Beiträge von Turtle1972

    Dieser müsste mit Deinen Schulden gegen gerechnet werden

    Äh, nein? Wie kommst du darauf? Das ist doch schon lange höchstrichterlich entschieden, dass es keine Saldierung von Aktiva und Passiva bei Vermögen gibt:

    B 4 AS 28/09 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Zitat

    Vermögen iS von § 12 SGB II sind nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (vgl zur Alhi: BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr 8; zu § 88 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 3.12.1991 - 5 B 61/90 = Buchholz 436.0 zu § 88 BSHG Nr 22 S 14). Alle aktiven Vermögenswerte müssen grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden (§§ 9 Abs 1 Nr 2, 12 Abs 1 SGB II). Deshalb erfordert auch die Bedürftigkeitsprüfung im SGB II keine Saldierung aller Aktiva und Passiva.


    Ansonsten sehe ich es wie Luca. Mit der Klausel im Vertrag ist eine Verwertung nicht möglich.

    Ausbildung:
    Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter. Ich habe keine guten Erfahrungen in der Kanzlei gemacht

    Deshalb ja auch der Hinweis, dass du dich nicht auf den erlernten Beruf versteifen solltest. Angesichts der teuren Miete gehe ich davon aus, dass du zumindest städtisch wohnst. Da sucht niemand im Supermarkt eine Aushilfe? Oder die (System)Gastronomie? Bürgergeld muss sehr erstrebenswert sein, wenn seit fast 4 Monaten noch nicht mal ein kleiner Nebenjob erlangt wurde.


    Frage 1: Die Wohnung kostet insgesamt 1.000 Euro?
    Antwort: Nein, die Gesamtmiete für die Wohnung ist mir nicht bekannt,

    Witzig. Wie muss ich mir das vorstellen? Da legt dir deine Mutter einen Untermietvertrag hin "Unterschreibe" und du, der du kaum Geld hast, fragst nicht mal, ob das, was deine Mutter an Geld verlangt, überhaupt verhältnismäßig ist oder du plötzlich den Löwenanteil zahlen sollst?! Was ist eigentlich mit deinem Kindergeld? Bekommst du das wenigstens auf dein Konto? Bis du 21 wirst, besteht ja weiterhin Anspruch.


    Daher gelten ausschließlich die Regelungen, die im Untermietvertrag festgelegt sind.

    Standard Untermietvertrag aus dem Handel oder per Hand geschrieben? Im Normalfall verweist ein Untermietvertrag z. B. zur jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Bedingungen des Hauptmietvertrages.


    m Untermietvertrag steht, dass ich meiner Mutter 500 Euro zahle. Dieser Betrag ist inklusive Heizung und Warmwasser. Alle Nebenkosten sind darin enthalten.

    Geht m. E. n. gar nicht. Heizkosten müssen abgerechnet werden. Da gibt es nur selten Ausnahmen.


    Dafür muss das Jobcenter aber vorher eine Wohnung genehmigen.

    Nicht, wenn man mit seiner Hände Arbeit das Geld verdient. Diese Option blendest du ständig aus.


    Dem Jobcenter wird es darum gehen, zu prüfen, ob euer Untermietvertrag ein Vertrag zu Lasten Dritter ist. Der Begriff sagt dir hoffentlich was als ReFa. Denn, wenn 2 Personen in der Wohnung leben und die Miete z. B. 600 Euro beträgt, dann gibt es keinen Grund, 500 Euro von dir abzuknöpfen und das andere Kind fast kostenlos wohnen zu lassen.

    Die Wohnung kostet insgesamt 1000 Euro? Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten? Wird da auf den Hauptmietvertrag verwiesen?


    Was soll ich jetzt tun? Wir haben bereits September

    Hat dir deine Mutter denn schon gekündigt? Immerhin schuldest du doch schon ein paar Mieten, oder?

    Ansonsten hilft es, schnell einen Job zu finden. Erstmal irgendeinen. Nicht unbedingt, was du gelernt hast. Woran hapert es dahingehend? Jung, ungebunden und gut ausgebildet?

    Da stellt sich aber die Frage, ob ohne mögliche Wohnsitznahme eine (postalische) Erreichbarkeit gegeben ist.


    Im Übrigen reicht eben nicht nur ein einfacher Wohnwagen. Es ist auch ausschlaggebend, wo er steht:

    LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
    Auf die Berufung des Beklagten und Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2021 geändert. Der Beklagte wird unter…
    openjur.de
    Zitat

    Die Aufstellung eines Zelts auf einen umzäunten Stellplatz, der bauordnungsrechtlich als Campingplatz zugelassen ist, verbunden mit der Möglichkeit der Nutzung von Sanitäranlagen und Stromanschlüssen - wie im vorliegenden Fall - für einen vorübergehenden Zeitraum erfüllt beide Mindestvoraussetzungen - Wetterschutz und gewisse Privatsphäre.

    Dazu muss derjenige erstmal diese insgesamt 400 Euro irgendwann in bar abgehoben haben, denn das Geld fällt nicht vom Himmel. Und ich habe in meinem Leben inzwischen schon hunderte Kontoauszüge ohne jegliche Barabhebungen gesehen, auf die aber in Größenordnungen Bareinzahlungen erfolgten.


    Es bleibt dabei: wenn der TE zur Herkunft nichts sagt, kann man nicht mehr sagen. Mutmaßungen und dumme Ratschläge sind nicht zielführend.

    Das verliehene Geld ist erstmal Vermögen, korrekt. Und wenn es dann zurück gezahlt wird, ist es weiterhin Vermögen. Das Problem wird nur sein, diese Zahlungen der Freundin auch als Vermögen vom Jobcenter anerkannt zu bekommen. Da bedarf es einer ausführlichen Nachweisführung mit Kontoauszügen, Darlehensvertrag etc.

    Könnte in diesem Fall verlangt werden, dass ich mich auf Stellen, die für 8 Stunden ausgeschrieben sind bewerbe und dem Arbeitgeber mitteile, dass ich nur 6 Stunden arbeiten kann oder dürfte ich mich weigern Bewerbungen auf solche Stellen zu schreiben?


    Stop. Deine ursprüngliche Frage war nicht nach Vollzeit, sondern

    Meiner Beraterin hat mir u.a. dennoch Stellenangebote mit einer wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 29 Stunden zugesandt.

    Also unter 6h/Tag.

    Das Gutachten des ÄD kannst du dir im Übrigen anfordern. Außerdem wird das normalerweise in einem persönlichen Gespräch ausgewertet und nicht lapidar am Telefon mal nebenbei mitgeteilt.

    Die Diskussion ist müßig, wenn man nicht weiß, was nun wirklich festgestellt wurde. Wenn es ein gültiges Gutachten des ÄD mit maximal 6h/Tag geben sollte, kannst du natürlich jedes Angebot mit mehr als 6h/Tag ablehnen, ohne Angst vor Sanktionen haben zu müssen.

    Es ist und bleibt unlogisch. Wenn der ÄD der Agentur wirklich festgestellt hat, dass du nur unter 3h/Tag erwerbsfähig bist, hätte man dich schon längst aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.


    Eine Feststellung für exakt 3 Stunden gibt es in den Vordrucken der BA nicht. Das ist gestaffelt mit unter 3, zwischen 3 und 6 und dann über 6.


    Lade doch mal das Gutachten hoch.

    Ohne Ross und Reiter zu nennen? Was verstehst du denn unter "Aufwandsentschädigungen" und von welchen Beträgen reden wir? Wurde das gesamte letzte Jahr Bürgergeld bezogen? Warum wurde das Einkommen nicht gemeldet?

    Meines Wissens ist es nicht zulässig, dass Mitarbeitende vom Jobcenter die Diagnosen von Personen, die Leistungen beziehen erfahren dürfen und sollen.

    Das sind deine Daten. Wenn du die preisgeben willst, ist das egal, ob der Mensch, dem du es preisgibst, jetzt ein SB von einem Jobcenter oder der Schaffner bei der DB ist.


    Kann ich dazu gezwungen werden, dass ich mir von einem Mitarbeiter des Jobcenters den Widerspruch diktieren lassen muss?

    Wo steht, dass du gezwungen werden sollst? Ich lese nur ein Angebot a la "Der Kollege hat Ahnung, wenn Sie da Hilfe brauchen.". Was daran ist bitte schlimm? Insbesondere, wenn der vielleicht wirklich Ahnung hat, weil er z. B. ehrenamtlich noch Rentenberater ist (tatsächlich selbst schon erlebt)?


    Da der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, rechne ich nun täglich mit einer Kontaktaufnahme durch Herrn X.

    Wenn der Antrag abgelehnt wurde, läuft demnach gerade die Widerspruchsfrist. Wie sieht es aus? Hast du bereits deine Gedanken in Form eines Widerspruchs zu Papier gebracht und der DRV übersendet?

    Wenn Bafög nicht wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, sondern, weil er die Schule auch von zuhause aus absolvieren könnte, ist er gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Außerdem würde sowieso deine Unterhaltsfähigkeit geprüft werden, die bei 2.800 Euro wahrscheinlich vorliegt.

    Solche Spirenzchen muss man sich leisten können.