechnet wird? So richtig blicke ich da nicht durch!
Wer kennt sich hier in diesem Forum über mein Anliegen aus?
Gruß Werner