Korrekt. Der Sachverhalt mit "da beziehe ich kein Bürgergeld mehr" ist doch wohl eindeutig. Und die Verlinkung zu dieser Homepage ist hier absolut unerwünscht!!
Beiträge von Turtle1972
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Ist es korrekt, da dass Jobcenter sich spätestens da nochmal melden wird bei mir, um zu prüfen, ob Sie quasi für meine Unterkunft zuviel gezahlt haben und dementsprechend, sofern Guthaben bestehen sollte, dies anteilig zurückfordern werden?
Nein. Wenn du ein Guthaben erzielst, ist es deins.
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Einen Anwalt kann das Forum nicht bieten. Bereits der gemeinsame Umzug spricht nunmal gegen eine Trennung. Das "konnte ihn nicht auf der Straße stehen lassen" ist ein Indiz für eine innere Bindung. Andere können das nach einer Trennung durchaus. Selbst die Mietfreiheit ist ein Indiz, dass die familiäre Bindung im Sinne eines "Schwiegersohns" bestand, denn das Argument, dass er dem Vater eine große Hilfe war steht im krassen Gegensatz zu deiner Behauptung, dass er schwer krank war. Wie hilft denn in schwer Kranker bei Reparaturarbeiten am Haus?
Wie das vor Gericht gewertet wird, und das habe ich bereits geschrieben, kann anhand der mageren Fakten nicht prognostiziert werden. Wenn sich kein Anwalt findet, deutet es darauf hin, dass wohl eingeschätzt wird, dass die Klage keinen Erfolg hat.
Ist das Erbe inzwischen geregelt und die Mietfreiheit beendet? Dann schmeiß ihn doch raus.
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Das wird wohl aus, der Ferne mit diesen doch sehr verworren geschilderten Umständen niemand beurteilen können, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht.
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aber ich würde gerne was dazu geben,
Wenn sie nichts fordern, kannst du gern was dazu geben, wenn du eigenes Geld verdienst. Aber warum soll der Steuerzahler das aufbringen, weil du dann ein besseres Gewissen hast?
das verstehe ich nicht, kannst du das etwas ausführen ?
Dass Eltern bis zu 6 Monate nach Beendigung einer Ausbildung noch Unterhalt leisten müssen, da dem Kind eine gewisse Zeit zur Suche zugestanden wird.
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Die Sanktion beträgt 10% vom Regelsatz, also 56,30 Euro und wird von den 227 Euro abgezogen.
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Das gibt es noch. Allerdings hat man keine 3 Monate mehr Zeit zur Beantragung wie letztes Jahr, sondern man muss den Antrag spätestens im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung stellen. Ist man schon im Monat danach, ist es zu spät.
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Dein quasi Umschulungswunsch wird von den Gesundheitsexperten nicht unterstützt, dort wird gesagt, dass der erlernte Beruf ausreichend und leidensgerecht ist. So verstehe ich deine Ausführungen.
Dann passiert folgendes, wenn du durch Kündigung und nicht notwendige Zweitausbildung dich und deine Familie hilfebedürftig machen solltest: neben einer noch humanen Sanktion wird man Kostenersatz gem § 34 SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens prüfen. Und wenn sich der Sachverhalt so darstellt, dass es keinen wichtigen Grund für die Zweitausbildung gibt, kann man die gesamte Bürgergeldzahlung von dir zur Erstattung verlangen.
Im Übrigen wird nicht jede Ausbildung mit Bafög gefördert. Was willst du denn machen?
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Wenn er doch kein Recht hat warum wird dann die Rente angerechnet?
Weil sie trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft seid. Nur, dass er vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. Dadurch, dass er aber sowieso bedarfsdeckendes Einkommen hat, ist es dann nunmal so, dass das übersteigende Einkommen bei ihr angerechnet wird.
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Der Ehemann hat keinen Anspruch, da er Altersrenter ist. Das betrifft seinen kompletten Bedarf inclusive halber Miete. Außerdem reicht doch offenbar seine Rente dafür.
Aber 1500 für 2 Personen ist zu wenig
Kommt darauf an, wie hoch die Miete ist.
Rente als Lohn einzugeben ist z. B. schonmal falsch. Auf Lohn gibt es einen wesentlich höheren Freibetrag als auf Rente. Allein das verfälscht das Ergebnis im Rechner.
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Wenn meine Frau mit Kind bei mir einziehen, müsste doch nach ihrem Bürgergeldanspruch auch unsere dann gemeinsame Miete bezahlt werden?
Nur der Mietanteil für Frau und Kind(er). Deiner nicht.
Da ich vermutlich bis Semesterbeginn selber kündigen werde um mein Studium angemessen fortführen zu können, droht eine Sperre aufgrund Eigenkündigung?
Betrifft mich das?
Nein. Theoretisch könnte Kostenersatz nach § 34 SGB II geprüft werden. Allerdings halte ich das nicht für anwendbar, wenn nachvollziehbar ist, dass du dich dem möglichst schnellen Studienabschluss widmen willst.
Allerdings ist mir unklar, wovon du leben möchtest ohne Einkommen.
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Und woher weißt du, dass es zwischen den Orten überhaupt einen ÖPNV gibt?
Den Tipp kannst du gern geben, aber nicht in dieser Art und Weise!
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stehen mir 60 bis 65 qm zu oder nicht?
Nein, stehen sie nicht. Zum einen müssen im SGB II sowieso nur die Kosten der Unterkunft angemessen sein, zum anderen - und das habe ich bereits geschrieben- geht es immer nur um die Frage der Menschenwürde. Und die ist bei 45 qm sehr wohl gewahrt.
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Letztlich bleibt es dabei: nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr.
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Es geht nicht darum, was andere bekommen. Es geht darum, ob das, was vorhanden ist, ausreichend ist und die Menschenwürde wahrt. Und das ist bei 2 Zimmern der Fall.
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Nein, dafür gibt es keine Kosten. Das hat mit Umgangsrecht nichts zu tun. Das sind Kosten, die jeden Bürgergeldempfänger mit Kleinkind, das in eine Kita geht, betreffen können.
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Darlehensweise gezahlte Sozialleistungen sind nunmal Einkommen, das hatte ich bereits geschrieben. Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Satz 3 SGB II.
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Dann ist es Einkommen im SGB II.
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Pro Person ein Zimmer ist eigentlich die Faustformel. Das Kind kann z. B. Dein Schlafzimmer bekommen und du machst aus dem Wohnzimmer einen kombinierten Wohn/Schlafraum für dich.