Beiträge von Turtle1972

    1. Keine Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich aber eine Haushaltsgemeinschaft.

    2. Du kannst auch portugiesische Kontoauszüge abgeben, aber wahrscheinlich wird eine Übersetzung notwendig sein. Ein eigenes Konto ist grundsätzlich besser. Falls eine Folgeantragstellung notwendig ist, wird man Kontoauszüge verlangen. Und deine Mutter wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn Kontoauszügevon 3 bis 6 Monaten von ihr beim JC rumflattern.

    3. Für diese "Idee" ist meine erster Gedanke, was wohl das Jugendamt davon hält, wenn ein 1, 2, 3 etc. - jähriges Kleinkind ohne festen Wohnortsitzdurch die Gegend schippern soll. Und wie soll das mit der Arbeitssuche und generell Arbeit funktionieren? Bürgergeld ist doch keine Rente?!

    Wahrscheinlich wird man eh prüfen, ob nicht während des Leistungsbezugs weiter Zahlungen der Eltern erfolgt sind. Du kannst also auch durch den einen Monat Verzicht da nichts umgehen. Im Übrigen weißt das sowieso mehr darauf hin, dass es eben keine Darlehen waren, wenn du jetzt trotz des Wissens, das Darlehen kein anrechenbares Einkommen ist, verzichtest.

    Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren

    Interessant. Erwartest du in ein paar Jahren irgendein größeres Einkommen (Auszahlung Bausparer oder LV), so dass diese Art der Rückzahlungsvereinbarung überhaupt einen Sinn ergibt?


    Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege.

    Wieso "bis dahin", wenn es einen einzigen festen Termin gibt?


    Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?


    Werde dir erstmal mit dir selber einig, ob das wirklich "Darlehen" sind. Ich habe da gerade echte Zweifel und Hilfe zum Betrug gibt es hier nicht.

    Die Karenzzeit gilt. Das ist aber nur ein Jahr. Wie willst du dir danach die Wohnung leisten? Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du hoffst, dass das JC dir eine Umschulung bezahlt, also gehst du selbst von einem längeren Bezug aus. Da wird wahrscheinlich auch keine unsichere Airbnb Vermietung helfen.

    Wie verhalte ich mich am besten im Umgang mit dem Jobcenter?

    Ich bin etwas ratlos. Was soll man dir empfehlen? Verhalte dich einfach wie ein erwachsener, selbstverantwortlicher Mensch. Einiges ist ja nun auch von deinem Gegenüber abhängig, das kann niemand abschätzen. Wenn du dich allein unwohl fühlst, schau, ob du jemanden findest, der als Beistand mitgeht.

    Nein, das jobcenter wollte es so.

    Damit kann ich nichts anfangen. Wer wollte es bzw. wer wusste Bescheid über die Antragstellung? Nur der für deine Frau zuständige Vermittler oder die Leistungsabteilung?

    Im Normalfall steht auch im Rentenbescheid drin, dass die Nachzahlung wegen der Erstattungsanmeldung eines anderen Sozialleistungsträgers zurück gehalten wird. Was steht im Bescheid deiner Frau konkret zur Nachzahlung?

    Und was ist mit meinen anderen Fragen?

    Ich denke das Jobcenter und das Sozialamt?

    Du hast es unterlassen, dem Jobcenter mitzuteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde? So dass das Jobcenter keinen Erstattungsanspruch anmelden konnte?


    Wird die Nachzahlung(für 6 Monate) der Erwerbsminderungsrente, nachträglich angerechnet auf unser bzw jetzt nur mein Bürgergeld?

    Das kommt darauf an, wie du meine erste Frage beantwortest.


    Wie verhält es sich jetzt mit dem bisherigen Bürgergeld , was wir beide ja bisher bekamen ?


    Bekomme ich weiter das Bürgergeld nebst der kosten der Unterkunft?


    Dazu musst du genau mitteilen, ob es eine Rente auf Zeit, auf Dauer oder gar nur eine Arbeitsmarktrente ist. "Unbegrenzt" bis zum Altersrenteneintritt? Und auch nicht nur wegen "Arbeitsmarkt verschlossen"?


    Bekommen wir diese andere Hälfte, also ihren Anteil der Miete, nun vom Sozialamt?

    Kommt darauf an, was du zur Art der Rente schreibst.

    Ein ständiges "Geld leihen" während des Bezuges mit ggf. nicht erfüllbaren Rückzahlungspflichten (Beispiel: jeden Monat 300 Euro Darlehen, gleichzeitig sollen aber schon 150 Euro jeden Monat zurück gezahlt werden, was völlig sinnfrei ist) würde auch eher für eine verdeckte Schenkung sprechen. Das sollte tatsächlich nicht erfolgen.

    Ansonsten nochmal: wenn die Zahlungen der Eltern alle vor dem Antrag auf Bürgergeld waren, dann sind sie definitiv kein Einkommen. Erst ab dem Monat der Antragstellung stellt sich die Frage, ob es anrechenbares Einkommen ist oder nicht. Die Eltern können dich gern mit Sachleistungen (Essen kaufen) etc. unterstützen, wenn Not am Mann ist. Geldzahlungen sollten aber vermieden werden, da das meist Probleme gibt.

    Hat das Auswirkungen auf ihren Bürgergeld-Bezug? Wenn ja, wie hoch ist die Minderung und warum?

    Natürlich. Die Kinder werden nur noch mit dem halben Regelsatz berücksichtigt, d der Mehrbedarf Alleinerziehung sinkt ebenfalls. Warum? Zum einen, weil sie keine Kosten für den vollen Monat für die Kinder leisten muss (logisch, oder?) und zum anderen, weil es dazu eben Rechtsprechung gibt.

    In diesem Zuge habe ich gesehen, dass die Kinder dann auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören? Oder sind sie das schon? Wie wird das dann berechnet?

    Beziehst du denn Bürgergeld? Wenn nein: wer soll dann bei dir was berechnen?

    Wirkt sich das auf das Wohngeld aus, was sie bezieht?

    Wenn sie Bürgergeld bezieht, kann sie kein Wohngeld beziehen. Es sei denn, es handelt sich um sogenanntes "Kinderwohngeld", weil die Kinder mit Unterhalt und Kindergeld nicht bedürftig sind.

    Was passiert mit dem Kinderzuschlag, den sie beantragt hat?

    KIZ erhält man nur, wenn man als Elternteil ein gewisses Einkommen (mind. 600 Euro brutto) hat. Davon lese ich nichts.

    Was ist, wenn die eigentliche Regelung nicht wirklich eingehalten wird und es faktisch schon ein Wechselmodell ist (auf das Jahr gerechnet)? Kann ich auch darauf "bestehen"?

    Worauf bestehen? Dass die überobligatorische, nirgendwo geregelte Umgangsregelung beibehalten wird? Das ist keine Frage zum Bürgergeld, sondern Familienrecht. Das kannst du das Jugendamt fragen. Ansonsten begeht deine Ex, wenn das stimmt und ihr in Wirklichkeit schon lange Wechselmodell ausübt, Sozialleistungsbetrug. Wenn du ihr Ärger machen willst...

    Wie schnell kann man das Wechselmodell dann wieder rückgängig machen, falls es nicht funktioniert?

    In erster Linie solltet ihr mal bitte an die Kinder denken und nicht ans Geld der Mutter! Natürlich kann das Wechselmodell auch beendet werden. Wenn ihr mit den Kindern gern Hüh und Hott spielen wollt. Das sind doch keine Crashtestdummys.

    Es ist dann zulässig, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob dem so ist, kann das Forum nicht beurteilen. Da ihr wahrscheinlich schon länger als ein Jahr zusammen lebt, müsstet ihr das Gegenteil beweisen, das Jobcenter darf erstmal von einer BG ausgehen.

    Wenn sie dir den Mietanteil in bar gibt, sieht man das ja sicher an den Barauszahlungeb von ihrem Konto, oder? Also, wenn du z. B. 300 Euro halbe Miete erhältst, hat sie kurz zuvor 300 Euro + x abgehoben?