Das mit den Bildungsgutscheinen läuft genauso wie bei der Agentur für Arbeit. Wenn du einen bekommst, bezahlt das Jobcenter die Maßnahme.
Beiträge von Turtle1972
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Du darfst dir gern § 30ff SGB II durchlesen.
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Meine Frage hier wäre, ob dies wirklich der Wahrheit entspricht
Natürlich. Jeder zumutbare Job ist anzunehmen. Sie kann ihn get wieder aufgeben, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig durch etwas anderes sichern kann.
Ich finde es ein wenig paradox, dass wir immer wieder über den Fachkräftemangel sprechen, im gleichen Zuge aber junge, motivierte Menschen mit Zielen unter Druck setzen und in nicht zielführende Jobs zu zwingen.
Ich finde es eher paradox, zu meinen, dass man sich auf Steuerzahlerkosten ausruhen kann bis der Traumberuf vom Himmel fällt.
Niemand hindert sie am Studium und dann eine Fachkraft zu werden. Es geht um die Zeit bis dahin.
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Wie bereits mitgeteilt: das ist entgegen der Forenregeln.
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Das stimmt, er lebt mit einer Person zusammen. Die Person geht aber arbeiten und steht in keinem Verhältnis zueinander.
Und die sollte eurer Meinung nach kostenlos dort wohnen?!
Kannst du bitte das Bild des Berechnungsbogen entfernen?
Nein. Das verfälscht den Beitrag und entspricht auch nicht den Regeln des Forums:
ZitatSie räumen den Betreibern, Administratoren und Moderatoren dieses Forums das Recht ein, Beiträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu sperren. Also: Mit dem Veröffentlichen des Beitrags räumen Sie den Forumbetreibern das Recht zur Nutzung des Beitrags ein. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er später gelöscht wird, selbst dann nicht, wenn Sie nicht mehr User/Mitglied des Forums sind.
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Nach dem Bescheid beträgt die Miete ca. 400 Euro (bei 2 Personen) und er lebt dort anscheinend nicht allein. Deshalb "anteiliger Betrag".
Stimmt das? Wenn ja: warum hast du das nicht geschrieben? Wenn nein: wie könnte das Jobcenter auf diese Idee kommen?
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563 Euro Regelsatz +300 Euro Miete = 863 Euro Bedarf. Abzüglich 690 Euro zu berücksichtigendes Alg = 173 Euro Bürgergeld.
Wenn du den Berechnungsbogen des Bekannten ggf. mal anonymisiert hochladen kannst, könnte man schauen, wo die 100 Euro Differenz herkommen.
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Und wie würde die Verwarnung aussehen?
Eine Verwarnung ist ein Fachbegriff. Es gibt im OwiG folgende Strafen:
Verwarnung (keine Geldstrafe)
Verwarnung mit Verwarngeld (geringe Geldbuße)
Bußgeld (Geldbuße)
Wenn ich Verwarnung schreibe, meine ich damit ein Schreiben, in dem drin steht, dass sowas bitte nicht noch einmal passieren sollte und gut. Einfach ein erhobener Finger, aber noch keine Backpfeife.
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Du? Gar nichts. Was geht es dich an, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid?
Sie sollte halt schnellstmöglich ausziehen, das ist der beste Beweis.
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Zitat
Doch kann ich, indem ich bei der agentur für Arbeit weiter als arbeitssuchend gemeldet bin ohne Alg 2 oder 3 zu bekommen.
Wo stand, dass du das vorhast? Als würde die Agentur für Arbeit andere Leistungen erbringen als das Jobcenter, deren Hilfe angeblich unnötig und nutzlos ist.
ZitatUnd du scheinst als admin und was auch immer du bist
Noch weiter solche Herabwürdigungen und du kannst dir eine andere Spielwiese suchen.
ZitatWo isr das falsch? Mann kann doch nicht sozialhilfe beziehen, wenn man noch immatrikulierter Student ist.
Nochmal für dich: halte dich zurück, wenn du keine Ahnung hast. Nur mal ein Beispiel unter vielen, dass es sehr wohl möglich ist:
ZitatEin Student ist - auch außerhalb eines Urlaubssemesters - dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er zwar organisationsrechtlich der Hochschule aufgrund seiner Immatrikulation angehört, er jedoch sein Studium tatsächlich nicht betreibt
L 7 AS 833/19 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
Noch eins? Gern doch:
ZitatAuch bestand vorliegend wegen der nur formalen Immatrikulation in Wirtschaftsinformatik (BA) kein Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II.
L 11 AS 95/21 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
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Was du rechtmäßig vor Verzicht erhalten hast, musst du nicht zurück zahlen.
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Du willst doch gar kein Bürgergeld mehr, da bezahlt dir dann natürlich auch niemand eine Weiterbildung.
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Ne du kannst Bürgergeld erst beantragen wenn du exmatrikuliert bist.
Das ist definitiv falsch. Da bereits mehrere Beiträge unangenehm aufgefallen sind, bitte ich nunmehr um Zurückhaltung!
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Wer sind "Birgit und co." und wieso sprichst du mehrere Personen ("Birgit und andere") an und schreibst dann in der Einzahl "du" weiter? Wer hat keine Uni besucht und wen hier im Forum kennst du dahingehend persönlich?
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Lies mal richtig. Ich meinte von den anderen Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft!
Streng endlich dein Gehirn an. Wie oft muss dir denn noch gesagt werden
DU BIST EINE BEDARFSGEMEINSCHAFT!!
Auch eine Person allein ist eine Bedarfsgemeinschaft!
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Hast du nicht studiert?! Halleluja. Es ist eine Belehrung, dass du jede Veränderung in deinen Einkommensverhältnissen anzeigen musst. Es könnte ja sein, dass dich tatsächlich demnächst ein Arbeitgeber einstellen möchte. Oder ist das so abwegig?
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Das wurde doch schon alles durchgekaut:
BeitragZählt Haus der Eltern, indem man wohnt als Vermögen?
Hallo,
ich bin 26 und habe mein Studium abgeschlossen aber keinen Job auf anhieb gefunden und bin daher arbeitslos. Ich wollte Bürgergeld beantragen. Ich wohne mit meinen Eltern in ihrem noch nicht abbezahlten Haus zusammen und beim Vermögen steht, dass man als Hausgemeinschaft 40.000€ haben darf, so wie ich das verstanden habe. Zählt dazu auch das Haus meiner Eltern? Unser Haus ist mehr wert um die 200k, aber noch nicht abbezahlt. Daher weiß ich nicht wo ich das angeben muss. Und habe ich…jordan29. August 2024 um 14:40 -
kann mir das Jobcenter ne Wohnung in einer anderen Stadt weit weg (50-100 km) von meinem jetzigen Ort vermitteln?
Nein, das Jobcenter beschäftigt keine Immobilienmakler.
Ich wohne in nem Dorf und mit nem Umzug in ner Stadt würde ich meine jobchancen auch deutlich erhöhen.
Umgedreht wird ein Schuh draus: du suchst dir einen Job und das Jobcenter kann mit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget den Umzug fördern. Allein die Tatsache, dass du nicht in einer Stadt wohnst, kann nicht der Grund dafür sein, dass du keine Arbeit findest. Gerade als junger, ungebundener und gesunder Mensch sollte bei dem jetzigen Fachkräftemangel eine Stelle für dich zu finden sein.
Sind deine Ansprüche zu hoch, dein Abschluss zu schlecht oder versteifst du dich bei der Arbeitssuche auf irgendwas Konkretes, also nur ein bestimmter Beruf zu einem bestimmten Lohn etc?
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in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen?
Du hast jetzt zweimal denselben Rat erhalten:
Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist.
Ob du einen kompletten Antrag auf Bafög stellen musst oder man es dir auch formlos bestätigt, muss du das zuständige Studentenwerk fragen.
Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.
Willst du erst den Vorwurf des Betruges abwarten? Dem geht in solchen Fällen im Normalfall erstmal eine zumindest vorläufige Zahlungseinstellung voraus, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wenn die das lieber ist, als jetzt einfach mal offiziell zu klären, dass dein Studium nicht bafögfähig ist, dann mach das. Es ist dein Leben.