Du musst dich nicht entschuldigen. Das kann doch passieren, dass man was nicht richtig versteht.
Beiträge von Turtle1972
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Und nein ich verfüge noch nicht sondern erst im Lauf der nächsten Monate über mein Erbe.
Das war nicht gemeint. Gemeint war: Wenn dein Vermögensfreibetrag 15.000 Euro beträgt und du z. B. bereits jetzt 10.000 Euro Vermögen hast, wird es, wenn dann weitere 15.000 Euro dazu kommen, zuviel Vermögen, so dass die Leistungen dann eingestellt werden.
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Dann kommt es immer noch darauf an, wann Wertstellung und wann Buchung war. Aber das geht jetzt sicherlich zu sehr ins Detail.
Ubu wollte mit dem Hinweis auf das BBiG dem TE sicherlich nur erklären, dass der Lohn eigentlich schon am 30.4. zufließen müsste, wenn der Ausbildungsbetrieb sich an bestehende Gesetze hält.
Was nicht immer der Fall ist, mein Sohn hat z. B. seinen Lohn immer zum 12. des Folgemonats erhalten, wahrscheinlich, weil das in der Firma eben der normale Zahltag war. Wir haben deshalb trotz Kenntnis der Gesetzeslage keinen Aufriss gemacht, warum auch.
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Wenn es ums Geld geht, wird aus so einer falschen Angabe ganz schnell Betrug.
Wir gehen in solchen Fällen jetzt vermehrt mit Kostenersatzforderungen nach § 34 SGB II oder zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch gegen die Mütter, die meinen, so dumm zu sein, den Vater zu verschweigen, vor. Und natürlich OwiG/Betrugsanzeige.
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Zahlt der Arbeitgeber rechtswidrig nicht rechtzeitig, kann sich das Jobcenter theoretisch an den Arbeitgeber wenden
Aber nicht, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich erfüllend gezahlt hat.
Ansonsten ist ubus Hinweis erstmal nicht falsch, ändert aber eben nichts daran, dass es nicht auf gesetzliche oder vertragliche Regelungen zur Lohnzahlung ankommt, sondern allein auf den Zufluss.
Da der 1.5. kein Buchungstag ist, kann die Aussage des TE definitiv nicht stimmen. Ob der Lohn nun am 30.4. kommt oder doch erst am 2.5: wer weiß, ob wir das jemals erfahren werden.
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Ab 25 Jahren muss dir das Bürgergeld bewilligt werden.
Falscher geht es mit so einer Aussage eigentlich nicht, wie du am Beispiel des TEs sehen kannst. Nur, weil man über 25 und eine eigene BG ist, MUSS es noch lange kein Bürgergeld geben.
Wahrscheinlich geht es hier um § 9 Abs. 5 SGB II. Man muss den Bescheid sehen.
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Betrachte die Wahrscheinlichkeit allerdings als gering, wenn das Einkommen wirklich hoch ist.
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Kannst du den Bescheid mal bitte hochladen? Bist du in Widerspruch gegangen? Hast du einen Anwalt eingeschaltet? Wie helfen dir deine Eltern jetzt?
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Warum wurde der Antrag abgelehnt? Wovon hast du vor Einzug bei den Eltern gelebt und wie warst du da krankenversichert?
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Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.
Ich weiß jetzt nicht, wohin das führen soll. Das Bundessozialgericht ist die höchste Instanz für solche Angelegenheiten und hat nunmal entschieden, was geschwärzt werden darf und was nicht. Wenn du dem deine eigene Argumentation entgegenhalten willst, wirst du wohl einen langjährigen Rechtsstreit in Kauf nehmen müssen und das es auch erstmal das gewünschte Geld nicht gibt, da deine Hilfebedürftigkeit nicht belegt ist.
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1. Müssen die die Zahlung nicht sofort wieder aufnehmen, da der Grund für die Zahlungseinstellung –Nicht mehr dort wohnhaft zu sein- ja falsch war, nicht gegeben ist?
Die nicht Mitwirkung ist ja wenn, ein anderes Thema und damit wurde die Zahlungseinstellung ja nicht begründet.
Ein Begründungsmangel macht einen Bescheid noch nicht unwirksam. Im Übrigen ist eine vorläufige Zahlungseinstellung noch nichtmal ein Bescheid. Hast du einen Nachweis, dass du die Unterlagen eingereicht hast? Wenn nein, dann reiche sie doch einfach nochmal ein. Außerdem ist nicht klar, ob das JC nur aufgrund eines Schreibens "Doch, ich wohne da." dem schon Glauben schenkt. Niemand weiß, welche anderweitigen Indizien dem JC vorliegen, die dagegen sprechen.
2. Muss man nicht die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antrag, also Aug.-Okt. vorlegen und nicht Sep-bis Mitte Dez.?
Das obliegt dem JC, welche Unterlagen es zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit für notwendig erachtet. Das BSG hat nur entschieden, dass 3 Monate Kontoauszüge nicht zu beanstanden sind. Es hat nicht gesagt, dass andere Zeiträume und mehr Monate unzulässig sind.
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Vielleicht hast du sogar während der Ausbildung noch Anspruch auf Aufstockung. Gib einfach deinen Lohnnachweis und den Kontoauszug mit dem Lohnzufluss ab und warte, was, das Jobcenter berechnet.
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Die Tochter ist 35, ihr seid, wenn ihr zusammen haushaltet (zusammen kochen, waschen, wohnen etc) eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn ihr alles getrennt macht, eine WG.
Dass der Antrag so schnell wie möglich zurück soll, ist doch gut. Desto schneller wird er bearbeitet und gibt es Geld.
Wenn die Tochter keine Kinderbetreuung hat, muss sie nicht arbeiten gehen. Die Frage nach 3h/Tag gilt nur der Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach. Also, ob sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann.
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Beispiel: Miete 500 Euro. Das JC sagt: Es sind aber nur 400 Euro angemessen ", dann wäre ein Guthaben von 12 x 100 Euro nicht anrechenbar.
Wenn du aber bei einem Bedarf von 1063 Euro (563 Euro Regelsatz + 500 Euro Miete) nur 300 Euro Bürgergeld bekommst, weil du 763 Euro eigenes Einkommen hast, dann ist das Guthaben anrechenbar.
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Hab auch keinen Bock auf Bedarfsgemeinschaft.
Das wird niemanden interessieren, wenn ihr verheiratet seid und zusammen lebt.
Sie hat GdS 20 ,ab 25 gibt s die Waschmaschine.
Hä?!
Und ist es Richtig das ich mit erhalt der GdB 50 und G im Alter automatisch Grundrente bekomme?
Keine Ahnung. Hier ist kein Renten forum.
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Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?
Die Wahrheit ist bindend oder hast du am Telefon gelogen?
Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)?
Auch hier: hast du gelogen oder willst lügen? Das nennt man dann Betrug und wird hier garantiert nicht unterstützt.
Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen?
Natürlich.
Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen und falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht?
Kann man. Über die Kosten wird dich der Anwalt beraten.
Da ich keine Nachweise liefern kann
Warum nicht? Das Bargeld fällt nicht vom Himmel. Wenn du jeden Monat 400 Euro an Mutti gezahlt hast, musst du auch jeden Monat mindestens 400 Euro vom Konto abgehoben haben. Also hast du deine Kontoauszüge als Beweis.
Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?
Die vereinbart man in einem mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit dem Vermieter. Du musst ja auch irgendwas dem Jobcenter nachgewiesen haben, sonst gäbe es nichts für Miete.
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Verwendungszwecke/Zahlungsempfänger, die Rückschlüsse auf rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben zulassen, können geschwärzt werden.
Aber definitiv nicht alle Buchungstexte.
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1/5 der KdU. Mann + Frau + 3 Kinder = 5 Personen.
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Ausschlaggebend ist der Nachweis der Trennung im familienrechtlichen Sinne. Eine einfache Behauptung reicht da nicht. Getrennt zu schlafen ist bei vielen Paaren, die länger verheiratet sind, durchaus üblich. Günstig wäre also die Erklärung eines Anwaltes über Trennung und Einleitung des Scheidungsverfahrens.
Außerdem müsst ihr euch einigen, zu welcher BG das Kind gehört. Von was lebt die Frau, wenn sie kein Einkommen hat?
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