ähm hätte dazu schreiben sollen das ich seit wocjen krank bin aber wenn 7ch dein geistugem bullshit lese sorry da kommts mur hoch
Ich kann angesichts dessen durchaus verstehen, dass es manche Menschen im Leben zu nichts bringen...
ähm hätte dazu schreiben sollen das ich seit wocjen krank bin aber wenn 7ch dein geistugem bullshit lese sorry da kommts mur hoch
Ich kann angesichts dessen durchaus verstehen, dass es manche Menschen im Leben zu nichts bringen...
Wenn man arbeitsunfähig bist, dann lässt man sich krank schreiben. Wenn deine behandelnden Ärzte dieser Meinung sind, hätten sie das doch schon längst gemacht. Wie lange machst du die geförderte Anstellung schon, wie oft und wie lange warst du wegen der Probleme krank geschrieben und bist du mit dem Lohn derzeit aus dem Bürgergeld raus oder noch Aufstocker? Was sagen deine Ärzte dazu?
Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz, wie das funktioniert, dass man kaum aus dem Bett kommt und kaum einkaufen, aber trotzdem werktäglich entrümpeln und schwer schleppen kann. Jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen. Bis zur Stempeluhr mit Krücken und 5 Minuten später schleppst du einen Kühlschrank? Oder wie muss man sich das vorstellen?
Vorgeschichte mit vielen Lücken:
Das wurde dir in einem anderen Forum schon beantwortet. Du kannst aufstocken. Das JC wird Unterhalt prüfen.
für mehr, ist mir diese Thematik einfach zu schade...
Dann bleibt es bei LRs Mitteilung, dass es Probleme gibt, wenn du Geld oberhalb des Freibetrags einfach verschenkst. Du kannst aus deinem Schonvermögen heraus schenken. Aber eben nicht deswegen früher wieder Bürgergeld beanspruchen.
Streitwert ist ja wohl das Doppelte, 2 mal 9000 Euro?
Ich werde das hier
und in einem zweiten Teil (musste anwaltlich eingefordert werden, da die Haupterbin sich weigert, mir meinen Pflichtanteil weiterzugeben) noch einmal 9000€ erhalte
Dass nur dieser zweite Teil anwaltlich durchgesetzt wird.
Und selbst bei einem Streitwert von 18.000 Euro sind die Geschäftsgebühren nur 1001,00 Euro. Mit Märchensteuer und Telekommunikationapauschale dann 1214,99 Euro.
Wohlgemerkt sind mir aktuell Anwaltskosten in höhe von 2000€ entstanden,
Für die außergerichtliche Beauftragung bei 9000 Euro Streitwert? Das wären nach Streitwerttabelle 725,40 Euro Geschäftsgebühr + 20 Euro Telekomm-pauschale + Märchensteuer = 887,03 Euro. Hast du dich da über den Nüschel ziehen lassen?
Kannst du, musst du aber gar nicht, da du den nicht ausgeschöpften Freibetrag deines Kindes auf dich anrechnen lassen kannst:
Zitat(2) Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen. Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.
Naja, das mit den 6 Monaten ist ja eher eine Mär. Nur, weil erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist, hat das JC keine 6 Monate Zeit zur Bearbeitung, wenn es um existenzsichernde Leistungen geht und je nach Höhe der Nachzahlung kann durchaus Obdachlosigkeit drohen, wenn die Kosten nicht innerhalb der Fälligkeit oder zumindest zeitnah übernommen werden. Dessen ungeachtet, dass gerade BK Nachzahlung als KdU vom Hauptantrag umfasst und gar kein gesonderter Antrag notwendig ist, so dass es eine Frist für eine Untätigkeitsklage gar nicht gibt.
Dass einfach mal vergessen wurde, ein paar Daten in die Textbausteine einzufügen, ist eben so. Wie man sich darüber aufregen kann, anstatt froh zu sein, dass die Nachzahlung anstandslos übernommen wird, obwohl anscheinend die Abrechnung erst verspätet eingereicht wurde (der ÄB ist für August 23), entgeht mir allerdings.
Textbausteine, die nicht individuell mit den zutreffenden Daten ergänzt wurden. Passiert halt, denn in einer Behörde arbeiten auch nur Menschen. Die Hauptsache für dich sollte doch sein, dass die Nachzahlung übernommen wird, oder?
Du bekommst das als Nachzahlung. Ob der Satz mit "demnächst" dasteht, ist unbeachtlich. Behalte einfach dein Konto im Auge.
Ich sehe auch keinen Grund für einen Umzug. Die Probleme mit der Schule klärt man mit Schule und Schulamt und nicht, indem man sich der Verantwortung entzieht und die Kinder 150 km weit weg sich selbst überlässt.
Wie schon geschrieben: das wird nicht einfach, da Bürgergeld durchzusetzen.
Was sagt das Jugendamt dazu? Ihr habe eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Wenn das so einfach ginge, würde ja jeder sein Kind an einen Dritten abgeben, damit der dann für die Kinder Sozialleistungen erhalten kann.
Ich glaube nicht, dass das Jobcenter am neuen Wohnort der Kinder da so einfach mitspielt. Und schon gar nicht ohne das Jugendamt zu beteiligen.
Das wird dir niemand beantworten können, weil niemand weiß, welchen Wissensstand das Jobcenter hat. Wenn du z. B
bisher Miete bezahlen musstest, der Vermieter aber schon vor x Monaten gestorben ist, musst du das ja dem Jobcenter damals mitgeteilt haben, weil du keine Miete an dich selbst zahlen kannst (unzulässiges In-Sich Geschäft).
Dann sollte dir das Jobcenter doch auch mitgeteilt haben, was es alles noch so an Nachweisen benötigt.
Was ist eigentlich mit dem Geldvermögen:
Dann geht das JC einfach hin und dreht den Hahn zu?! Wo finde ich hierfür die Rechtsgrundlage?!
Ich mag es nicht, in Teilstücken zu antworten und habe deshalb Nachfragen gestellt. Habe ich jetzt mit meinem Beitrag überhaupt schon irgendwas über Recht oder Unrecht geschrieben? Ich verstehe nicht, was dein an mich gerichteter Beitrag bedeuten soll, sorry.
Ich habe mit meinem Mann einen Mietvertrag.Ich bezahle 320 Euro und 60 Nebenkosten..Mit meinem Vermieter kann ich nicht reden weil es ihm total egal ist.Bevor ich nicht die Jahresrechnung des Stromversorgers 2023 und eine Nebenkostenabrechnung für 22 und 23 vorlegen bekomm ich kein Geld.
Das beantwortet noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen. Ich gehe davon aus, dass eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart ist und der Vermieter die Pflicht hat, jährlich abzurechnen. Da ist es völlig egal, ob man mit ihm reden kann oder nicht, Pflicht ist Pflicht. Macht er keine Abrechnung, hast du ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nebenkosten. Du solltest ihn also schriftlich auffordern, nun endlich die Abrechnung 22 zu machen und mitteilen, dass du bis dahin die Nebenkosten nicht zahlen wirst.
Das ist aber auch das höchste der Gefühle, was das JC verlangen/machen kann, nämlich eine Teilversagung der Mietkosten in Höhe der Nebenkosten wegen des Zurückbehaltungsrechtes, das du nutzen kannst.
Eine Betriebskostenabrechnung für 2023 muss überhaupt noch nicht gemacht werden, dafür hat der Vermieter bis Ende 24 Zeit. Wofür es die Stromabrechnung braucht, ist völlig unklar.
Das alles rechtfertigt also keine Totalversagung. Wobei auch wichtig ist: was hast du dazu? Gibt es einen offiziellen Entziehungsbescheid? Eine vorläufige Zahlungseinstellung? Bei einem offiziellen Bescheid müsstest du auch noch in Widerspruch gehen, nicht nur Antrag auf einstweilige Anordnung. Bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung bzw. ohne irgendwas Schriftlichem musst du neben dem Antrag auf einstweilige Anordnung noch Leistungsklage erheben.
Woher bekomme ich eine einstweilige Anordnung,muss ich zum Anwalt?
Das kann man auch selbst machen. Wenn dein zuständiges Sozialgericht nicht zu weit weg ist, dann kannst du hinfahren, die Urkundsbeamten der zuständigen Geschäftsstelle sollten die eigentlich dabei helfen. Ansonsten zum Anwalt, am besten Fachanwalt für Sozialrecht.
Hast du einen Mietvertrag mit dem Ex? Was ist da zu Nebenkosten geregelt? Pauschalmiete? Vorauszahlungen? Was zur Abrechnung? Wozu will das JC die Stromrechnung? Heizt du mit Strom?
Na ja, Turtle, das spielt doch gar keine Rolle, was Birgit mit der Beitragserstattung gemacht hat.
Birgit ist nicht die TE. Ansonsten kann die TE ja beantworten, wann die die Erstattung erhalten hat oder einfach den Erstattungsbescheid des JC hochladen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass es um den Zufluss der Erstattung geht. Der Hinweis auf "das Geld muss ja da sein", sollte nur verdeutlichen, dass es mich wundert, wie man Geld ausgeben kann, von dem der gesunde Menschenverstand einem sagen müsste "das ist nicht meins".
Da normalerweise das Amt die Beiträge an die KSK zahlt, habe ich mehrere Monate nach Ablauf meiner "Bürgergeldszeit" diese Beiträge von der KSK erstattet bekommen.
Und was hast du mit diesem Geld gemacht? Das dürfte ja genau das sein, was du jetzt zurückzahlen musst. Da du es sicherlich nicht ausgegeben hast, sollte die Rückzahlung ans Jobcenter doch gar kein Problem sein, oder?
Ja, logisch, eine staatlich anerkannte Ausbildung. Alles andere ist ja keine Ausbildung in dem Sinne.
Wenn sich dann aber eine Ausbildung anschließt, schon.