Das kommt darauf an, wie hoch der Lohn ist und wieviel vom Regelsatz trotz Sanktion noch ausgezahlt wird.
Beiträge von Turtle1972
-
-
Jetzt die Frage: Würde das JC das akzeptieren, wenn wir jetzt (quasi ab sofort) einen Mietvertag für das Zimmer mit Mitbenutzung Küche etc. schließen? Oder liegt der Verdacht näher, wir wollten den Staat "bescheißen", weil uns das jetzt erst einfällt, wo ich BG bekomme?
zu 1.: nein
zu 2.; ja
Insbesondere unter dem Aspekt, als dass deine Eltern auch für eine gewisse Übergangszeit zwischen Studium und Arbeitssuche zu Unterhalt verpflichtet sind und wenn du krank bist und damit keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst, sowieso.
-
Privatdarlehen sind grundsätzlich kein Einkommen, egal, wie hoch. Allerdings wird genauestens geprüft, ob es nicht in Wirklichkeit eine Schenkung ist.
Mehr kann man bei einer so knapp gestellten Frage nicht antworten.
-
Nein hatte ich nicht, da ich mich in dieser Zeit oft im Krankenhaus befand & um mein Leben gebangt habe!
Du hast doch noch einen Partner. Die Kostensenkungsaufforderung war nicht nur für dich.
Mal abgesehen davon, befinden wir uns in der Privatinsolvenz & ohne entsprechende Schufa, bekommt man nicht einfach so irgendwo eine Wohnung.
Eine schlichte Behauptung, die angesichts der völlig fehlenden Suche in den letzten 6 Monaten nicht zu beweisen ist.
Und nochmal: VOR dem Erhalt einer aktuellen BKA kann nicht gesagt werden, ob die BK gesenkt werden konnten - denn diese liegt noch nicht vor!
Und die muss das Jobcenter nunmal nicht abwarten, nicht umsonst stehen die 6 Monate im Gesetz.
In der Kostensenkungsaufforderung stand doch drin, ab wann das Jobcenter die Kosten absenkt. Habt ihr gedacht, das ist ein Witz?
-
Wie meinst du das? Hier gibt es keine günstigeren Wohnungen - wir wohnen bereits in einem Plattenbau und zahlen 483€ warm.
Dann hattet ihr 6 Monate Zeit, genau das zu beweisen. Dafür sind diese 6 Monate zwischen Kostensenkungsaufforderung und Kostensenkung gedacht!
Die Wohnung war für 2 Personen angemessen und da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben & uns ohnehin schon weniger Leistung gegenüber eines Single-Haushaltes erhalten, sehe ich es nicht ein, auch noch einen Teil der Miete zu berappeln, das haut finanziell nicht hin.
Dann erhebe Widerspruch und Klage und gut. Die Erfolgsaussichten kann mangels Kenntnis der Region und ob es dort ein gerichtlich bestätigtes schlüssiges Konzept gibt bzw. ob das Gericht urteilen würde, dass es schlüssig ist, eh niemand beantworten.
-
Was habt ihr in den 6 Monaten hinsichtlich der Suche nach einer angemessenen Wohnung gemacht?
Ansonsten kann man schlecht etwas dazu sagen. Sollte eure Kommune ein gerichtlich bestätigtes "schlüssiges Konzept" haben, wird es schwer werden mit Widerspruch und Klage. Ob dem so ist, sollte ggf. ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt vor Ort wissen.
-
-
Nun, wahrscheinlich werden noch offene leistungsrechtliche Fragen geklärt. Zum Beispiel, dass es keine Antragstellung ab dem 20.8. gibt. Entweder zum 1.8., dann wird dein restliches Arbeitslosengeld für August als Einkommen angerechnet oder dann erst ab 1.9.
-
Das BSG richtete sich bei der Rechtsprechung an der vorherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorgängergesetz BSHG. Der Unterschied zu deinem Beispiel ist die Unfreiwilligkeit der angeführten Steuern, so dass es kein angespartes Vermögen darstellen kann:
ZitatDie Auszahlung einer Steuererstattung ist ein Zufluß i.S. des § 76 Abs. 1 BSHG. Der Zuordnung als Einkommen im Jahr der Auszahlung steht nicht entgegen, daß Grund für die Steuererstattung die zuviel entrichtete Steuer im Vorjahr ist. Auch wenn bereits dem Anspruch auf Steuererstattung ein Vermögenswert zukommt, hindert das die Zuordnung ihrer Auszahlung als Einkunft i.S. des § 76 Abs. 1 BSHG nicht, weil der Erstattungsgläubiger die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig "angespart" hat, sondern die Steuererstattung nicht früher erhalten konnte.
Ich weiß auch, dass im Weltbild des Jobcenters das Zuflussprinzip gilt und die Köpfe dort ihre auferlegten Pflichten wahrscheinlich nicht allzu sehr hinterfragen.
Diese Aussage ist schlicht eine eeinzige Frechheit. Du kommst deinen Mitwirkungspflichten nicht nach und andere werden dafür beleidigt, weil sie ihre Arbeit machen.
Wenn diese Köpfe ihre Arbeit tatsächlich richtig machen, bleibt es nicht nur bei einer Rückforderung, sondern es gibt zusätzlich auch noch ein schönes Bußgeld.
-
Das nutzt im Forum eher wenig, da die Homepage andere Autoren hat, die hier nicht tätig sind. Solche Fehler daher bitte den Betreibern der Seite melden!
-
-
Egal wie, der Gesetzestext ist tatsächlich eindeutig. Was anderes mag noch gelten, wenn ersichtlich ist, dass jemand in der Absicht, die Gesetzeslage auszunutzen, kurz vor Antragstellung erst eine solche Wohnung angemietet hat. Wenn sie aber schon länger angemietet war und nunmehr Hilfebedürftigkeit eingetreten ist, gilt § 22 SGB II, wie es dort steht.
Vielleicht auch ein Grund, warum der Gesetzgeber jetzt diese Karenzzeit wieder abschaffen will. Wenn einer in Berlin nur mal richtige Praktiker an das Gesetz ließe....
-
Was meinst du mit "entfällt"? Wenn du kein Kindergeld von der Mutter ausgezahlt bekommst, kann es auch nicht als Einkommen angerechnet werden.
-
Regelsatz + Miete + halber Mehrbedarf für Alleinerziehende ist euer Bedarf. Davon wird das Einkommen abgezogen, also Arbeitslosengeld. Kindergeld kann nicht berücksichtigt werden, wenn deine Ex dir nichts abgibt.
Allerdings kannst du den Wunsch nach Ruhe für die Ex vergessen. Auch im Wechselmodell besteht Unterhaltspflicht. Der Unterhaltsanspruch geht dann gemäß § 33 SGB II auf das Jobcenter über. Die werden dann also Unterhalt bei der Mutter holen wollen, notfalls im Klageverfahren vor dem Familiengericht.
-
Du weißt schon, dass die Frage wegen der Rente an den TE gerichtet war?
-
Was ist denn am Ratschlag "arbeiten" falsch oder unfreundlich? Wir haben Fachkräftemangel in Deutschland. Und selbst im Anlernbereich, sei es in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel, wird hängeringend gesucht.
-
-
-
Kommasetzung liegt hat nicht jedem.
-
Was hat das überhaupt mit Bürgergeld zu tun? Das ist ja sicherlich nicht das Jobcenter, was da zurückfordert, sondern Landes- oder Bundesregierungsstellen?!