Zunächst einmal musst du Deinen Wohnsitz anmelden können und es muss erlaubt sein, auf Deinem Standplatz dauerhaft zu leben. Dann kann über die Frage nachgedacht werden, in welcher Höhe die anfallenden KdU übernommen werden können.
Hallo Toetje, das ist nicht richtig. Ich brauche lediglich eine Postadresse, um Schreiben zu erhalten. Doch nicht einmal die ist notwendig, wenn ich täglich aufs Amt gehe, um die Leistungen abzuholen. Dann werden die Unterkunftskosten, also Versicherung, Steuern, Mietplatz und Mietwagen täglich anteilsmäßig ausgezahlt.
Es gilt nach wie vor: Leistungsberechtigt sind alle hilfebedürftigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und gültigem Aufenthaltstitel.
- Nachweise zu Identität, Einkommens- und Vermögenssituation sind auch ohne Wohnungspflicht notwendig.
PS: Vielleicht gibt es in deiner Nähe ja auch einen Campingplatz, bei dem du dich mit 1.-Wohnsitz anmelden kannst, das ist tatsächlich möglich! Gruß, Ada