Beiträge von Turtle1972

    Eigentlich kannst du es halten wie ein Dachdecker. Du kannst in Widerspruch gehen mit dem Nachweis, dass das Vermögen unter 15.000 Euro liegt oder aber einfach dann rechtzeitig vor Oktober einen WBA stellen.

    Das Jobcenter muss immer vom Verkehrswert des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgehen, deshalb wahrscheinlich die Ablehnung. Einfacher wäre es gewesen, den Bewillungszeitraum einfach nur bis September laufen zu lassen. Denn, dass 12 Monate zu bewilligen sind, ist gesetzlich nur als Regelfall bestimmt, das heißt, das Jobcenter kann aus gutem Grund davon abweichen. Ein solcher liegt hier vor, da deine Hilfebedürftigkeit ab Oktober schlicht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststellbar war.

    Im Supermarkt und mc's hätte ich auch ohne Schule arbeiten können ...

    Hat jemand behauptet, dass das auf Dauer sein soll? Was hindert dich, sowas erstmal zu machen und dich weiter auf deinen Wunschberuf zu bewerben (das hoffentlich mit weniger Rechtschreib- und Grammatikfehlern als hier)?

    Standesdünkel muss man sich leisten können.

    Habe aber das Gefühl das die Mitarbeitern nicht viel Ahnung hat

    Nun ja, aber sie kennt wohl § 9 Absatz 5 SGB II:

    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Aber wenn ich kein bürgergeldanspruch habe weiß ich nicht, wie ich die Krankenversicherung nach meiner Exmatrikulation in 2 Monaten bezahlen soll!?

    Mit Arbeit? Es muss ja nicht im Ausbildungsberuf sein. Hilfskräfte in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel oder anderen Anlernbereichen werden doch derzeit händeringend gesucht. An fast jedem Supermarkt hängt ein Zettel, bei McD hängen hier sogar große Banner, dass Mitarbeiter gesucht werden usw.

    Zumindest für die Beitragsrückerstattung von privaten Krankenkassen hat das BSG es als Einkommen angesehen:

    Zitat


    Hinzu kam am 5.9.2013 eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung des Klägers iHv 1001,79 Euro, bei der es sich - vergleichbar einer Steuererstattung (vgl hierzu BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4- 4200 § 11 Nr 15 RdNr 17 ff) und unter Anwendung des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB II (hierzu ausführlich unter 7) - um eine einmalige Einnahme handelte, die in dem Monat, in dem sie zufloss, zu berücksichtigen war (§ 11 Abs 3 Satz 1 SGB II idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850).

    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -

    Grundsätzlich geht es nur nach Hilfebedürftigkeit. Liegt die weiterhin vor, z. B., weil Unterhalt/Bafög etc. nicht ausreicht, dann besteht auch Anspruch. Allerdings kann es sein, dass der Schulbesuch analog eines Strickkurses bei der VHS betrachtet wird: als Hobby, so dass trotzdem erwartet wird, dass an Maßnahmen teilgenommen oder eine Arbeit/Ausbildung aufgenommen wird. Das hängt dann vom Einzelfall ab, also, welche Chancen das Kind im Hinblick auf den Arbeitsmarkt mit oder ohne Abi hat, Alter, derzeitiger Bildungsgrad etc.

    Diese Schilderung reicht bei weitem nicht aus, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Dazu bräuchte man schon Einsicht in die Verwaltungsakte. Vielleicht schaust du mal nach einer Beratungsstelle oder einem Anwalt vor Ort.

    Das steht im Normalfall da, wenn z. B. Leistungen für eine weitere Person abgelehnt wird. Beispiel: Es lebt ein Kind in der Familie, hat aber selbst ausreichend Einkommen mit Kindergeld, Unterhalt etc.). Da der Antrag auch für das Kind mitgestellt wurde, wird Bürgergeld für das Kind abgelehnt. Oder es besteht für einen oder x Monate der 12 Monate keinen Anspruch. Beispielsweise wurde im Februar der Antrag gestellt. Im Februar floss aber noch das letzte Arbeitslosengeld oder der letzte Lohn zu. Dann wird ab März bewilligt und für Februar ("im Übrigen") abgelehnt.

    Was bei dir genau der Grund sein könnte, dazu müsste man den Bescheid samt Anlagen sehen.

    Bei allem Verständnis dafür, das unsere Regierung jeden mit Bürgergeld beglücken möchte, es kann doch nicht sein, dass ich vollen ernstes Bürgergeld bekomme?

    Das wird dir niemand abnehmen, dass du bei einer so gut laufenden Selbstständigkeit von heute auf morgen von 50.000 Euro Gewinn/Umsatz im Monat auf Null bist. Auch das Betriebsvermögen spricht dafür Bände. Es sei denn, du liegst im Koma und bist ein Ein-Mann-Betrieb.

    Ich habe schon etliche Selbstständige, die meinten, es sei so einfach, noch ein bisschen Staatskohle mitzunehmen, wegen Betrugs vor Gericht gesehen. Da spielen nämlich zusätzlich noch Ermittlungen anderer Behörden, z. B. Finanzamt mit rein. Also keine Sorge.

    Vielleicht ein Arbeitgeber, der eben nicht gegen Mindestlohngesetz und Co. verstoßen will.

    Ansonsten teile die Konditionen deines Arbeitsvertrages mit oder belästige andere Foren mit deinem sozialwidrigen Unsinn.

    Denn das ist es: sozialwidriges Verhalten mit dem Ziel, höchstmögliche Steuergelder abzufassen.

    Da es schon allein gegen das Mindestlohngesetz verstößt. Und natürlich noch Sozialversicherungsbetrug im Hinblick auf die auch auf Minijobs zu zahlende KV-Pauschale.

    Im Übrigen müsste man sowieso erstmal die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kennen, um genau zu sagen, wieso das alles nicht koscher ist.