Beiträge von Ali70

    Ok. Das bedeutet sie gibt das nicht an. Und wenn es eine Rückfrage des Jobcenter gibt zum Beispiel nach Überprüfung der Kontoauszüge gibt sie diesen § 11a Abs 4 SGB II an. So richtig?

    Gibt es eine Grenze ab welchem Betrag sie das doch angeben muss? Für Einmalzahlung oder pro Monat/Jahr?

    Wenn sie jetzt einmal zum Beispiel 500€ als Spende bekommen hat oder in einem Jahr 3000€ würde das dann nicht angerechnet oder?

    Hallo Forum,

    eine mit uns befreundete alleinerziehende Mutter hat beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung für ihre Wohnung gestellt. Das Geld hat sie auch erhalten.

    Sie hat jetzt zusätzlich Geld von einem gemeinnützigen Verein erhalten. Dort hat sie auch einen Antrag gestellt weil das Geld für die Erstausstattung nicht ausgereicht hat.

    Sie will bei diesem Verein jetzt noch weitere Anträge stellen. Zum Beispiel "Antrag auf Unterstützung bei Zahlungsaufforderungen und Rechnungen".

    Muss sie das Geld was sie als Spende erhalten hat beim Jobcenter angeben und wird das dann angerechnet?

    Sie hat sonst kein Einkommen nur Bürgergeld/Kindergeld/Unterhaltsvorschuss.

    Danke

    Ali