Beiträge von Weissichnicht8926

    Guten Abend

    Ich habe für August meinen Bürgergeldbetrag überwiesen bekommen und bin zum 02/08/2025 eine neue Vollzeitarbeitsstelle angetreten. Ich habe dem Jobcenter Bescheid gegeben und um eine Rückzahlungsvereinbarung gebeten. Auf die Antwort warte ich noch. Laut Meinungen von anderen muss ich jetzt den Arbeitsvertrag und bestimmt Kontoauszüge vorlegen.

    Heute am 20/08 habe ich in bar 400€ auf mein Konto eingezahlt und habe nun Angst dass ich dadurch jetzt Probleme mit dem Jobcenter bekommen könnte aber ich bin ja seit dem 02/08 in Vollzeit angestellt und muss das Bürgergeld vom August ja sowieso zurückzahlen.

    Mache ich mir unnötige Sorgen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    Guten Morgen,

    ich war zum ersten Mal Bürgergeldempfänger und bin zum 01/08/2025 eine neue Arbeitsstelle in Vollzeit angetreten und habe Ende Juli für August volle Leistungen überwiesen bekommen. Ich habe dem Jobcenter Bescheid gesagt und bin zu diesem Datum bei Ihnen abgemeldet.

    Meine Situation:

    Ich bin zum 01/08/2025 in ein anderes Bundesland für diese neue Arbeit gezogen und der Arbeitgeber hat mir eine Mitarbeiterwohnung gestellt für 240€ kalt/300€ warm.

    Meine zuvor bezogene Wohnung habe ich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31/08/2025 gekündigt, und diesen Monat natürlich noch die vollen 600€ kalt/750€ warm bezahlt.

    In Deutschland hat man eine Frist von 1-2 Wochen für die Ummeldung des Hauptwohnsitzes.

    Jetzt habe ich Angst, wenn ich mich fristgerecht ummelde, das Jobcenter neu rechnet wegen niedrigeren Wohnkosten etc. Doch dann bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt rechtens ist, denn ich habe ja diesen Monat trotzdem meine alte Wohnung bezahlt und muss noch zusätzlich die neue finanzieren.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass das Einwohnermeldeamt nicht so streng ist, auch wenn ich mich erst zum 01/09/2025 ummelden würde.

    Was soll ich jetzt tun? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    ich beziehe das erste Mal Bürgeldgeld. Zu Anfang August trete ich eine neue Arbeitsstelle an und am Ende August ziehe ich aus meiner Wohnung aus und erwarte danach eine Kautionsrückzahlung.

    Ich weiß nicht ob das relevant ist aber ich werde diese Rückzahlung nicht DIREKT als Kaution in einer neuen Wohnung hinterlegen (würde es gerne auf der Seite lassen). Ich ziehe in eine andere Stadt und komme erstmal bei einer vom neuen Arbeitgeber gestellten Unterkunft unter (ohne eine Zahlung einer Kaution), möchte parallel nach einer neuen Wohnung in dieser Stadt suchen und wenn fündig, die Kaution dann dafür verwenden.

    Jetzt werde ich ja aufgrund der Beendigung des Bürgergelds wieder in Kontakt mit dem Amt treten und wie ich gehört habe, werden Sie aktuelle Kontoauszüge, neuen Arbeitsvertrag verlangen.

    Werden Sie die Kaution als Vermögen anrechnen? Ich hoffe doch nicht, denn dann muss ich ja wieder für eine Kaution sparen.

    Auszug einer Antwort eines Rechtsanwalts in einem anderen Forum:

    „Die Auszahlung der Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung wird bei Bürgergeldbezug nicht als Einkommen angerechnet. Gemäß den Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), das auch das Bürgergeld umfasst, wird die Mietkaution als zweckgebundene Rückzahlung betrachtet und nicht als Einkommen gewertet. Dies bedeutet, dass die Rückzahlung der Kaution keinen Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes hat, da sie nicht zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts dient, sondern eine Rückzahlung einer zuvor geleisteten Sicherheit ist.“

    Aber wer hat wirklich Erfahrung damit gemacht? Ich habe jetzt echt Angst dieses Geld zu verlieren :(

    Für Antworten danke ich im Voraus

    Freundliche Grüße