Nein, das Kindergeld gehört Dir, sofern es vorher leistungsmindernd berücksichtigt wurde.
Das sehe ich anders. Es zählt das Zuflussprinzip, daher ist die Nachzahlung, wahrscheinlich verteilt auf 6 Monate, anzurechnen. Wenn in Monaten, in denen kein Kindergeld geflossen ist, dieses trotzdem angerechnet wurde, dann sind die Leistungen in diesen Monaten falsch berechnet und hier müsste ggf. per Überprüfungsantrag eine Nachzahlung von Bürgergeld erwirkt werden.
Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.
Was hat Schulgeld mit Kindergeld zu tun? Diese unnötigen Ausgaben für eine Privatschule sind sowieso unbeachtlich. Es gibt hinreichend kostenfreie staatliche Schulen.