Beiträge von Turtle1972

    Da stellt sich aber die Frage, ob ohne mögliche Wohnsitznahme eine (postalische) Erreichbarkeit gegeben ist.


    Im Übrigen reicht eben nicht nur ein einfacher Wohnwagen. Es ist auch ausschlaggebend, wo er steht:

    LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
    Auf die Berufung des Beklagten und Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2021 geändert. Der Beklagte wird unter…
    openjur.de
    Zitat

    Die Aufstellung eines Zelts auf einen umzäunten Stellplatz, der bauordnungsrechtlich als Campingplatz zugelassen ist, verbunden mit der Möglichkeit der Nutzung von Sanitäranlagen und Stromanschlüssen - wie im vorliegenden Fall - für einen vorübergehenden Zeitraum erfüllt beide Mindestvoraussetzungen - Wetterschutz und gewisse Privatsphäre.

    Dazu muss derjenige erstmal diese insgesamt 400 Euro irgendwann in bar abgehoben haben, denn das Geld fällt nicht vom Himmel. Und ich habe in meinem Leben inzwischen schon hunderte Kontoauszüge ohne jegliche Barabhebungen gesehen, auf die aber in Größenordnungen Bareinzahlungen erfolgten.


    Es bleibt dabei: wenn der TE zur Herkunft nichts sagt, kann man nicht mehr sagen. Mutmaßungen und dumme Ratschläge sind nicht zielführend.

    Das verliehene Geld ist erstmal Vermögen, korrekt. Und wenn es dann zurück gezahlt wird, ist es weiterhin Vermögen. Das Problem wird nur sein, diese Zahlungen der Freundin auch als Vermögen vom Jobcenter anerkannt zu bekommen. Da bedarf es einer ausführlichen Nachweisführung mit Kontoauszügen, Darlehensvertrag etc.

    Könnte in diesem Fall verlangt werden, dass ich mich auf Stellen, die für 8 Stunden ausgeschrieben sind bewerbe und dem Arbeitgeber mitteile, dass ich nur 6 Stunden arbeiten kann oder dürfte ich mich weigern Bewerbungen auf solche Stellen zu schreiben?


    Stop. Deine ursprüngliche Frage war nicht nach Vollzeit, sondern

    Meiner Beraterin hat mir u.a. dennoch Stellenangebote mit einer wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 29 Stunden zugesandt.

    Also unter 6h/Tag.

    Das Gutachten des ÄD kannst du dir im Übrigen anfordern. Außerdem wird das normalerweise in einem persönlichen Gespräch ausgewertet und nicht lapidar am Telefon mal nebenbei mitgeteilt.

    Die Diskussion ist müßig, wenn man nicht weiß, was nun wirklich festgestellt wurde. Wenn es ein gültiges Gutachten des ÄD mit maximal 6h/Tag geben sollte, kannst du natürlich jedes Angebot mit mehr als 6h/Tag ablehnen, ohne Angst vor Sanktionen haben zu müssen.

    Es ist und bleibt unlogisch. Wenn der ÄD der Agentur wirklich festgestellt hat, dass du nur unter 3h/Tag erwerbsfähig bist, hätte man dich schon längst aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.


    Eine Feststellung für exakt 3 Stunden gibt es in den Vordrucken der BA nicht. Das ist gestaffelt mit unter 3, zwischen 3 und 6 und dann über 6.


    Lade doch mal das Gutachten hoch.

    Ohne Ross und Reiter zu nennen? Was verstehst du denn unter "Aufwandsentschädigungen" und von welchen Beträgen reden wir? Wurde das gesamte letzte Jahr Bürgergeld bezogen? Warum wurde das Einkommen nicht gemeldet?

    Meines Wissens ist es nicht zulässig, dass Mitarbeitende vom Jobcenter die Diagnosen von Personen, die Leistungen beziehen erfahren dürfen und sollen.

    Das sind deine Daten. Wenn du die preisgeben willst, ist das egal, ob der Mensch, dem du es preisgibst, jetzt ein SB von einem Jobcenter oder der Schaffner bei der DB ist.


    Kann ich dazu gezwungen werden, dass ich mir von einem Mitarbeiter des Jobcenters den Widerspruch diktieren lassen muss?

    Wo steht, dass du gezwungen werden sollst? Ich lese nur ein Angebot a la "Der Kollege hat Ahnung, wenn Sie da Hilfe brauchen.". Was daran ist bitte schlimm? Insbesondere, wenn der vielleicht wirklich Ahnung hat, weil er z. B. ehrenamtlich noch Rentenberater ist (tatsächlich selbst schon erlebt)?


    Da der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, rechne ich nun täglich mit einer Kontaktaufnahme durch Herrn X.

    Wenn der Antrag abgelehnt wurde, läuft demnach gerade die Widerspruchsfrist. Wie sieht es aus? Hast du bereits deine Gedanken in Form eines Widerspruchs zu Papier gebracht und der DRV übersendet?

    Wenn Bafög nicht wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, sondern, weil er die Schule auch von zuhause aus absolvieren könnte, ist er gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Außerdem würde sowieso deine Unterhaltsfähigkeit geprüft werden, die bei 2.800 Euro wahrscheinlich vorliegt.

    Solche Spirenzchen muss man sich leisten können.

    Du findest doch genug Infos auf der Seite der Rundfunkgebührenanstalt, u. a. das hier:

    Der Rundfunkbeitrag - Empfänger von Sozialleistungen

    Zitat

    Sie er­halten keine der oben ge­nannten Sozial­leistungen, weil Ihre Ein­künfte die Be­darfs­grenze über­schreiten?
    Dann können Sie eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht als be­sonderer Härte­fall be­antragen. Voraussetzung: Ihr Ein­kommen über­schreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro.

    Ob ihr mit Wohngeld und Kiz mehr übersteigendes Einkommen als 18,36 Euro habt, weiß doch hier niemand.