Würde es Sinn machen den Kooperationsplan (Text) nach meinen Vorstellungen anzupassen und ein "Schlichtungsverfahren" (Hinzuziehen einer dritten Person) zu beantragen?
Wäre es sinnvoll beim "Schlichtungsverfahren" meine Vergangenheit in Bezug der geplanten Selbstständigkeit und meinen guten Aussichten auf Fertigstellung des Projekt-Vorhabens darzustellen?
Kannst du alles versuchen. Angesichts der Dauer, die du allerdings schon fruchtlos für die Selbständigkeit aufgewendet hast, halte ich das für aussichtslos. Es gibt kein Anrecht darauf, dass man sich im Bürgergeldbezug nur seiner (beabsichtigten) Selbständigkeit widmen braucht, insbesondere, wenn durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung logischerweise die Hilfebedürftigkeit zeitnah beendet oder zumindest gemindert werden kann.
Was würde ein erneuter Antrag auf Einstiegsgeld oder das Fortführen der Selbstständigkeit ohne Einstiegsgeld bewirken?
Wahrscheinlich nichts aus den vorgenannten Gründen. Du doktorst seit Jahren an der Selbständigkeit rum. Wieso sollte das JC glauben, dass es jetzt endlich Früchte trägt? Was ist das überhaupt für eine Selbständigkeit, dass du auf irgendeine andere Firma angewiesen bist?
Auf welche Rechtstexte könnte ich verweisen, so dass ggf. nur das Schreiben von Bewerbungen in Betracht kommt?
Was meinst du? Du willst Bewerbungen schreiben, dann aber eventuelle Stellenangebote ablehnen? Was soll das bitte bringen? Alibi-Funktion?
Gibt es weiterführende Tipps?
Ganz ehrlich: such dir eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Was würdest du ohne Bürgergeld machen? Hättest du dieser Firma auch jahrelang dabei zugesehen, dass sie deinen Auftrag (dessen Sinnhaftigkeit für die Selbständigkeit mangels Ausführungen eh nicht bekannt ist) nicht ausführt?