Beiträge von Turtle1972

    Natürlich geht das das Jobcenter was an, wenn der Lebensunterhalt augenscheinlich anderweitig gedeckt werden kann. Nennt sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Gibt genug Urteile dazu, kannst du suchen.

    Du hast doch schon eine Ausbildung und kannst demnach arbeiten gehen. Insbesondere in deinem Alter.

    Beim Bürgergeld könnte es aufgrund der sogenannten Unterhaltsvermutung Probleme geben. § 9 Absatz 5 SGB II bestimmt, dass das JC vermuten darf, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt.

    Wenn er Alg1 bezieht, sollte das aufgrund Alters für 2 Jahre sein. Danach will er in Rente. Wo ist hier überhaupt Bürgergeld in Sicht? Er scheint ja gut verdient zu haben, wenn er sich eine teure Wohnung und das Hausfrauendasein der Ehefrau leisten konnte, also dürfte das normale Alg und die spätere Rente auch nicht so gering ausfallen.

    Du solltest vielleicht mal ein paar Zahlen nennen. In welcher Höhe ist Alg zu erwarten und was soll die neue Miete kosten?

    Das JC geht davon aus, dass du keine Möbel etc. hast, die mit umziehen, wenn du eine komplette Erstausstattung beantragst.

    Ob die 700 Euro ausreichen, kann man schlecht sagen. Das kommt auch mit darauf an, wie vor Ort gebrauchte Sachen erhältlich sind. In ländlicher Gegend eigentlich schlechter. Es steht dir natürlich frei, Widerspruch zu erheben.

    Das Vermögen, mit dem man über dem Freibetrag liegt, führt zum Leistungsausschluss. Wenn der Vermögensfreibetrag 40.000 EUR beträgt und man 50.000 EUR hat, muss man erstmal 10.000 EUR verbrauchen.

    Ist mein erstes Baby..ich hoffe inständig dass es gesund zur Welt kommt.

    Alles andere ist mir eigentlich egal!

    Dann erübrigen sich ja deine Fragen. Such dir einen Job, ernähre deine Familie davon, wie es tausende andere Mitmenschen auch tun und alles wird gut. Da brauchst du dir auch keinen Kopf mehr darüber machen, ob man nicht doch lieber parasitär durchs Leben fleucht oder möglicher Betrug auffliegt.

    Manche würden dies vermutlich als dreist ansehen aber des mir egal.

    Das ist traurig.


    Gibt ganz andere Parteien...

    Man sollte sich, insbesondere bei deiner Vorgeschichte, aber nicht am Negativen orientieren.

    Du kannst in dem Fall eine Wissensvermittlung nicht mit Arbeit vergleichen. Du willst ja Wissen vermittelt bekommen und dafür ein Zertifikat erhalten. Ob das Wissen, das du vermittelt haben willst, nun jetzt künftig 1:15 h mehr Zeit erfordert und du ohne dem keinen Abschluss bekommst, kann niemand beurteilen. Außerdem ist mir unklar, welche Feiertage jetzt anstehen sollen. Der einzige dürfte nächste Woche Fronleichnam sein und der auch nicht in allen Bundesländern. Das JC ist jedenfalls nicht dein Problem, sondern der Bildungsträger, der dir das Zertifikat verweigern könnte.

    Eigentlich kannst du es halten wie ein Dachdecker. Du kannst in Widerspruch gehen mit dem Nachweis, dass das Vermögen unter 15.000 Euro liegt oder aber einfach dann rechtzeitig vor Oktober einen WBA stellen.

    Das Jobcenter muss immer vom Verkehrswert des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgehen, deshalb wahrscheinlich die Ablehnung. Einfacher wäre es gewesen, den Bewillungszeitraum einfach nur bis September laufen zu lassen. Denn, dass 12 Monate zu bewilligen sind, ist gesetzlich nur als Regelfall bestimmt, das heißt, das Jobcenter kann aus gutem Grund davon abweichen. Ein solcher liegt hier vor, da deine Hilfebedürftigkeit ab Oktober schlicht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststellbar war.

    Im Supermarkt und mc's hätte ich auch ohne Schule arbeiten können ...

    Hat jemand behauptet, dass das auf Dauer sein soll? Was hindert dich, sowas erstmal zu machen und dich weiter auf deinen Wunschberuf zu bewerben (das hoffentlich mit weniger Rechtschreib- und Grammatikfehlern als hier)?

    Standesdünkel muss man sich leisten können.

    Habe aber das Gefühl das die Mitarbeitern nicht viel Ahnung hat

    Nun ja, aber sie kennt wohl § 9 Absatz 5 SGB II:

    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Aber wenn ich kein bürgergeldanspruch habe weiß ich nicht, wie ich die Krankenversicherung nach meiner Exmatrikulation in 2 Monaten bezahlen soll!?

    Mit Arbeit? Es muss ja nicht im Ausbildungsberuf sein. Hilfskräfte in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel oder anderen Anlernbereichen werden doch derzeit händeringend gesucht. An fast jedem Supermarkt hängt ein Zettel, bei McD hängen hier sogar große Banner, dass Mitarbeiter gesucht werden usw.

    Zumindest für die Beitragsrückerstattung von privaten Krankenkassen hat das BSG es als Einkommen angesehen:

    Zitat


    Hinzu kam am 5.9.2013 eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung des Klägers iHv 1001,79 Euro, bei der es sich - vergleichbar einer Steuererstattung (vgl hierzu BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4- 4200 § 11 Nr 15 RdNr 17 ff) und unter Anwendung des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB II (hierzu ausführlich unter 7) - um eine einmalige Einnahme handelte, die in dem Monat, in dem sie zufloss, zu berücksichtigen war (§ 11 Abs 3 Satz 1 SGB II idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850).

    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -