Beiträge von Dari

    Nachtrag: Ich hätte noch eine Frage. Ich habe mir mal den notariellen Übertragungsvertrag für die Wohnung angesehen, und darin steht: "Die Erschienenen X (meine Eltern) behalten sich das Recht vor, auf Kosten der Erschienenen Y (ich) das Übergabeobjekt zurückfordern zu können, wenn die Erschienene Y (ich) zu Lebzeiten mindestens eines Elternteils ohne deren Zustimmung das Objekt veräußert, es belastet, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird."

    Würde das nun etwas ändern, da mein Vermögen ja zu Lebzeiten meiner Eltern tatsächlich in keiner Form verwertet werden kann?

    Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Doch, ich zahle regulär in die Kranken- und auch in die Rentenversicherung ein. Ich bin über die KSK (Künstlersozialkasse) versichert, da mein Job zu den publizierenden Tätigkeiten zählt, das heißt, ich trage den normalen KV- und RV-Anteil, den auch angestellte Arbeitnehmer leisten, und der eigentliche Arbeitgeber-Anteil wird von der KSK getragen. In die Arbeitslosenversicherung zahle ich jedoch nicht ein.

    Mein Einkommen schwankt je nach Auftragslage zwischen 1000,- und 1150,- EUR brutto, mit Tendenz abwärts eben wegen der immer schlechter werdenden Auftragslage. Ich lebe in einer 2er-WG, mein Mietanteil beträgt warm 310,- Euro. Wie gesagt, im Moment komme ich noch einigermaßen klar, deswegen hatte ich mich bisher auch nur vorsorglich beim Jobcenter erkundigt.

    Und angenommen, ich kann mich mit zusätzlichen Jobs noch eine Weile über Wasser halten, kann aber irgendwann gesundheitlich nicht mehr (bin wie gesagt Ende 50 und habe schon mehrere größere OPs hinter mir und auch andere gesundheitliche Baustellen), was passiert denn dann? Ich werde ja nicht von heute auf morgen in Erwerbsminderungsrente gehen können, und die Wohnung wird sich ja in Anbetracht der Umstände (lebenslanges Wohnrecht) ohnehin kaum verkaufen lassen. Dann bleibt tatsächlich nur Bürgergeld auf Darlehensbasis, das ich aber zurückzahlen muss?

    Hallo zusammen,

    ich bin Ende 50, alleinstehend (Kinder sind erwachsen und leben nicht mehr bei mir) und seit vielen Jahren Freiberuflerin im Homeoffice. Ich habe nie sehr viel verdient, konnte keine Rücklagen bilden, kam aber immer irgendwie zurecht. Durch die KI geht unsere Branche nun den Bach runter und ich bekomme immer weniger Aufträge. Darum habe ich mich heute beim Jobcenter vorsorglich schon einmal bezüglich Aufstocken informiert. Man sagte mir, dass ich selbst bei 0,0 Einkommen keinen Anspruch auf Bürgergeld habe. Ich mache mir gerade richtig Sorgen, zumal ich gesundheitlich auch nicht mehr die Fitteste bin und nicht jede andere Tätigkeit ausüben könnte.

    Folgenden Sachverhalt habe ich auf die Frage nach meinem Vermögen wahrheitsgemäß dargelegt:

    Meine Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus: In der oberen Etage wohnen sie selbst, in der unteren meine Schwester mit Familie. Als meine Schwester vor einigen Jahren anbauen wollte, wurde ihr die untere Wohnung überschrieben und mir die obere Wohnung. Meine Eltern haben sich notariell für die obere (nun meine) Wohnung ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht eingeräumt. Ich habe dadurch also derzeit keine finanziellen Vorteile. Dennoch wird diese Wohnung vom Jobcenter als verwertbares Vermögen angesehen, und ich bekomme kein Bürgergeld. Ist das tatsächlich so richtig? Wäre ich erst gezwungen, die Wohnung zu verkaufen? Die Verkaufschancen wären unter diesen Umständen doch ohnehin sehr schlecht. Mir würde von dem Verkaufserlös ohnehin nicht viel bleiben. Mein damaliger Mann und ich haben vor 25 Jahren selbst ein kleines Eigenheim gebaut. Kurz danach verließ er mich und unsere Kinder und verschwand mit einer anderen Frau. Unser Haus wurde zwangsversteigert, es blieben hohe Schulden und ich zahle im Rahmen meiner Möglichkeiten seit Jahren monatlich einen festen Betrag ab. Der Verkaufserlös aus der elterlichen Wohnung würde dann doch ohnehin mit den noch vorhanden Schulden verrechnet und es bliebe - wenn überhaupt - nur wenig übrig.

    Was wäre, wenn ich die elterliche Wohnung auf meine eigenen Kinder oder an einen anderen Verwandten (Nichte oder Neffen) überschreibe? Ich kann doch im Ernstfall nicht ganz ohne Unterstützung leben, vor allem, wenn ich aufgrund meines Alters oder krankheitsbedingt vorübergehend bzw. längerfristig mal nicht mehr arbeiten kann.

    Für Antworten und Tipps bedanke ich mich ganz herzlich!