Ich verstehe jetzt gerade immer noch nicht, wo dein Problem liegt. Du hast 1900 Euro zuviel und bekommen und gleichzeitig 1760 Euro zu wenig. Insgesamt hast du also 140 Euro zuviel erhalten.
Was also soll jetzt nicht rechtens sein?
Ich verstehe jetzt gerade immer noch nicht, wo dein Problem liegt. Du hast 1900 Euro zuviel und bekommen und gleichzeitig 1760 Euro zu wenig. Insgesamt hast du also 140 Euro zuviel erhalten.
Was also soll jetzt nicht rechtens sein?
Natürlich hab ich das nicht gedacht!
Klar hast du:
nun krieg ich nicht einmal das Geld nachbezahlt.
Wenn du das nicht gedacht hast, wo ist dann jetzt dein Problem?
Du hast eine endgültige Festsetzung bekommen für die Monate September 23 bis Februar 24. Dabei wurde festgestellt, dass du in einigen Monaten zuviel Bürgergeld bekommen hast, in anderen Monaten zu wenig.
Die Überzahlung wird mit der Nachzahlung verrechnet. Insgesamt ergibt sich eine Überzahlung von 142 Euro.
Wenn das Jobcenter mit dem richtigen Bedarf und dem richtigen Einkommen gerechnet hat, ist das ein völlig normaler Vorgang.
Hast du gedacht, du bekämst 1700 Euro ausgezahlt und eine Rückforderung über 1900 Euro, die dich erstmal nicht interessiert, weil von dir ja nichts zu holen ist? So läuft das tatsächlich nicht.
§ 41a Absatz 6 SGB II schreibt genau diese Vorgehensweise vor:
Zitat(6) Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie insgesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen. Das gilt auch im Fall des Absatzes 3 Satz 3 und 4.
Ihr wohnt aus welchem Grund mietfrei? Die Stromkosten laufen auf euren Namen bzw. auf einen Versorgervertrag zwischen euch und dem Anbieter?
Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.
Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.
Erdbeerlemon : stell den Bescheid bitte hier ein.
Meinst du vielleicht den Satz, dass die Überzahlung grundsätzlich sofort und in einer Summe zurück zu zahlen ist? Oder steht da wirklich konkret: "Für März und April wird kein Bürgergeld ausgezahlt." ?
Ich hab noch nie in meine Bank selber eingezahlt. Aber einen echten Nachweis dafür habe ich nicht, außer mehrere Zeugen.
Beantwortet nicht meine Frage, wo das Bargeld überhaupt her kam.
Aber ich werde halt versuchen Widerspruch einzulegen ohne viel Hoffnung dabei zu haben.
Kannst du natürlich machen.
Dann solltest du erstmal klar stellen, ob es überhaupt wirklich um Bürgergeld geht und nicht um normales Arbeitslosengeld. Denn nur da erlischt der Anspruch, wenn man über 15h/Woche tätig ist.
Soll das ein Witz sein? Man soll schnellstmöglich soviel verdienen, dass man gar kein Bürgergeld mehr braucht.
Was du mit den 15h/Woche meinst, gehört wahrscheinlich ins normale Arbeitslosengeld.
Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet?
Was meinst du mit "diese maximale Arbeitszeit"? Was hat der Arbeitgeber seines Minijobs damit zu tun?
Nein, immer am Monatsende für den Folgemonat. Bürgergeld soll am Monatsersten zur Verfügung stehen.
Eigentlich hättest du nach Krankengeld erstmal wieder ALG bekommen müssen im Rahmen der Nahtlosigkeit. Ob das jetzt noch geht oder du Fristen versäumt hast: keine Ahnung.
Ansonsten wird der Gutachter halt ermitteln wollen, ob du derzeit erwerbsgemindert bist. Wenn ja, wird das Jobcenter dich ggf
auffordern, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Bei Widerspruch des Sozialamts gegen die Feststellung der Erwerbsminderung wird weiterhin Bürgergeld gezahlt und das JC die Rentenversicherung auffordern, dich zu untersuchen. Deren Ergebnis ist dann bindend.
Sollte der Gutachter eine Erwerbsminderung unter 6 Monate feststellen, lässt man dich 6 Monate in Ruhe und wird wohl danach wieder ein Gutachten veranlassen.
Sollte der Gutachter feststellen, dass du arbeiten kannst, wird man versuchen, dich in Arbeit zu vermitteln oder erstmal in Maßnahmen.
Nicht beweisbare Krankheiten sind immer schlecht. Und sie nicht behandeln zu lassen, erst recht.
nur ein Feiertag
Ach ja? Dass um diese Zeit herum aber trotzdem mehr Urlaub genommen wird , weil in einigen BL die Weihnachtsferien noch bis 6.1, in Hessen sogar bis 13.1,. gingen: alles unklar oder wie?
und meines Wissen! muss ein Sachbearbeiter/in bei Krankheit immer eine Stellvertretung haben
Und meines Wissens muss die dann nicht anstatt 40h/Woche dann eine 80h/Woche machen.
Fakt ist, dass dein Antrag spät gestellt war. Du bist garantiert nicht die einzige Person, die Bürgergeld von diesem JC bezieht. Dabei bleibt es. Was du jetzt daraus machst, ist deine Sache.
Anscheinend ist es dir ja lieber, über die Arbeit der Mitarbeiter in den Jobcentern zu diskutieren, als dein Problem zu lösen.
Nach dem Stand der Bearbeitung fragen, um Vorschuss bitten und das nächste Mal den Antrag früher stellen. Insbesondere, wenn gerade aufgrund Feiertage eine Urlaubszeit und aufgrund Witterung eine erhöhte Krankheitslage im Raum steht.
Und was genau ist jetzt deine Frage? Offenbar hat dir das Jobcenter deine Unschuld doch nicht geglaubt und es der Bußgeldstelle gemeldet, die das ans Hauptzollamt abgegeben haben, welche Strafanzeige gestellt haben. Und dann geht es eben seinen Gang. Wenn du dich unschuldig fühlst, weil du von dem Geld nichts wusstest, dann schildere das doch so und teile mit, dass der Schaden bereits teilweise getilgt wurde.
Die wurde dir gegeben. Inklusive des Hinweises, dass ofw mit Kleinkind in Deutschland wohl nicht funktionieren wird und man mit Bürgergeld nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Insbesondere die Regelung zur Erreichbarkeit, § 7b SGB II, solltest du dir zu Gemüte führen.
Es gibt keinen Kindergartenzwang und es spricht jawohl nichts dagegen mit Kind zu reisen. Bin ich nicht die einzige.
Habe ich im Leben noch nicht gehört und ich lebe schon ziemlich lange und durchaus auch in der Nähe des Jugendamtes. Und daher glaube ich nicht, dass man sowas duldet.
Wie wäre es mit arbeiten für den Lebensunterhalt?
kenne im Bekanntenkreis einige, die das so erfolgreich machen.
Und Bürgergeld beziehen?
Die Airbnb-Variante würde mir zudem ermöglichen bspw. im Urlaub auch die ganze Wohnung zu vermieten.
Das könnte aber im Bürgergeld als Einnahme aus Vermietung berücksichtigt werden und nicht, wie bei der normalen Untervermietung als Senkung der unangemessenen Unterkunftskosten. Und das wird problematisch, weil die Wohnung dann immer noch als unangemessen teuer gilt.
Die Umschulung, die ich anvisiert habe, dauert ca. ein halbes Jahr - ein überschaubarer Zeitraum wie ich finde.
Dann ist es keine Umschulung. Eine Umschulung ist auf den Erwerb eines neuen Berufsabschlusses gerichtet.
1. Keine Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich aber eine Haushaltsgemeinschaft.
2. Du kannst auch portugiesische Kontoauszüge abgeben, aber wahrscheinlich wird eine Übersetzung notwendig sein. Ein eigenes Konto ist grundsätzlich besser. Falls eine Folgeantragstellung notwendig ist, wird man Kontoauszüge verlangen. Und deine Mutter wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn Kontoauszügevon 3 bis 6 Monaten von ihr beim JC rumflattern.
3. Für diese "Idee" ist meine erster Gedanke, was wohl das Jugendamt davon hält, wenn ein 1, 2, 3 etc. - jähriges Kleinkind ohne festen Wohnortsitzdurch die Gegend schippern soll. Und wie soll das mit der Arbeitssuche und generell Arbeit funktionieren? Bürgergeld ist doch keine Rente?!
Wahrscheinlich wird man eh prüfen, ob nicht während des Leistungsbezugs weiter Zahlungen der Eltern erfolgt sind. Du kannst also auch durch den einen Monat Verzicht da nichts umgehen. Im Übrigen weißt das sowieso mehr darauf hin, dass es eben keine Darlehen waren, wenn du jetzt trotz des Wissens, das Darlehen kein anrechenbares Einkommen ist, verzichtest.
Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren
Interessant. Erwartest du in ein paar Jahren irgendein größeres Einkommen (Auszahlung Bausparer oder LV), so dass diese Art der Rückzahlungsvereinbarung überhaupt einen Sinn ergibt?
Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege.
Wieso "bis dahin", wenn es einen einzigen festen Termin gibt?
Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?
Werde dir erstmal mit dir selber einig, ob das wirklich "Darlehen" sind. Ich habe da gerade echte Zweifel und Hilfe zum Betrug gibt es hier nicht.
Das kommt darauf an, wie gut du nachweisen kannst, dass es tatsächlich ein Darlehen war. Ansonsten: war es denn soviel, dass du damit keinen Anspruch auf Bürgergeld hast? Was ist das Schlimmste, was passieren kann? Dass man den einen Monat ablehnt. Das käme dem von dir angesprochenen Verzicht (Antrag erst im Folgemonat) gleich. Von daher: lass es doch einfach laufen.