Beiträge von Turtle1972
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Benötige ich die Unterschrift der Frau für Kindergeld ab 18 ?
Es muss ein Kindergeldempfänger bestimmt werden, also ja.
Kann ich den Antrag schon jetzt online stellen oder erst mit dem erreichen des 18 Lebensjahr ?
Keine Ahnung, hier ist ja kein Kindergeldforum.
Ist überhaupt in diesem Fall der Antrag auf Kindergeld möglich ?
Wenn die Erwerbsunfähigkeit/Behinderung des Kindes nachgewiesen werden kann, ist Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.
Sollte ich das JobCenter informieren so das Kindergeld am November erst einmal nicht angerechnet wird ?
Ja. Und dass du neu beantragt hast.
Befristet auf November 2024 bedeutet dies das ich zum 12.09 letztmalig erhalte oder 12.10 ?
Wohl 12.10.
Kindergeldberechtigung habe ich gelesen das dies bis 21 Jahre geht wenn die Tochter arbeitssuchend gemeldet ist, was sie ja aktuell noch ist nur aufgrund der Erkrankung derzeit nur jeden Monat zum Gespräch erscheinen muss
Es gibt beim Jobcenter Vordrucke für die Kindergeldkasse. Lass dir einen ausstellen.
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Was denn nun? Umschulung oder Selbständigkeit:
BeitragBürgergeld nur kurzzeitig dann aufstocken, aber richtig
Guten Tag,
ich war lange selbständig, beziehe seit 2 Monaten Bürgergeld und könnte ab November wieder etwas im selbständigen Bereich machen, die Einnahmen wären aber anfangs eher gering. Ich möchte da nichts falsch machen, daher brauche ich Eure Expertentips. Es gibt doch das sog."Aufstocken", was muß ich dabei beachten?
Wenn ich dem Jobcenter zB zeige daß ich im November 1000 € Einnahmen habe, allerdings auch 600 € betriebl. Kosten, so daß 400 € Gewinn bleiben, wieviel…Winni6420. August 2024 um 16:48 Mit solch flatterhaften Vorschlägen und Ideen wäre ich auch nicht überzeugt.
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Stimmt, überlesen. Nun ja, dann....
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Nicht einfach so. Es gibt jedoch Konstellationen, wo es das darf. Aber das soll ja erstmal nicht dein Problem sein.
Ist der Vermieter mit dir verwandt? Irgendwie hast du ja nur Probleme mit Miete und Vermieter. Woher kommt das?
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Das ist verlorene Liebesmüh. Wenn dein Einkommen nach Abzug der Freibeträge höher ist als das Bürgergeld, dann musst du zurück zahlen. Es geht rein nach dem Zufluss, egal, ob das Einkommen nun am Anfang oder Ende des Monats zugeflossen ist. Daran wird auch dein Schreiben nichts ändern, das ist Gesetz, § 11 Absatz 2 SGB II.
Du kannst die Überzahlung in Raten zurück zahlen.
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Woher sollst du die kennen? Wenn das Jobcenter meint, darauf ein Anrecht zu haben, mag es sich selbst an den Vermieter wenden.
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Bei Selbstständigkeit muss man sein Einkommen vorläufig für 6 Monate schätzen. Das Bürgergeld wird auch nur vorläufig bewilligt. Der Gewinn in den 6 Monaten wird zu gleichen Teilen auf alle 6 Monate verteilt. Am besten, du fragst deinen zuständigen Vermittler, ob es Beratung zur Selbstständigkeit gibt und nimmst das wahr.
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Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?
Wenn man erklärt, dass man schon ausreichend unterstützt, dass man ihn mietfrei wohnen lässt, sollte das reichen. Eibe Garantie gibt es jedoch nicht. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit sind sie eigentlich sogar zu Unterhalt verpflichtet, da er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen kann.
Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?
Also, als er noch selbst Geld verdient hat, durfte er kostenfrei wohnen und jetzt soll der Steuerzahler löhnen? Das dürfte ein Vertrag zu Lasten Dritter sein. Das auch unter dem Aspekt der wieder aufgelebten Unterhaltspflicht.
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ähm hätte dazu schreiben sollen das ich seit wocjen krank bin aber wenn 7ch dein geistugem bullshit lese sorry da kommts mur hoch
Ich kann angesichts dessen durchaus verstehen, dass es manche Menschen im Leben zu nichts bringen...
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Wenn man arbeitsunfähig bist, dann lässt man sich krank schreiben. Wenn deine behandelnden Ärzte dieser Meinung sind, hätten sie das doch schon längst gemacht. Wie lange machst du die geförderte Anstellung schon, wie oft und wie lange warst du wegen der Probleme krank geschrieben und bist du mit dem Lohn derzeit aus dem Bürgergeld raus oder noch Aufstocker? Was sagen deine Ärzte dazu?
Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz, wie das funktioniert, dass man kaum aus dem Bett kommt und kaum einkaufen, aber trotzdem werktäglich entrümpeln und schwer schleppen kann. Jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen. Bis zur Stempeluhr mit Krücken und 5 Minuten später schleppst du einen Kühlschrank? Oder wie muss man sich das vorstellen?
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Vorgeschichte mit vielen Lücken:
ThemaVermieter gibt keine Nebenkostenabrechnung
Hallo an alle.Ich wohne zur Miete in dem Haus meines Mannes.Wir haben uns getrennt.Mein Sohn hat die obere Wohnung und ich die untere.Jetzt möchte das Jobcenter die Jahresrechnung des Stromversorgers für 2023 und die Nebenkostenabrechnung für 2022 und 2023.Ich habe meinen Mann darum gebeten,aber er sagte nur er macht den Sche..... nicht.Wir haben uns nicht im guten Getrennt .Jetzt habe ich 2 Monate schon kein Geld vom Jobcenter bekommen weil sie das haben wollen.Ich hatte erklärt das mein…Bianca24. Juli 2024 um 13:57 -
Das wurde dir in einem anderen Forum schon beantwortet. Du kannst aufstocken. Das JC wird Unterhalt prüfen.
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für mehr, ist mir diese Thematik einfach zu schade...
Dann bleibt es bei LRs Mitteilung, dass es Probleme gibt, wenn du Geld oberhalb des Freibetrags einfach verschenkst. Du kannst aus deinem Schonvermögen heraus schenken. Aber eben nicht deswegen früher wieder Bürgergeld beanspruchen.
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Streitwert ist ja wohl das Doppelte, 2 mal 9000 Euro?
Ich werde das hier
und in einem zweiten Teil (musste anwaltlich eingefordert werden, da die Haupterbin sich weigert, mir meinen Pflichtanteil weiterzugeben) noch einmal 9000€ erhalte
Dass nur dieser zweite Teil anwaltlich durchgesetzt wird.
Und selbst bei einem Streitwert von 18.000 Euro sind die Geschäftsgebühren nur 1001,00 Euro. Mit Märchensteuer und Telekommunikationapauschale dann 1214,99 Euro.
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Wohlgemerkt sind mir aktuell Anwaltskosten in höhe von 2000€ entstanden,
Für die außergerichtliche Beauftragung bei 9000 Euro Streitwert? Das wären nach Streitwerttabelle 725,40 Euro Geschäftsgebühr + 20 Euro Telekomm-pauschale + Märchensteuer = 887,03 Euro. Hast du dich da über den Nüschel ziehen lassen?
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Kannst du, musst du aber gar nicht, da du den nicht ausgeschöpften Freibetrag deines Kindes auf dich anrechnen lassen kannst:
Zitat(2) Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen. Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.
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Naja, das mit den 6 Monaten ist ja eher eine Mär. Nur, weil erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist, hat das JC keine 6 Monate Zeit zur Bearbeitung, wenn es um existenzsichernde Leistungen geht und je nach Höhe der Nachzahlung kann durchaus Obdachlosigkeit drohen, wenn die Kosten nicht innerhalb der Fälligkeit oder zumindest zeitnah übernommen werden. Dessen ungeachtet, dass gerade BK Nachzahlung als KdU vom Hauptantrag umfasst und gar kein gesonderter Antrag notwendig ist, so dass es eine Frist für eine Untätigkeitsklage gar nicht gibt.
Dass einfach mal vergessen wurde, ein paar Daten in die Textbausteine einzufügen, ist eben so. Wie man sich darüber aufregen kann, anstatt froh zu sein, dass die Nachzahlung anstandslos übernommen wird, obwohl anscheinend die Abrechnung erst verspätet eingereicht wurde (der ÄB ist für August 23), entgeht mir allerdings.
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Textbausteine, die nicht individuell mit den zutreffenden Daten ergänzt wurden. Passiert halt, denn in einer Behörde arbeiten auch nur Menschen. Die Hauptsache für dich sollte doch sein, dass die Nachzahlung übernommen wird, oder?
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Du bekommst das als Nachzahlung. Ob der Satz mit "demnächst" dasteht, ist unbeachtlich. Behalte einfach dein Konto im Auge.