Da hilft ein einfacher Blick ins Gesetz,§ 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:
ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
Da hilft ein einfacher Blick ins Gesetz,§ 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:
ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
Ablehnung des WBA.
Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern.
Tja. Fragt sich, ob ein Familiengericht da was ändern würde. Ich habe nicht den Eindruck,, dass der TE alles machbare unternimmt, den Unterhalt aus eigener Kraft zahlen zu können. Was bei Gericht nunmal dazu führen kann, daß er trotzdem zumindest zur Leistung von Mindestunterhalt verpflichtet wird.
Ja, sollte es. Aber vielleicht wäre es auch an der Zeit, sein Lebensmodel zu überdenken.
Eigentlich wurde das alles hier
schon thematisiert.
aber über welchen Zeitraum
Steht da:
über die Dauer des Bewilligungszeitrum
Also wahrscheinlich 12 Monate.
Natürlich geht das das Jobcenter was an, wenn der Lebensunterhalt augenscheinlich anderweitig gedeckt werden kann. Nennt sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Gibt genug Urteile dazu, kannst du suchen.
Titulierter Unterhalt wird von jeglichem Einkommen abgesetzt. Allerdings solltest du mal prüfen lassen, ob das inzwischen volljährige Kind noch in der titulierten Höhe unterhaltsberechtigt ist bzw., ob der Titel nicht mit Eintritt der Volljährigkeit endet.
Du hast doch schon eine Ausbildung und kannst demnach arbeiten gehen. Insbesondere in deinem Alter.
Beim Bürgergeld könnte es aufgrund der sogenannten Unterhaltsvermutung Probleme geben. § 9 Absatz 5 SGB II bestimmt, dass das JC vermuten darf, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt.
Wenn er Alg1 bezieht, sollte das aufgrund Alters für 2 Jahre sein. Danach will er in Rente. Wo ist hier überhaupt Bürgergeld in Sicht? Er scheint ja gut verdient zu haben, wenn er sich eine teure Wohnung und das Hausfrauendasein der Ehefrau leisten konnte, also dürfte das normale Alg und die spätere Rente auch nicht so gering ausfallen.
Du solltest vielleicht mal ein paar Zahlen nennen. In welcher Höhe ist Alg zu erwarten und was soll die neue Miete kosten?
Das JC geht davon aus, dass du keine Möbel etc. hast, die mit umziehen, wenn du eine komplette Erstausstattung beantragst.
Ob die 700 Euro ausreichen, kann man schlecht sagen. Das kommt auch mit darauf an, wie vor Ort gebrauchte Sachen erhältlich sind. In ländlicher Gegend eigentlich schlechter. Es steht dir natürlich frei, Widerspruch zu erheben.
In dem Forum geht es um Leistungen nach dem SGB XII. Nicht um Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit 3 bis 5 Wochen musst du auf alle Fälle rechnen.
Das Vermögen, mit dem man über dem Freibetrag liegt, führt zum Leistungsausschluss. Wenn der Vermögensfreibetrag 40.000 EUR beträgt und man 50.000 EUR hat, muss man erstmal 10.000 EUR verbrauchen.
Kann mir jemand sagen, wie ich nun an mehr Geld von der Grundsicherung komme und was sich sonst noch so in meinem Leben ändert?
Da dürfte sich momentan ohne Merkzeichen gar nichts ändern.
Jedes Einkommen muss angegeben werden, wenn es während des Leistungsbezuges zufließt!
Ist mein erstes Baby..ich hoffe inständig dass es gesund zur Welt kommt.
Alles andere ist mir eigentlich egal!
Dann erübrigen sich ja deine Fragen. Such dir einen Job, ernähre deine Familie davon, wie es tausende andere Mitmenschen auch tun und alles wird gut. Da brauchst du dir auch keinen Kopf mehr darüber machen, ob man nicht doch lieber parasitär durchs Leben fleucht oder möglicher Betrug auffliegt.
Manche würden dies vermutlich als dreist ansehen aber des mir egal.
Das ist traurig.
Gibt ganz andere Parteien...
Man sollte sich, insbesondere bei deiner Vorgeschichte, aber nicht am Negativen orientieren.
Du kannst in dem Fall eine Wissensvermittlung nicht mit Arbeit vergleichen. Du willst ja Wissen vermittelt bekommen und dafür ein Zertifikat erhalten. Ob das Wissen, das du vermittelt haben willst, nun jetzt künftig 1:15 h mehr Zeit erfordert und du ohne dem keinen Abschluss bekommst, kann niemand beurteilen. Außerdem ist mir unklar, welche Feiertage jetzt anstehen sollen. Der einzige dürfte nächste Woche Fronleichnam sein und der auch nicht in allen Bundesländern. Das JC ist jedenfalls nicht dein Problem, sondern der Bildungsträger, der dir das Zertifikat verweigern könnte.
Kommt darauf an, wie sicher die Hilfebedürftigkeit und Notlage belegt wurde. Nicht jeder Obdachlose ist einkommens- und vermögenslos, so ist das nicht...