Beiträge von Morgen_Falter
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Das sagt doch schon die Logik, dass das Zimmer als deine Arbeitsstätte und damit als Betriebsausgabe gilt. Es dient ja nicht zu Wohnzwecken.
Hallo Turtle 1972!
Finden in der mit dem Bürgergeldantrag abgegebenen vorausschauenden Anlage EKS eingetragene Betriebsausgaben denn überhaupt Berücksichtigung in der vorläufigen Leistungsberechnung ???
Oder ist es so, dass in die vorläufige Leistungsberechnung nur die geschätzten Einnahmen einfließen und die geschätzten Betriebsausgaben erst nach Abgabe der abschließenden Anlage EKS verrechnet werden ???
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
leider muss ich aktuell Bürgergeld beantragen, da mir der Hauptkunde weggefallen ist. Bin selbständig und arbeite vom Arbeitszimmer in meiner Wohnung aus. Für mich würde die Karenzzeit gelten, da ich mehr als 3 Jahre keine Leistungen bezogen habe.
Im Bürgergeldantrag gibt es ein Feld, wo die "gewerblich genutzte Fläche der Wohnung" einzutragen ist. Wenn ich hier die m² des Arbeitszimmers eintrage, zahlt dann das Jobcenter für dieses dann keine Miete ??? Bzw. kann ich das Arbeitszimmer dann nur in der abschließenden Anlage EKS als Betriebsausgabe abziehen, sofern ich in dieser überhaupt genug Einnahmen haben werde (wird ja sonst nicht anerkannt) ???
Die Einkommenssituation gestaltet sich aktuell sehr unvorhersehbar.
Ich freue mich, wenn ihr mit mir euer Wissen und eure Erfahrungen teilt.
Danke vorab und Gruß!