Mein Oma steckt mir mir ab und an mal ein Scheinchen zu wenn ich mit ihr einkaufen bin, wird die auch vom Jobcenter angeschrieben?
Wenn Oma das regelmäßig macht, dann bestünde auch diese Möglichkeit. Ansonsten geht es hier um die Unterhaltsvermutung des § Absatz 5 SGB II und das betrifft Angehörige, die im selben Haushalt leben. Was Oma bestimmt nicht macht.
Btw: die Geldgeschenke von Oma sind dem Jobcenter zu melden. Sachgeschenke dagegen nicht. Also lass dir lieber eine schöne Mütze schenken anstatt des Geldes.
Von meinen Eltern bekomme ich ausser viele Ratschläge keinerlei finazielle Unterstüzung.
Kann ich mir vorstellen, wenn du seit Monaten exmatrikuliert bist, aber von Arbeit weit und breit anscheinend nichts zu sehen ist. Ein Germanistikstudium war es offensichtlich nicht. Also eher was auf dem Arbeitsmarkt Verwertbares. Woran hapert es denn? Vielleicht gibt es hier dazu auch noch ein paar Ratschläge. Gratis natürlich.