Beiträge von Turtle1972
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Dann erkläre und vor allen Dingen weise es doch so nach. Dass du alle 2 Monate die volle Miete selbst bezahlst und alle 2 Monate die volle Miete von deiner Mutter forderst, kann man doch anhand Kontoauszügen nachweisen.
Und dass die restlichen 170 Euro für Einkäufe der Mutter waren, dafür gibt es doch sicherlich auch Rechnungen.
Deine unterschwelligen Beleidigungen a la "1+1 zusammenzählen und "hat der sie noch alle" solltest du tunlichst unterlassen.
Wenn jemand von Bürgergeld lebt und den Regelsatz + halbe Miete bekommt, dann ist das von euch gelebte Modell eben nicht nachvollziehbar. Wenn die Mutter 1000 Euro Bedarf hat und 700 Euro Krankengeld + 300 Euro Bürgergeld im Monat bekommt, damit der Bedarf gedeckt ist, dann stellt sich nunmal die Frage, wie sie dir 1370 Euro überweisen und dann auch noch den ganzen Monat leben konnte, wenn sie dir schon 370 Euro mehr Geld überwiesen hat, als sie überhaupt als Monatseinkommen hat.
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Auch hier:
Das ist mir zu verwirrend. Deine Mutter lebt von was? Auch Sozialleistungen? Rente? Krankengeld?
Wie hoch ist die halbe Miete, die dir deine Mutter schuldet? Hast du Zugriff auf das Konto der Mutter? 1370 Euro erscheinen mir sehr hoch für die Hälfte der Miete und ein bisschen Online-Käufe.
Fakt ist, dass du die Beweislast für deine Hilfebedürftigkeit hast und daher nachweisen musst, dass es sich bei dem Geld von deiner Mutter nicht um eine Schenkung und damit Einkommen handelt. Insofern hat der SB "sie auch noch alle", denn das zu kontrollieren ist seine Pflicht.
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Ja, das ist korrekt. Im SGB II kommt es auf den Zufluss an. Wann das Guthaben entstanden ist, spielt keine Rolle.
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Im Normalfall begründet sich die Einkommensprognose immer nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ist dein Einkommen jetzt plötzlich geringer geworden und wenn ja: warum?
Ansonsten kann bei einer vorläufigen Bewilligung der Freibetrag für Erwerbstätigkeit weggelassen werden. Dann dürfte die Unterdeckung wohl wesentlich geringer sein als die 160 Euro. Schätzungsweise wird das JC jetzt wohl schlicht auf den Ablauf des Bewilligungszeitraums und dann die endgültige Festsetzung warten. Da wird dann mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.
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Hast du doch selbst geschrieben: Grundsicherung/Sozialhilfe nach dem SGB XII.
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Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist nunmal als Anreiz zum Arbeiten gedacht.
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Was denn nun? Einmal willst du mit der Schwester zusammen ziehen, einmal heiraten und mit dem Mann zusammen leben.
Sind das Hausaufgaben, die die Forenuser für dich machen sollen?
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Dann steck den Bericht doch ein, geh zum Termin, lass dir erklären, was die Dame damit will und wenn du damit nicht einverstanden bist, dann erkläre ihr das eben, dass es dir unangenehm ist, weil deine sensiblen medizinischen Daten sie nichts angehen und gut.
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Hast du denn die Frage gestellt, weshalb sie die Unterlagen möchte? Insbesondere, ob sie die für sich selbst will oder eben für den ÄD?
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Werden die grundsätzlich angerechnet wenn ich die ausbezahlen lasse?
Ja, natürlich.
Zitat
Und wenn ich 50 auf einmal ausbezahlen lasse würde dies das Bürgergeld für den Monat in dem die Zahlung kommt übersteigen, wie verhält sich das?Dann besteht den einen Monat kein Anspruch auf Bürgergeld.
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Natürlich. Letztlich erwarte ich jedoch trotzdem eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und schließe daher eine Taschengelderhöhung als versteckte Biergelderhöhung definitiv aus.
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Mein Mann hat mir heute morgen gestanden, dass er 2 Paletten Ha..eröder Dosenbier gekauft habe, weil das mit 0,49 EUR/Dose ja sooooo unschlagbar günstig gewesen sei. Mein Kollege hat nebenbei gerechnet: 20 Dosen x 0,49 EUR = 9,80 EUR. Ha..eröder Flaschenbier ist im Kasten im Angebot für um die 8 EUR erhältlich. Ich habe meinen daher gebeten, damit aufzuhören, uns zu ruinieren.
Ich bin also grundsätzlich gegen eine Biergelderhöhung.
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Ich habe deinen Beitrag in ein eigenes Thema verschoben.
Wenn der Sohn Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der aber nicht zahlt, sollte dein Sohn das z. B. anhand von Kontoauszügen und Schriftsätzen, in denen er seinen Lohn fordert, nachweisen. Dann hat das Jobcenter die Möglichkeit gem. § 115 SGB X den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber an sich überzuleiten und Bürgergeld quasi als Vorleistung auf den Lohn auszuzahlen.
Wenn das JC nicht freiwillig so verfährt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Wenn kein Lohn zugeflossen ist, steht ihm -unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt hier korrekt geschildert wurde- auch Bürgergeld zu.
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Ich habe oben bereits versucht die Wahrheit möglichst kurz aufzuschreiben.
Aber dann braucht man doch nicht fragen, was man schreiben soll.
Stehen mir keine Leistungen zu, weil meine Eltern dazu fähig sind mich zu versorgen?
Es gibt noch den § 9 Abs. 5 SGB II, der lautet:
"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Ob man das bei dir anwendet und was dabei rauskommt, kann dir auch niemand sagen.
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Was soll ich hier niederschreiben?
Die uns unbekannte Wahrheit.
Ich habe im Formular angekreuzt mir entstehen keine Kosten für Unterkunft und Heizung,
Dann schreibe das nochmal. Auch im Zusammenhang mit Punkt 1, Unterstützung der Familie.
Bestehen irgendwelche anderen Möglichkeiten, wie die Kosten für die nicht kassenärztliche Leistung übernommen werden können?
Nein. Das ist auch logisch, sonst würden Bürgergeldempfänger ja besser gestellt werden.
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die alte Kaltmiete von 220 Euro und die 35 Euro nebenkosten für die alte Wohnung komplett.
Seit meinem Umzug zahle ich eine Kaltmiete von 250 Euro und 60 Euro Nebenkosten.
Und in den Nebenkosten sind Heizkostenvorauszahlungen drin? Kommt mir aber sehr wenig vor für kalte Betriebskosten und Heizkosten.
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mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.
Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.Das ändert letztlich nichts am Zufluss und damit an der Berücksichtigung als Einkommen.
Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben
Also hat es von Amts wegen bereits eine Überprüfung gemacht.
Hattest du damals mitgeteilt, dass Kindergeld eingestellt wurde? Warum bist du denn nie gegen die Anrechnung des Kindergeldes in Widerspruch gegangen, wenn euch ca. 250 Euro im Monat gefehlt haben? Warum war das Kindergeld überhaupt aufgehoben worden? Bis ein Kind 18 wird, ist das normalerweise nicht der Fall.
Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).
Fehlt da noch ein Monat Überprüfung oder hat das Jobcenter vielleicht doch in einem Monat kein Kindergeld angerechnet gehabt?
Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€
Zur Höhe kann man ohne die ganzen Bescheide eh nichts sagen.
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Jein... Nur bei identischem Zeitraum, wenn die Jahresfrist für den 44 SGB X nicht überschritten wurde und wenn wirklich Kindergeld ohne Zufluss berücksichtigt wurde.