Hallo Claudio,
die Übernahme der Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung hatte ich mit dem Jobcenter schon mal vor einiger Zeit besprochen; das Jobcenter würde die Kosten übernehmen. Nur weiß ich noch nicht, wann der Umzug stattfinden wird, da sich das das Haus immer noch in Bau befindet. Bezugsfertig sollte es schon 2024 sein; ich rechne jedoch erst mit 2027.
Geschieht der Umzug jedoch in der Zeit, in der ich keine Leistung vom Jobcenter beziehe, muss ich dafür das Geld vom Schonvermögen nehmen. Ich muss mir auch noch eine komplette Küche einbauen lassen; auch dafür ist das Geld vom Schonvermögen vorgesehen. Sollten jedoch bis 2027 gesundheitlich alle Stricke bei mir reißen, muss ich in ein anderes behindertengerechtes Haus umziehen; aber das ist noch unsichere Zukunftsmusik.
Sollte das Schonvermögen laut dem Merkur-Zeitungsbericht so festgelegt werden, dann habe ich mit meinem Alter doch etwas Glück gehabt.
Da bleibt nur noch auf eine lange Lebenszeit zu hoffen, um auch den ganzen "Reichtum" ausgeben zu können…
…nicht das ich noch was vererben muss…![]()
Liebe Grüße
M.T.