Dann ist es Einkommen im SGB II.
Beiträge von Turtle1972
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Pro Person ein Zimmer ist eigentlich die Faustformel. Das Kind kann z. B. Dein Schlafzimmer bekommen und du machst aus dem Wohnzimmer einen kombinierten Wohn/Schlafraum für dich.
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ich würde auf der Couch schlafen,
Wieviel Jahre gedenkst du denn, bei ihm auf der Couch zu schlafen? Du bist doch glaube auch nicht mehr die jüngste, wenn du schon ein 16jähriges Kind hast, geht das nicht auf den Rücken?
Oder anders: wer soll dir nach einem Jahr noch abnehmen, dass das nur eine Notlösung ist und er wirklich nur ein Kumpel? Warum verzichtet jemand, der in Lohn und Brot steht, auf seine Privatsphäre?
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auch wenn sie in ihrer Heimat Eigentum besitzen
Die Rechtsprechung des BSG zu Hauseigentum ist bekannt? Dass es verwertbar sein muss? Was meinst du, wie hoch der Kundenkreis in einem Gebiet, in dem Bomben durch die Gegend fliegen, für solch eine Immobilie ist?
Nochmal: solch eine Diskussion ist vollkommen überflüssig und hier nicht erwünscht!
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a) sie werden angerechnet
b) du kannst im Gegenzug dir entstehende tatsächliche Kosten nachweisen und absetzen lassen, soweit alle Absetzbeträge zusammen 100 Euro im Monat übersteigen. Ansonsten nichts.
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Das ist dann aber kein Aufstiegsbafög? Auf welcher Grundlage wird dieser Kredit vergeben? Lt. Gesetz sind nur darlehensweise gewährte Sozialleistungen als Einkommen zu berücksichtigen. Ob dieser 3-Monats-Kredit als Sozialleistung zählt, kann man anhand deiner mageren Angaben leider nicht beurteilen.
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während Ukrainer Bürgergeld ohne Prüfung erhalten,
Da diese Aussage Nonsens ist, erübrigt sich die Beantwortung der Frage.
Für das Diskutieren über Stammtischgeschwafel ist dieses Forum nicht da!
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Ich sehe keinen Grund, wieso das kein Einkommen sein sollte, da diese Positionen (Lebensmittel, Wäsche waschen) im Regelsatz enthalten sind, mithin eine Zweckidentität vorliegt.
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Für sowas gibt es keine Formulare beim Jobcenter. Das ist Ausfluss der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit.
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Dann setzt der Kumpel einen Vertrag mit dir über die NK, die er verlangt, auf und du gibst ihn dem Jobcenter zur Kenntnis.
Da du weiblich bist, wird man wohl irgendwann davon ausgehen, dass der Kumpel mehr als nur ein Kumpel ist.
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Bis 6 Monate ist diese Findungszeit...
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Ja, natürlich. Nicht umsonst ist es ja rechtlich korrekt, dass das JC die Kontoauszüge verlangen darf. Dann darf es natürlich auch zu fraglichen Positionen Fragen stellen. Wahrscheinlich verwundert es, wie du 3 Monate ohne Bürgergeld leben konntest.
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Du meinst, wie du sowas mitteilst? Veränderungsmitteilung oder einfaches Anschreiben mit Nachweis des Zuflusses.
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Ja, klingt nach Hobby. Nichtsdestotrotz ist es Einkommen und anzugeben.
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Untervermietung ist angesichts von 107 qm für ein Person sicherlich auch ein Option. Fakt ist doch, dass diese Wohnung definitiv für eine Person Luxus ist. Und keine Mindestexistenzsicherung.
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Welche Kosten sind denn lt. der Mitteilung als angemessen zu betrachten? Also: wie hoch ist die Differenz?
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Wie bei so vielem: kommt drauf an. Wenn die Vermieter in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dir stehen, wird das Sozialamt oder Jobcenter einen erhöhten Prüfungsbedarf sehen, denn die Rechtsprechung schreibt vor, dass im Prinzip aufgepasst werden soll, dass es sich nicht um Scheinmietverträge handelt.
Bei einer ganz normalen Inklusivmiete von einem gänzlich neutralen Vermieter kann man nicht von dir verlangen, was du nicht bringen kannst.
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5% ist nur bei Darlehen. Normale Überzahlungen werden mit 10% des Regelsatzes aufgerechnet.
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Der Wohnung verwiesen? Stand er nicht im Mietvertrag?
Außerdem ist damit noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen beantwortet.
Gibt es dazu auch eine Begründung?
Doppelmiete?
Bestand ohne Miete bereits Hilfebedürftigkeit und Bürgergeldbezug?
Wo hat er tatsächlich im Februar gewohnt? Von wann ist der Mietvertrag? Von wann ist die Wohnungsgeberbescheinigung? Welches Einzugsdatum wurde dort bescheinigt?