Beiträge von Turtle1972
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Wende dich an örtliche Vereine wie Caritas oder Arbeitslosenhilfe. Oder, wenn man es richtig schlimm ist, denke darüber nach, ob nicht ein Berufsbetreuer eine Lösung sein könnte.
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Sag mal, was soll denn das? Das Sozialamt berechnet deinen Bedarf mittels Regelsatz, Kosten der Unterkunft und eventuellen Heizkosten. Wenn eigenes Einkommen vorhanden ist, wird das natürlich abgezogen.
Das ist auch im Bürgergeld so. Wenn da jemand z. B. 600 Euro Arbeitslosengeld hat, dann bekommt er die auch abgezogen. Und nicht noch Regelsatz + Miete obendrauf.
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Im Normalfall wird das gleich angewiesen.
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Wenn du dich nicht in der Lage fühlst, zu arbeiten, dann kreuze es entsprechend an und lege eine Erklärung bei, wieso du das angekreuzt hast, obwohl es bisher noch keine Feststellung der Erwerbsminderung gibt. Ggf. wird man dich dann zum Ärztlichen oder Psychologischen Dienst zur Begutachtung schicken.
Mit 24 bildest du im Moment noch eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern.
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Mtl.Raten verweigert er weil ich schon einige Male nicht pünktlich zahlte.
Deshalb hat man da ja auch Schulden. Wenn der Energieversorger sich mit der Begründung jedes Mal vor einer Abwendungsvereinbarung drücken könnte, bräuchte man die gesetzliche Regelung, dass der Versorger eine solche Vereinbarung anbieten muss, gar nicht.
Von daher kann es durchaus sein, dass das JC dich auf bestehende Selbsthilfemöglichkeiten hinweist. Dazu gehört es auch, sein Recht gegen den Versorger durchzusetzen.
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Die Rückzahlung. Das Geld war ja bereits deubs und quasi nur bei der Bekannten "angelegt" und jetzt kommt es wieder zurück zu dir.
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Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung.
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Hör doch bitte auf, so alte Threads rauszukramen.
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Doch, das gilt auch für die pflegende Person. Aber nur dann, wenn das Einkommen aus Pflege steuerbefreit ist, § 1 Absatz 1 Nr. 4 Bürgergeld-VO.
Das ist bei Familienangehörigen oder wenn eine enge Bindung zum Pflegenden besteht, vorliegt.
Das ist hier nicht der Fall.
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Aber doch nicht, wenn ich mal für 3 Wochen im Jahr mal für zwei oder drei Stunden nach der Mutter einer Freundin sehe und dafür Geld bekomme.
Dann mach es halt nicht. Viel Spaß mit der Betrugsanzeige, wenn das wegen Datenabgleich aufliegt.
Als würden die Mitwirkungspflichten nur die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit betreffen und nicht jegliche Änderung im Einkommen.
Was fragst du eigentlich hier, wenn das so sonnenklar ist? Weil du weißt, dass es falsch ist und einen Tipp zum Betrügen gesucht hast? Falsches Forum!
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Darf ich das?
Natürlich. Arbeit ist immer erlaubt.
Ist es ein anrechenbares Einkommen?
Ja.
Wie viel darf man da in diesen 3 Wochen verdienen ohne das es Terz mit dem Jobcenter gibt? Wie erfährt das Jobcenter überhaupt davon?
Soviel wie möglich. Welchen "Terz" hast du dir vorgestellt? Das JC erfährt von dem Job, indem du es dem JC aufgrund deiner Mitwirkungspflichten unverzüglich mitteilst, oder etwa nicht?
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Wenn der Lohn tatsächlich am 1.6. oder später kommt, muss nichts zurück gezahlt werden. Wenn er aber noch Ende Mai kommt, dann schon.
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Nein, wieso? "Das geht" mit der Vermögensumschichtung.
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Das geht.
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Die meisten Jobcenter sind seit Einführung von JC-digital gar nicht mehr mit einer allgemeinen Mailadresse erreichbar.
Alte Erfahrungen helfen da niemandem weiter. Es hat sich einiges geändert.
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Natürlich gibt es noch keine Details. Darüber kann man diskutieren, wenn entsprechende Gesetzesentwürfe vorliegen.
Und eine Diskussion, was man davon hält, dürfte ebenfalls überflüssig sein, da reine Zeitverschwendung.
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Kann durchaus passieren, wenn es keinen wichtigen Grund für die Kündigung gab und die Sperrzeit rechtmäßig ist.
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Keine Ahnung, dazu müsste man dieses Merkblatt sehen.