Was hat das überhaupt mit Bürgergeld zu tun? Das ist ja sicherlich nicht das Jobcenter, was da zurückfordert, sondern Landes- oder Bundesregierungsstellen?!
Beiträge von Turtle1972
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ehen wir einmal davon aus das Herr Müller seine Tochter in Pflege hat und diese aufgrund einer Erkrankung und somit Gutachten ausgeliedert wird bzw. eigentlich Grundsicherung beziehen würde.
Wir können nicht davon ausgehen, weil du gar nicht präzisierst, von wem diese imaginäre Gutachten sein soll. Nur das der DRV ist nämlich bindend.
Ist das überhaupt ein konkreter Fall oder möchte hier jemand seine Hausaufgaben von Dritten erledigt bekommen?
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Das heißt es gibt einen Gutschein für den Erwerb einer neuen Waschmaschine oder gibt es eine Geldleistung?
In welcher Form das Darlehen gewährt wird, entscheidet das Jobcenter.
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Kannst du. Gibt es aber nur als Darlehen ubd nur, wenn kein Schonvermögen vorhanden ist.
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Wenn der Hausarzt das nicht in einem Attest zusammen fassen mag, dann muss es eben der ÄD der Agentur feststellen.
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Ihr habt echt nur blöde Ideen haha
Wenn du meinst. Was wäre denn eine für dich schöne Idee? "Geh zum Jobcenter, da steht für solche Fälle ein Eimer mit Geld, da kannst du dich bedienen"?
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Allerdings bekomme ich von meinem Hausarzt keine Bescheinigung.
Naja, aber es gibt ja sicher eine Patientenakte. Wenn der Arzt nichts attestiert, dann muss es eben über Schweigepflichtsentbindung laufen und der Gutachter holt sich die notwendigen Informationen selbst beim Arzt.
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Die Untersuchung beim ÄD oder PD der Agentur für Arbeit hat erstmal nichts mit Reha zu tun. Es geht um die Frage, ob du erwerbsfähig bist, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten. Du solltest da im eigenen Interesse auch mitwirken.
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Habe eben gelesen das der Rückforderungsanspruch nach 3 Jahren verjährt, stimmt das?
Also nach 3 Jahren kann dann keiner mehr einen Rückgang fordern?
??? Wo auch immer du das gelesen hast. Es geht um Schenkungsrückforderung. Da gelten 10 Jahre.
Ansonsten sollte der Betroffene tatsächlich in sich gehen. Wenn die Frau ausreichend für 2 Personen verdient, dann ist das doch gut. Bei Trennung müsste sie Unterhalt zahlen und das JC prüft das auf Herz und Nieren, notfalls wird das Familiengericht eingeschaltet. Wenn ihm die sozialen Kontakte fehlen, sollte er in Betracht ziehen, einen Nebenjob (Regale füllen etc.) aufzunehmen. Oder einen Freiwilligendienst. Das würde vielleicht auch helfen, dann konkret beruflich wieder Fuß zu fassen, denn da kann man dann seine Fühler in Richtung Arbeitgeber ausstrecken.
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Wenn die Notwendigkeit dafür besteht, warum nicht.
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wenn man ein EQJ macht, bekommt man dann weiter Bürgergeld?
Ja.
Und wenn ja, wieviel kann man von der Praktikumsvergütung behalten?
Alles. Niemand nimmt dir etwas weg. Wenn du fragen willst, wie hoch der Freibetrag ist: die Praktikumsvergütung wird wie normaler Lohn behandelt. Also 100 Euro Grundfreibetrag und xx Prozent auf den Rest.
Gilt ein EQJ als Ausbildung bzgl. Heranziehung der Eltern zum Unterhalt?
Tricky. Das sollte auf den Einzelfall ankommen, insbesondere, warum du erst ein EQJ machen musst und nicht gleich eine Ausbildung (z. B. gesundheitliche Gründe) , ob dir zusätzlich noch ein Nebenjob zumutbar wäre (Erwerbsobliegenheit), deinem bisherigen schulischen/beruflichen Werdegang (Zielstrebigkeit) usw. Denn eine reguläre Ausbildung ist es ja nunmal nicht.
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ich bin davon zum glück nicht mehr betroffen.
Das letzte Thema wegen Bürgergeld von dir ist von Januar 24:
ThemaBürgergeld im Februar niedriger!
Hallo,
bei meinem Bescheid ist das Bürgergeld im Februar um ca. 60 euro insgesamt niedriger und ich weis nicht warum. ist das bei noch jemandem so?
schein ein fehler zu sein....
gruss, tomTom26. Januar 2024 um 09:06 Das älteste von 2022 und da warst du auch schon im Bezug:
ThemaVerlängerung nächstes Jahr im März
Wenn dumm läuft muss ich Anfang März nochmal Alg2 btw Bürgergeld verlängern. Muss man dann nach Bürgergeld Gesetzen die Kontoauszüge wieder einschicken oder nur einen Vermögensnachweis (sprich aktueller Kontostand?).
Wieviel kann man zb. ab Januar über Handel dazuverdienen (ebay).Tom230. November 2022 um 10:23 Also schon mindestens 2 Jahre hat Bürgergeld gereicht.
Im Übrigen eine letzte Aufforderung: schreibst du weiterhin ausschließlich in Kleinschreibung,, werde ich den Account sperren.
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vom bürgergeld kann ja auch keiner leben....
Scheint bei dir doch seit Jahren gut zu funktionieren.
Im Übrigen darf ich dich um die Einhaltung der Forenregeln bitten:
Zitat
Gleichfalls wird die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung in den Beiträgen als Zeichen des Respekts gewünscht. -
aber machen können die da auch nix. geht also.
Selten so einen Blödsinn gelesen.
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Da hilft ein einfacher Blick ins Gesetz,§ 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:
ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
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Ablehnung des WBA.
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Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern.
Tja. Fragt sich, ob ein Familiengericht da was ändern würde. Ich habe nicht den Eindruck,, dass der TE alles machbare unternimmt, den Unterhalt aus eigener Kraft zahlen zu können. Was bei Gericht nunmal dazu führen kann, daß er trotzdem zumindest zur Leistung von Mindestunterhalt verpflichtet wird.
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Ja, sollte es. Aber vielleicht wäre es auch an der Zeit, sein Lebensmodel zu überdenken.
Eigentlich wurde das alles hier
ThemaBerücksichtigung von Unterhaltszahlungen für Kinder beim Einkommen
Hallo,
werden ausschließlich dann geleistete Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt?
Wie verhält sich das bei Einkommen aus Minijob(s)?
Beispiel: Einkommen 1.000€ brutto: In diesem Fall werden die geleisteten Unterhaltszahlungen für Kinder vom Einkommen in Abzug gebracht. Was wäre hingegen wenn stattdessen zwei 500€ Minijobs ausgeübt werden?
Gruß
ThomasThomasK26. März 2024 um 15:41 schon thematisiert.