Der MB im SGB XII bleibt, 17% sind ab 1.1.2023 dann 85,34 € mtl. statt bisher 76,33 €.
Beiträge von Bernd-GF
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Diese Reaktion ist völlig daneben und erklärt dann auch wohl die Beschäftigungslosigkeit.
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Der Mehrbedarf für Warmwasser wird zum 1.1.2023 erhöht:
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Wenn ihr zusammen jetzt Hartz IV-Ansprüche beim Jobcenter habt, dann habt ihr voraussichtlich auch Anspruch auf Bürgergeld ab 1.1.2023. Ihr müsst also nach dem SGB II als Bedarfsgemeinschaft bedürftig sein, d.h. kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.