Beiträge von Befreiter

    Ja, so haben ^DIE^ uns das auch gesagt.... aber wie anfangs geschildert ist es bei uns leider nicht so einfach...

    es doch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht

    Az 1 BvR 1089/18


    hier wird doch ganz klar gesagt das jemand (Gleichberechtigung) mit wenig Einkommen ohne Sozialleistungen nicht schlechter behandelt werden darf als jemand der eben Leistungen von einer Sozialbehörde erhält

    Danke für die Rückmeldung....wir sind definitiv unter der Bedarfsgrenze (Regelsatz)... nur ist das aktuelle Problem das DIE einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter haben wollen, unabhängig davon ob wir den dann annehmen oder nicht....

    Wir haben dem Beitragsservice mehrmals angeboten selbst zu prüfen (was eigentlich überhaupt kein Problem darstellt)

    Wohngeld + Einkommen - Miete

    vs

    Regelsatz (Bedarfsgrenze)

    Guten Tag


    Wir sind am Ende mit unserer Weisheit.


    Seit über einem Jahr versuchen wir, bislang leider erfolglos, uns von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen.

    Wir haben bis Ende 2023 Bürgergeld bezogen und seit Anfang 24 dann Wohngeld und Kinderzuschlag.... unterm Strich kommt für uns ungefähr das gleiche heraus.... allerdings akzeptieren die das bislang nicht, sie meinen die bräuchten einen Bescheid der Sozialbehörde. Wir waren dort auch Ende letzten Jahres und haben dem Jobcenter unsere Situation erklärt und das wir einen Antrag stellen möchten um ihn dann, von unserer Seite, abzulehnen (Anspruch haben wir laut Überschlagsberechnung). Das gefiel denen überhaupt nicht, ein riesiger Aufwand um ihn letztendlich nicht wahrzunehmen nur um eine Befreiung der Rundfunkgebühren zu erwirken, kam uns ein Kopfschütteln entgegen.

    Darüber hinaus wären bei Antragstellung beim Jobcenter unser Wohngeld und Kinderzuschlag hinfällig gewesen und hätten das alles Neu beantragen müssen.

    Wer macht sowas bitte?... Wir jedenfalls nicht...

    Verständnis seitens der Rundfunkanstalt haben wir auch nicht bekommen.

    Jetzt haben wir hier gelesen das es ein ^Gleichberechtigungsurteil^ vom Bundesverfassungsgericht gibt.

    Danach, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist auch ne Befreiung mit Wohngeld/Kinderzuschlag möglich.


    Wir machen wir das am besten, hat jemand das schon durchgesetzt?


    Mit freundlichen Grüßen


    Familie Weber