Wie groß ist denn das Haus? Und welche Unterlagen zum Auto? Hört sich nach Vermögensprüfung an.
Beiträge von Turtle1972
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Im Zuständigkeitsbereich desselben Jobcenters? Ist die zwischenzeitliche Obdachlosigkeit dort bekannt? Wenn ja, muss sie nur die neue Anschrift mitteilen. Wenn ein neues zuständig wird, wird es komplizierter, falls sie die Obdachlosigkeit bisher nicht mitgeteilt hat.
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Warum hast du das nicht während des Termins gefragt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Aufhebung? Stell den Bescheid ein.
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Das ist klar. Dann müsstest du für jeden Monat gesondert rechnen. Es werden immer dann Hauslasten (Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müll etc.) berücksichtigt, wenn die Abschläge oder Rechnungen fällig sind. Also im Normalfall jeden Monat ein anderer Betrag. Grob gesagt: Wenn eure monatlichen Hauslasten unterhalb von ca. 450 Euro bleiben, gibt es kein Bürgergeld. Lastenzuschuss als Alternative wurde bereits genannt.
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Wenn du es tatsächlich einstellst, dann ja. Ansonsten bei "sonstige laufende Einnahmen". Bedenke aber, dass du dich dann unter Umständen hilfebedürftiger machst, was zu Sanktion oder Kostenersatz führen könnte.
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Was ist denn so schwer daran, das Urteil aus 2019 zu suchen und selbst zu lesen?
ZitatAnders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.
Ich wüsste auch nicht, wo das Problem ist. Was rechtfertigt es, zu Lasten der Allgemeinheit Arbeit zu verweigern, um weiter Sozialleistungen beziehen zu können? Oder anders: betroffen werden doch nur die sein, die keinen Bock auf Arbeit haben.
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Dann ist es "sonstiges Einkommen".
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War das denn was offizielles, also angemeldet? Oder nur als Hobby?
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Wenn es eine hinreichende Heizmöglichkeit gibt, wird man nichts weiter als Bedarf anerkennen.
Die Axt ist ein normales Werkzeug, welches du, wie andere Werkzeuge auch, selbst finanzieren musst.
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Der Sachverhalt wirft Fragen auf. Auf welches Konto geht denn bisher ihre Rente? Wovon oder wie hat sie denn bisher gelebt? Sie ist doch nicht im Rentenalter mit 0,00 Euro vom Himmel gefallen?
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Normalerweise wird das einzeln angewiesen.
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Ich hätte da mal ein paar Fragen.
Dann halte dich an die Regeln hier mach einen eigenen Thread auf!
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Dann musst du neu beantragen.
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Das JC ist nur für Personen da, die im Leistungsbezug stehen.
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Also benötige ich nur das Formular HG zweimal für die Eltern, Kontoauszüge und Formular VM, ist das richtig?
Wenn du kein Einkommen hast: ja.
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Dein Bedarf ist 2024 ca. 1070 Euro. Davon ziehst du 920 Euro Alg ab, bleiben 150 Euro Bürgergeld. Gegebenenfalls stehst du dir aber mit Wohngeld besser.
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Es geht um Motivation. Was du selbst suchst, dafür bist du auch motiviert. Insbesondere, wenn es der ganz normale Ablauf ist, also Schule, danach Ausbildung.
Bildungsgutscheine sind für Menschen, die ggf. erst motiviert werden müssen, in späterem Alter überhaupt eine Ausbildung zu machen.
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Im Internet steht viel, wenn der Tag lang ist. Maßgeblich ist, was im Gesetz steht. Und das lautet:
Zitat(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen,
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Würde ich da mit einer Nachzahlung rechnen können,
Ja.
Mir ist außerdem kein Weiterbildungsgeld gezahlt worden,
Was für ein Weiterbildungsgeld, wenn du eine ganz normale Ausbildung machst?