Beiträge von NordBG

    Wozu muss ich einen (festen) Wohnsitz anmelden? Wenn ich keinen habe, habe ich keinen. Für KdU ist das nicht erforderlich, gerichtlich festgestellt. Es hesst ja auch Kosten der Unterkunft und nicht Kosten des Wohnsitzes.

    Wo liegt das Problem, wenn es jemand schafft, in acht Monaten Bürgergeldbezug jeweils durchschnittlich 50 Euro an die Seite zu legen unter das Kopfkissen und dann bei Bedarf wieder auf das Konto einzuzahlen? Schliesslich haben auch P-Konten gewisse Grenzen, und wer nicht viel Geld auf dem Konto parken will, macht es halt zu Hause. Oder woanders.

    *lol* - melde mich gerne...

    Ich merke allerdings gerade, welcher Wind hier weht. Das hat mit Rechte von Bürgern beachten nichts zu tun.

    Eine postalische Erreichbarkeit ist gefordert, ja. Es kann aber jeder nachlesen, dass die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse "freiwillig" ist. Auch wenn dies gern und oft nur sehr klein und versteckt geschrieben wird und man manchmal von Mitarbeitern penetrant nach diesen Daten gefragt wird.

    Wenn es hier für bestimmte Leute falsch ist, die einem zustehenden Rechte auch zu nutzen, dann gute Nacht.

    Moin,

    da es hier quasi keine Wohnungen im akzeptablen Preisbereich gibt (wenn überhaupt, dann nur Senioren oder 17m²-Wohnklos), überlege ich zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ein Wohnmobil anzumieten und darin zu leben. Hat jemand Erfahrung, wie das dann mit KDU ausschaut?

    Das generell die laufenden Kosten nach dem BSG-Urteil von vor 15 Jahren übernommen werden müssen, ist mir bekannt. Aber wie sieht es mit einer Miete aus, die sich grob im Rahmen einer Wohnungskaltmiete bewegt?

    Aktuell habe ich befristet eine möblierte Wohnung angemietet, die ich aber verlassen muss (letzten Aufschub bekommen, zum Glück guter Vermieter) und auch will (zu laut, nicht barrierearm...).

    OfW ist jobcentermässig hier nicht das Problem, Die postalische Erreichbarkeit muss natürlich gewährt sein.

    Wäre es problematisch, wenn man die 400 Euro als Einzahlung für Überweisungen deklarieren würde? Schließlich muss darauf sollte man ja nicht zu viel Geld auf dem Konto liegen lassen, sondern manche packen es sich auch lieber unter das Kopfkissen.

    Wenn dann Geld benötigt wird, wie hier für zum Beispiel einen Umzug, dann wird es halt aufs Konto eingezahlt.

    waren die beiden nicht eine WG? BG ja wohl nicht, gerade wenn die Miete nach Köpfen geteilt wurde...

    Alte Regel (gilt bei Miete, Strom etc): keine zu hohen Vorauszahlungen, lieber Nachzahlung. Sonst bist Du, ggf auch im Insolvenzfall, oft der Gearschte :(

    Ich würde höchstens noch als Frage stellen, ab wann die KdU bewilligt und auch bezahlt wurde. Denn wenn das nur die letzten drei Monate war, wird eine Nebenkostennachzahlung für 2024 ist es eventuell schwierig, wenn Du dann noch nicht da gewohnt hast.

    Aber selbstverständlich schliesse ich mich der Meinung an "beantragen und gucken, was kommt". Sollte es problematisch werden, kannst Du ja immer noch hier Hilfe suchen oder Dich anwaltlich beraten lassen.

    Die Schalterdame möge Dir diese (falsche) Aussage bitte schriftlich geben, damit Du bei Problemen etwas in der Hand hast.

    Wenn die Überweisung auf das Konto Deiner Frau "sauber" ist, teile das Deiner Leistungsabteilung besser schriftlich mit und weise auf die abweichende Kontoinhaberin hin. Selbstverständlich ist bei den Überweisungen ein Empfängername angegeben und genauso selbstverständlich kannst Du auch einen abweichenden Empfänger angeben.

    Dann sollte ein Änderungsbescheid mit Kontoinhaber kommen.