Eigentlich kannst du es halten wie ein Dachdecker. Du kannst in Widerspruch gehen mit dem Nachweis, dass das Vermögen unter 15.000 Euro liegt oder aber einfach dann rechtzeitig vor Oktober einen WBA stellen.
Das Jobcenter muss immer vom Verkehrswert des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgehen, deshalb wahrscheinlich die Ablehnung. Einfacher wäre es gewesen, den Bewillungszeitraum einfach nur bis September laufen zu lassen. Denn, dass 12 Monate zu bewilligen sind, ist gesetzlich nur als Regelfall bestimmt, das heißt, das Jobcenter kann aus gutem Grund davon abweichen. Ein solcher liegt hier vor, da deine Hilfebedürftigkeit ab Oktober schlicht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststellbar war.