Ein Betriebskostenguthaben ist Einkommen und wird, wenn deine Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, auch voll angerechnet. Und du musst das unverzüglich mitteilen, nicht erst mit einem WBA. Die Kaution ist dein Vermögen, kein Einkommen.
Beiträge von Turtle1972
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Jetzt bin ich neugierig, wie kommts?
Das wirst du sicherlich selbst feststellen.
Die erfülle ich. Das weiß ich zu 100% sicher.
Ja, natürlich. Hast du von deiner Vermittlerin bestimmt schriftlich. Ein bisschen Ausbildung, mal hier und da ein Minijob oder ein bisschen zugesehen und wir haben plötzlich 3 Jahre Berufliche Tätigkeit zusammen.
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Der TE will aber keine Ausbildung (dessen ungeachtet, dass die genannten Vorschriften keinen Vorrang der Ausbildung generieren und man die Ratschläge eines Ottokar immer mit Vorsicht genießen sollte), sondern einen Bildungsgutschein für Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung.
Ob er jedoch die Voraussetzungen dafür erfüllt (3 Jahre berufliche Tätigkeit) ist angesichts der Vita "Minijob, Ausbildung, Praktika" äußerst fraglich.
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Kann der Landkreis darauf bestehen?
Nein. Allerdings wird es auch nicht dafür gerade stehen, wenn es mal Probleme mit dem Kontoinhaber gibt.
Außerdem musst du dir vor Augen halten, dass du - auch und insbesondere durch Vorlage von Kontoauszügen - deine Hilfebedürftigkeit nachweisen musst. Was bedeutet, dass du die des Familienmitgliedes vorlegen und ggf. unklare Positionen darauf erklären musst, z. B., ob das jetzt dein Einkommen ist oder das des Familienmitgliedes. Ansonsten kann schlimmstenfalls dein Antrag aufgrund Zweifel an der Hilfebedürftigkeit auch abgelehnt werden.
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Ohne Eltern als Bindeglied sind sie keine BG. Ich würde auch den Punkt nehmen und das "über 25" durchstreichen. Solche Formulare sind halt nicht für jeden seltenen Einzelfall gemacht.
Die 22jährige in der Ausbildung muss aber auch Bafög oder BAB (he nach Ausbildungsform) beantragen, das sind vorrangige Leistungen.
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Da fehlen schon wieder sämtliche Kommas. Anstatt das mal als Hinweis zu nehmen, was man besser machen könnte.
Ansonsten bezweifle ich mal, dass du beurteilen kannst, was ich in meinem Leben bisher erreicht habe. Aber kleiner Tipp: wesentlich mehr als du. Und das ohne staatliche Unterstützung. Abgesehen davon, dass es mein Arbeitgeber ist.
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Da fehlt schon wieder die Interpunktion. Anstatt mal drüber nachzudenken...
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Ausbildung Büromanagement oder als Datenerfasser sogar als Bürohilfe habe einen sehr guten Abschluss bin mehr als verzweifelt habe das Gefühl mich will einfach niemand.
Weißt du, wieviel Kommas allein in dem Satz fehlen?! Und dem anderen?! Wenn die Bewerbungen auch so aussehen, würde ich dich auch nicht im Büro haben wollen, sorry.
Die Systemgastronomie oder der Einzelhandel sucht immer...
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Nein, das wurde wahrscheinlich nicht übersehen. Den entsprechenden Paragraphen habe ich doch genannt. Es liegt auf der Hand, dass man eine weitere Unterstützung durch die Eltern vermutet, wenn das bisher so war. Wieso ist eigentlich Arbeit keine Alternative für dich?
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Teil das dem Jobcenter erstmal so mit, dass deine Eltern nicht bereit sind, dich zu unterstützen und dir keine Unterlagen geben. Mehr an Mitwirkung zu fremden Unterlagen kannst du ja nicht erbringen.
Du bist im Übrigen nicht 25, du wirst es erst und anscheinend haben dich deine Eltern ja bisher unterstützt. Irgendwer muss ja sogar deine Krankenkasse bezahlt haben.
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Mein Oma steckt mir mir ab und an mal ein Scheinchen zu wenn ich mit ihr einkaufen bin, wird die auch vom Jobcenter angeschrieben?
Wenn Oma das regelmäßig macht, dann bestünde auch diese Möglichkeit. Ansonsten geht es hier um die Unterhaltsvermutung des § Absatz 5 SGB II und das betrifft Angehörige, die im selben Haushalt leben. Was Oma bestimmt nicht macht.
Btw: die Geldgeschenke von Oma sind dem Jobcenter zu melden. Sachgeschenke dagegen nicht. Also lass dir lieber eine schöne Mütze schenken anstatt des Geldes.
Von meinen Eltern bekomme ich ausser viele Ratschläge keinerlei finazielle Unterstüzung.
Kann ich mir vorstellen, wenn du seit Monaten exmatrikuliert bist, aber von Arbeit weit und breit anscheinend nichts zu sehen ist. Ein Germanistikstudium war es offensichtlich nicht. Also eher was auf dem Arbeitsmarkt Verwertbares. Woran hapert es denn? Vielleicht gibt es hier dazu auch noch ein paar Ratschläge. Gratis natürlich.
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Wegen § 9 Absatz 5 SGB II.
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
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Es geht um Absatz 1 des § 60. Nicht um Absatz 4.
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Da gibt es keinen mir bekannten Rechner. Die Antwort ist im Übrigen falsch. Ggf. hilft es, wenn ein Anwalt das mit den Grenzen der Mitwirkung dem JC erklärt und dass es doch recht teuer wird, wennes zum Gericht geht. Versuche also, ggf. mit Beratungshilfe, einen Anwalt für Sozialrecht zu finden. Oder jemanden im JC (Teamleiter?), der Ahnung hat.
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Warum nicht, wenn da steht:
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
und du den Inhalt eines Artikels verbessern willst?!
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Darf man. Man muss die offene Forderung gegenüber Dritten aber in der Anlage VM angeben. Ansonsten wird es schwer, nachzuweisen, dass das zurück gezahlte Geld nicht eine Schenkung ist.
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Dass deine Eltern keine Auskunft erteilen u du damit die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten erreicht ist, da du darauf keinen Einfluss hast.