Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern.
Tja. Fragt sich, ob ein Familiengericht da was ändern würde. Ich habe nicht den Eindruck,, dass der TE alles machbare unternimmt, den Unterhalt aus eigener Kraft zahlen zu können. Was bei Gericht nunmal dazu führen kann, daß er trotzdem zumindest zur Leistung von Mindestunterhalt verpflichtet wird.