OK d.h. Geld für das eine Privatrechnung über eine Dienstleistung mit erbrachter Arbeitsleistung (?) existiert würde vom Jobcenter also nicht anerkannt als Geld auf das die Freibeträge angesetzt werden? Das ist die Antwort, die ich gesucht habe. Dann kann ich mir sparen, das zu recherchieren und eine konforme Rechnung zu formulieren
Beiträge von maus-aly
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Leider sitzt die Firma in der Schweiz. Ich bin aber ja auch gar nicht hier um das Geschäftsgebahren der Firma zu diskutieren sondern wie ich die Rechnung ausstellen muss, damit das Jobcenter die Freibeträge anrechnet. Meine Suchen im Internet sind da leider sehr mau ausgefallen, manche sagen das muss speziell formuliert werden aber haben dann keine Tipps wie, und allgemein behaupten auch einige Seiten, dass das Einkommen ist, was nicht als Erwerbseinkommen zählt.
Genau deswegen bin ich hier, weil ich dachte dass hier Leute besser bescheid wissen und mir beantworten können, ob es sich für mein Konto lohnt die Rechnung auszustellen und was dann drauf stehen muss damit das Jobcenter auch unmissverständlich versteht dass das als Erwerbseinkommen gezählt werden muss. -
Ja, mir erscheint das Vorgehen der Firma auch seltsam. Als Bewerberin, die den Job aber unbedingt haben möchte weil das Profil wirklich perfekt passt beim ersten Job seit einem halben Jahr, will ich auch nichts tun, was meine Erfolgschancen irgendwie gefährdet. Falls ich das also über die Rechnung machen kann so dass es als Erwerbseinkommen zählt und die Freibeträge gelten wäre mir das sehr lieb. Ich habe absolut keine Ahnung davon was ich von denen sonst verlangen muss falls es als Rechnung nicht ausreicht.
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Natürlich will ich denen nicht absagen, nur mit der Ruhe. Da hast du etwas missverstanden. Ich weiß lediglich noch nicht ob sie mir wirklich zusagen, da ich nach wie vor nicht die einzige Person bin, die im Rennen ist, und ich will natürlich während ich auf das abschließende Feedback warte meine Zeit nutzen, weiter Jobangebote suchen und Bewerbungen schreiben falls sie mir absagen. Da ich noch nie eine private Rechnung geschrieben habe, vor allem keine, die rechtlich sauber ist damit das Jobcenter sie so annimmt, werde ich wenn ich eine Rechnung ausstellen will erst Zeit investieren müssen, hier entsprechende Vorgaben zu recherchieren.
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Guten Tag,
ich bin seit mehreren Monaten im Bewerbungsprozess mit einer für mich sehr gut passenden Firma, welche aber im Laufe des Prozesses die Bearbeitung diverser Aufgaben im Zeitwert mehrerer Arbeitstage angefordert hat. Mir wurde zugesichert, dass ich, um dem entstandenen zeitlichen Invest gerecht zu werden, 150€ an Aufwand in Rechnung stellen darf. Da wir hier von Arbeitszeit sprechen, welche nicht als vorab offiziell vereinbartes Probearbeiten zählt und welche ich nicht in den Räumlichkeiten der Firma durchgeführt habe, würde ich das Angebot der Firma gerne annehmen und die 150€ in Rechnung stellen.
Meine konkrete Frage ist: Zählen die 150€, die ich der Firma für die Bearbeitung der Bewerbungsaufgaben in Rechnung stelle als Erwerbseinkommen und greifen damit die Freibeträge für Erwerbseinkommen (d.h. 100€ frei, 20% der weiteren 50€)? Falls es von der Formulierung auf der Rechnung abhängt, wie muss ich die Arbeit auf der Rechnung ausweisen, damit das Jobcenter diese als Erwerbseinkommen zählt?
Denn, wenn mir der Bürgergeldbetrag für den Monat in dem die 150€ eingehen letztendlich um 150€ gekürzt werden, kann ich mir das Stellen einer Rechnung auch sparen und die Zeit lieber dafür nutzen, weiter nach Jobs zu suchen.
Liebe Grüße
Aly