Hast du doch selbst geschrieben: Grundsicherung/Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Beiträge von Turtle1972
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Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist nunmal als Anreiz zum Arbeiten gedacht.
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Was denn nun? Einmal willst du mit der Schwester zusammen ziehen, einmal heiraten und mit dem Mann zusammen leben.
Sind das Hausaufgaben, die die Forenuser für dich machen sollen?
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Dann steck den Bericht doch ein, geh zum Termin, lass dir erklären, was die Dame damit will und wenn du damit nicht einverstanden bist, dann erkläre ihr das eben, dass es dir unangenehm ist, weil deine sensiblen medizinischen Daten sie nichts angehen und gut.
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Hast du denn die Frage gestellt, weshalb sie die Unterlagen möchte? Insbesondere, ob sie die für sich selbst will oder eben für den ÄD?
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Werden die grundsätzlich angerechnet wenn ich die ausbezahlen lasse?
Ja, natürlich.
Zitat
Und wenn ich 50 auf einmal ausbezahlen lasse würde dies das Bürgergeld für den Monat in dem die Zahlung kommt übersteigen, wie verhält sich das?Dann besteht den einen Monat kein Anspruch auf Bürgergeld.
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Natürlich. Letztlich erwarte ich jedoch trotzdem eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und schließe daher eine Taschengelderhöhung als versteckte Biergelderhöhung definitiv aus.
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Mein Mann hat mir heute morgen gestanden, dass er 2 Paletten Ha..eröder Dosenbier gekauft habe, weil das mit 0,49 EUR/Dose ja sooooo unschlagbar günstig gewesen sei. Mein Kollege hat nebenbei gerechnet: 20 Dosen x 0,49 EUR = 9,80 EUR. Ha..eröder Flaschenbier ist im Kasten im Angebot für um die 8 EUR erhältlich. Ich habe meinen daher gebeten, damit aufzuhören, uns zu ruinieren.
Ich bin also grundsätzlich gegen eine Biergelderhöhung.
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Ich habe deinen Beitrag in ein eigenes Thema verschoben.
Wenn der Sohn Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der aber nicht zahlt, sollte dein Sohn das z. B. anhand von Kontoauszügen und Schriftsätzen, in denen er seinen Lohn fordert, nachweisen. Dann hat das Jobcenter die Möglichkeit gem. § 115 SGB X den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber an sich überzuleiten und Bürgergeld quasi als Vorleistung auf den Lohn auszuzahlen.
Wenn das JC nicht freiwillig so verfährt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Wenn kein Lohn zugeflossen ist, steht ihm -unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt hier korrekt geschildert wurde- auch Bürgergeld zu.
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Ich habe oben bereits versucht die Wahrheit möglichst kurz aufzuschreiben.
Aber dann braucht man doch nicht fragen, was man schreiben soll.
Stehen mir keine Leistungen zu, weil meine Eltern dazu fähig sind mich zu versorgen?
Es gibt noch den § 9 Abs. 5 SGB II, der lautet:
"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Ob man das bei dir anwendet und was dabei rauskommt, kann dir auch niemand sagen.
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Was soll ich hier niederschreiben?
Die uns unbekannte Wahrheit.
Ich habe im Formular angekreuzt mir entstehen keine Kosten für Unterkunft und Heizung,
Dann schreibe das nochmal. Auch im Zusammenhang mit Punkt 1, Unterstützung der Familie.
Bestehen irgendwelche anderen Möglichkeiten, wie die Kosten für die nicht kassenärztliche Leistung übernommen werden können?
Nein. Das ist auch logisch, sonst würden Bürgergeldempfänger ja besser gestellt werden.
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die alte Kaltmiete von 220 Euro und die 35 Euro nebenkosten für die alte Wohnung komplett.
Seit meinem Umzug zahle ich eine Kaltmiete von 250 Euro und 60 Euro Nebenkosten.
Und in den Nebenkosten sind Heizkostenvorauszahlungen drin? Kommt mir aber sehr wenig vor für kalte Betriebskosten und Heizkosten.
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mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.
Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.Das ändert letztlich nichts am Zufluss und damit an der Berücksichtigung als Einkommen.
Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben
Also hat es von Amts wegen bereits eine Überprüfung gemacht.
Hattest du damals mitgeteilt, dass Kindergeld eingestellt wurde? Warum bist du denn nie gegen die Anrechnung des Kindergeldes in Widerspruch gegangen, wenn euch ca. 250 Euro im Monat gefehlt haben? Warum war das Kindergeld überhaupt aufgehoben worden? Bis ein Kind 18 wird, ist das normalerweise nicht der Fall.
Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).
Fehlt da noch ein Monat Überprüfung oder hat das Jobcenter vielleicht doch in einem Monat kein Kindergeld angerechnet gehabt?
Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€
Zur Höhe kann man ohne die ganzen Bescheide eh nichts sagen.
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Jein... Nur bei identischem Zeitraum, wenn die Jahresfrist für den 44 SGB X nicht überschritten wurde und wenn wirklich Kindergeld ohne Zufluss berücksichtigt wurde.
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Nein, das Kindergeld gehört Dir, sofern es vorher leistungsmindernd berücksichtigt wurde.
Das sehe ich anders. Es zählt das Zuflussprinzip, daher ist die Nachzahlung, wahrscheinlich verteilt auf 6 Monate, anzurechnen. Wenn in Monaten, in denen kein Kindergeld geflossen ist, dieses trotzdem angerechnet wurde, dann sind die Leistungen in diesen Monaten falsch berechnet und hier müsste ggf. per Überprüfungsantrag eine Nachzahlung von Bürgergeld erwirkt werden.
Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.
Was hat Schulgeld mit Kindergeld zu tun? Diese unnötigen Ausgaben für eine Privatschule sind sowieso unbeachtlich. Es gibt hinreichend kostenfreie staatliche Schulen.
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weil die neue Wohnung zu teuer ist (76m², 720€ kalt),
Das ist ja nun auch kein Pappenstiel, immerhin kommen da auch noch die Heizkosten dazu und da liegt ihr ja schon fast wieder bei den alten Mietkosten.
Was wäre denn angemessen und was verdient dein Mann? Kann vielleicht durch Steuerklassenwechsel ein höheres Einkommen erzielt werden?
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Ab Erreichen der Altersgrenze ist das Sozialamt zuständig.
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Was auch immer du da gelesen hast: es geht doch gar nicht um deine Arbeitsfähigkeit, sondern um deine Erwerbsfähigkeit.
Erwerbsunfähige gehören nicht ins SGB II. Natürlich muss das Jobcenter darauf achten, nur Leistungen an Bürger zu erbringen, denen es auch zusteht.
Beantrage Sozialhilfe. Im Normalfall zahlt das Sozialamt sowieso nicht nur aufgrund des Gutachtens des ÄD des Jobcenters. Es wird wahrscheinlich dem Gutachten widersprechen.
Dann geht das Verfahren nach § 44a SGB II weiter. Das JC zahlt dir weiter Bürgergeld und wird die Rentenversicherung mit einer Prüfung, ob du nun wirklich erwerbsgemindert bist oder nicht, beauftragen. Die Feststellung der Rentenversicherung ist dann abschließend.
Das ist der ganz normale Werdegang.
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Korrekt. Der Sachverhalt mit "da beziehe ich kein Bürgergeld mehr" ist doch wohl eindeutig. Und die Verlinkung zu dieser Homepage ist hier absolut unerwünscht!!