Die Karenzzeit gilt. Das ist aber nur ein Jahr. Wie willst du dir danach die Wohnung leisten? Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du hoffst, dass das JC dir eine Umschulung bezahlt, also gehst du selbst von einem längeren Bezug aus. Da wird wahrscheinlich auch keine unsichere Airbnb Vermietung helfen.
Beiträge von Turtle1972
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1. Wo kam das Bargeld her? Und zu Online Banken kenn ich es so, dass die Verträge mit normalen Banken haben, dass deren Filialen genutzt werden können. Wie also kannst du die Herkunft der 1080 Euro nachweisen?
2. Das ist schon recht unsicher, ob dein Schreiben nicht als Verzicht ausgelegt werden kann. Hast du davon eine Kopie? Wie hast du es hingesendet? Mail? Brief?
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Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe (mit 'ner schönen roten Schleife drum).
Naja. Inzwischen ist da ganz schön was oben drauf gepackt, insbesondere, was Freibeträge, Karenzzeiten usw. angeht.
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Wie verhalte ich mich am besten im Umgang mit dem Jobcenter?
Ich bin etwas ratlos. Was soll man dir empfehlen? Verhalte dich einfach wie ein erwachsener, selbstverantwortlicher Mensch. Einiges ist ja nun auch von deinem Gegenüber abhängig, das kann niemand abschätzen. Wenn du dich allein unwohl fühlst, schau, ob du jemanden findest, der als Beistand mitgeht.
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Er könnte doch sogar für die Dauer der Elternzeit in Steuerklasse 3 wechseln, dann wäre das Netto noch höher.
Ansonsten klingt das hier irgendwie nach einem Luxusproblem.
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Nein, das jobcenter wollte es so.
Damit kann ich nichts anfangen. Wer wollte es bzw. wer wusste Bescheid über die Antragstellung? Nur der für deine Frau zuständige Vermittler oder die Leistungsabteilung?
Im Normalfall steht auch im Rentenbescheid drin, dass die Nachzahlung wegen der Erstattungsanmeldung eines anderen Sozialleistungsträgers zurück gehalten wird. Was steht im Bescheid deiner Frau konkret zur Nachzahlung?
Und was ist mit meinen anderen Fragen?
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Ich denke das Jobcenter und das Sozialamt?
Du hast es unterlassen, dem Jobcenter mitzuteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde? So dass das Jobcenter keinen Erstattungsanspruch anmelden konnte?
Wird die Nachzahlung(für 6 Monate) der Erwerbsminderungsrente, nachträglich angerechnet auf unser bzw jetzt nur mein Bürgergeld?
Das kommt darauf an, wie du meine erste Frage beantwortest.
Wie verhält es sich jetzt mit dem bisherigen Bürgergeld , was wir beide ja bisher bekamen ?
Bekomme ich weiter das Bürgergeld nebst der kosten der Unterkunft?Dazu musst du genau mitteilen, ob es eine Rente auf Zeit, auf Dauer oder gar nur eine Arbeitsmarktrente ist. "Unbegrenzt" bis zum Altersrenteneintritt? Und auch nicht nur wegen "Arbeitsmarkt verschlossen"?
Bekommen wir diese andere Hälfte, also ihren Anteil der Miete, nun vom Sozialamt?
Kommt darauf an, was du zur Art der Rente schreibst.
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Ein ständiges "Geld leihen" während des Bezuges mit ggf. nicht erfüllbaren Rückzahlungspflichten (Beispiel: jeden Monat 300 Euro Darlehen, gleichzeitig sollen aber schon 150 Euro jeden Monat zurück gezahlt werden, was völlig sinnfrei ist) würde auch eher für eine verdeckte Schenkung sprechen. Das sollte tatsächlich nicht erfolgen.
Ansonsten nochmal: wenn die Zahlungen der Eltern alle vor dem Antrag auf Bürgergeld waren, dann sind sie definitiv kein Einkommen. Erst ab dem Monat der Antragstellung stellt sich die Frage, ob es anrechenbares Einkommen ist oder nicht. Die Eltern können dich gern mit Sachleistungen (Essen kaufen) etc. unterstützen, wenn Not am Mann ist. Geldzahlungen sollten aber vermieden werden, da das meist Probleme gibt.
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Ich dachte da an das Schulgeld (Montessori) und natürlich an den zusätlichen Wohnraum (Kinderzimmer) für meine Tochter.
Schulgeld gibt es nicht, es gibt kostenfreie staatliche Schulen. Und die Miete wird dir nicht sowieso schon voll berücksichtigt? Einen grundsätzlichen Anspruch auf mehr Wohnraum für Umgangsrecht gibt es nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht.
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Hat das Auswirkungen auf ihren Bürgergeld-Bezug? Wenn ja, wie hoch ist die Minderung und warum?
Natürlich. Die Kinder werden nur noch mit dem halben Regelsatz berücksichtigt, d der Mehrbedarf Alleinerziehung sinkt ebenfalls. Warum? Zum einen, weil sie keine Kosten für den vollen Monat für die Kinder leisten muss (logisch, oder?) und zum anderen, weil es dazu eben Rechtsprechung gibt.
In diesem Zuge habe ich gesehen, dass die Kinder dann auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören? Oder sind sie das schon? Wie wird das dann berechnet?
Beziehst du denn Bürgergeld? Wenn nein: wer soll dann bei dir was berechnen?
Wirkt sich das auf das Wohngeld aus, was sie bezieht?
Wenn sie Bürgergeld bezieht, kann sie kein Wohngeld beziehen. Es sei denn, es handelt sich um sogenanntes "Kinderwohngeld", weil die Kinder mit Unterhalt und Kindergeld nicht bedürftig sind.
Was passiert mit dem Kinderzuschlag, den sie beantragt hat?
KIZ erhält man nur, wenn man als Elternteil ein gewisses Einkommen (mind. 600 Euro brutto) hat. Davon lese ich nichts.
Was ist, wenn die eigentliche Regelung nicht wirklich eingehalten wird und es faktisch schon ein Wechselmodell ist (auf das Jahr gerechnet)? Kann ich auch darauf "bestehen"?
Worauf bestehen? Dass die überobligatorische, nirgendwo geregelte Umgangsregelung beibehalten wird? Das ist keine Frage zum Bürgergeld, sondern Familienrecht. Das kannst du das Jugendamt fragen. Ansonsten begeht deine Ex, wenn das stimmt und ihr in Wirklichkeit schon lange Wechselmodell ausübt, Sozialleistungsbetrug. Wenn du ihr Ärger machen willst...
Wie schnell kann man das Wechselmodell dann wieder rückgängig machen, falls es nicht funktioniert?
In erster Linie solltet ihr mal bitte an die Kinder denken und nicht ans Geld der Mutter! Natürlich kann das Wechselmodell auch beendet werden. Wenn ihr mit den Kindern gern Hüh und Hott spielen wollt. Das sind doch keine Crashtestdummys.
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Bei 80.000 Euro Vermögen (wenn alles durch 2 geht) wohl erstmal nicht.
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Wie das mit den Kontoauszügen ist, habe ich bereits geschrieben: es kommt erstmal darauf an, ob ihr nun eine BG seid oder nicht. Da ist Schwärzen noch das geringste Problem.
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Es ist dann zulässig, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob dem so ist, kann das Forum nicht beurteilen. Da ihr wahrscheinlich schon länger als ein Jahr zusammen lebt, müsstet ihr das Gegenteil beweisen, das Jobcenter darf erstmal von einer BG ausgehen.
Wenn sie dir den Mietanteil in bar gibt, sieht man das ja sicher an den Barauszahlungeb von ihrem Konto, oder? Also, wenn du z. B. 300 Euro halbe Miete erhältst, hat sie kurz zuvor 300 Euro + x abgehoben?
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Nein, gibt keine Änderung. Wahrscheinlich Eingabefelder oder das Computerprogramm ist mit einem Schaltjahr überfordert.
Das sollte aber mit dem Sozialamt zu klären sein.
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Warum in aller Welt sollte meine eigene Mutter eine Räumungsklage gegen mich erheben??
Weil das jemanden ereilt, der seine Miete nicht zahlt.
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Also keine Chance das die Kosten für die Miete mitgerechnet wird?
Tja, kommt darauf an, ob deine Mutter tatsächlich auf die 150 Euro besteht und aufgrund Nichtzahlung ggf. Räumungsklage erhebt.
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Die gemeinsame Versicherung spricht für eine BG. Ohne entsprechende Bindung macht man sowas ja nicht. Soweit das JC da auch so sieht, wird es natürlich die Unterlagen von dir haben wollen. Ob ihr euch dann dagegen wehrt und ob B das erfolgreich sein wird, kann hier niemand prognostizieren. Das müsst ihr selbst entscheiden.
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Muss mein Vater dann auch Einkommensnachweise und Kontoauszüge oder sowas nachweisen?
Das kommt darauf an, wie genau das Jobcenter § 9 Absatz 5 SGB II nimmt.
Naja der Postversand nimmt ja automatisch Zeit in Anspruch.
Ich weiß jetzt nicht, was du an "wenn dich die Einladung vormittags erreicht hat, dann kann im besten Fall sogar ein Termin am Nachmittag rechtmäßig sein" nicht verstehen kannst.