Dann brauchst du doch gar nichts angeben. "Ich wohne kostenfrei" und gut.
Beiträge von Turtle1972
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Zahlst du denn überhaupt etwas für "Miete" an deine Eltern?
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Eine Mietbescheinigung wird vom Vermieter ausgefüllt, nicht von dir.
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Du möchtest eine Wohnung, die doppelt so teuer ist als angemessen und die du in einem Jahr nicht mehr bezahlen kannst, selbst, wenn man bei dir die Karenzzeit berücksichtigt. Das ist doch jenseits von gut und böse. Such dir etwas, was auch bezahlbar ist.
Wäre es sinnvoll den Antrag zu stornieren und nach Einzug nochmal zu beantragen ?
Ein Verzicht mit dem man gesetzliche Regelungen umgehen möchte, ist nichtig. Also nein, das geht nicht.
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Das ist aber schon ewig so. Selbst in der Sozialhilfe war es nicht anders. Nur Erwerbseinkommen ist hoch privilegiert. Und da muss man auch nicht auf die schimpfen, die in den Behörden arbeiten. Die haben die Gesetze nicht gemacht und arbeiten weiß Gott inzwischen am Limit.
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Was ist mit dem Freibetrag von 100€ im Monat? I
Gar nichts ist damit. Das gibt es nur auf Erwerbseinkommen und eine Steuererstattung ist kein Erwerbseinkommen, so dass auch nur die Versicherungspauschale abgesetzt wird.
Ist diese horrende Forderung rechtens?
Höchstwahrscheinlich.
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Nur, wenn tatsächlich etwas gutgeschrieben wird musst du es melden.
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Gewinn ist Einkommen. Maßgeblich ist der Zufluss, also z. B. die Gutschrift auf dem Konto. Es sollte vollkommen ausreichen, wenn du das neue Konto beim nächsten WBA mitteilst.
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Ist es ihre erste Ausbildung oder diese z. B. aus gesundheitlichen Gründen notwendig, weil die erste nicht mehr ausgeübt werden kann? Dann wärst du unter Umständen sogar unterhaltspflichtig und ein Mietvertrag sittenwidrig.
Mietverträge unter Verwandten ist immer so eine Sache. Du hast sie ja anscheinend schon ohne Vertrag einziehen lassen, die erste Miete für Dezember wäre schon längst fällig gewesen. Wurde denn was gezahlt?
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Die Miete zahlt sie seit wann? In welcher Form? Überweisung?
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Wenn man nicht sehen würde, dass sie eigenständig wohnt, würde sie kein oder weniger Bürgergeld bekommen.
Zahlt sie denn Miete oder wohnt sie kostenfrei?
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Übrigens: nichts ist für ewig in Stein gemeißelt: vor Änderung des § 12 SGB II war Rürup nach herrschender Meinung nicht geschützt, nur Riester. Das mal als Hinweis, weil niemand weiß, was die Zukunft bringt.
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Bis zum 10.01.24 erhalte ich noch Arbeitslosengeld -
Unrelevant. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück. Das Arbeitslosengeld für die 10 Tage ist schlicht Einkommen im Januar 2024.
Ansonsten - und ich glaube, das wurde dir jetzt in mehreren Foren geschrieben, denn die Sachlage kommt mir doch sehr bekannt vor - ist es so, dass, solange du zuviel Vermögen hast, dieses anspruchsausschließend ist, bis es unterm Freibetrag liegt. Das gilt dann taggenau. Wenn du also 45.000 Euro Vermögen hast und am 14.1.24 davon 6.000 Euro für eine neue Küche ausgibst, hast du ab dem 15.1.24 Anspruch.
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Hä? Wie kann man "offiziell zum 11.1.24" Anspruch haben? Wanderst du da erst nach Deutschland ein? Wirst du dann aus dem Knast entlassen? Exmatrikuliert? Irgendwas anderes, das einen Anspruch zwischen dem 1. und 10. des Monats ausschließt?
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wird es dann nur für den Monat berechnet,
Ja.
Sorry aber wenn Ich normalerweiße ein "einkommen" habe dann durch eine Arbeit
Nein. Einkommen ist nicht nur Arbeitslohn. Einkommen ist erstmal alles, was während des Leistungsbezugs an Geld zufließt. Das kann genauso gut ein Geschenk sein, ein Spielgewinn oder eben sowas wie bei dir.
und muss mich dann schonmal alternativ nach was umgucken um unter zu kommen und eine Lagerbox anmieten usw.
Blödsinn. Mit 10.000 Euro in der Tasche kann man ja wohl Miete zahlen.
Und ne Ich möchte nicht betrügen aber wenn Ich das Geld nicht an mich Auszahlen möchte dann ist es wohl so?
Ebenfalls Blödsinn. Mach dich mit "sozialwidrigem Verhalten" vertraut. Es ist während des Leistungsbezugs und du hast die Verfügungsgewalt über dieses Geld.
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Zählt es Einkommen?
Das ist Einkommen.
Oder, auch wenn das jetzt wohl Wunschdenken ist, lässt mich dann Jobcenter "in ruhe" ?
Was meinst du mit "in Ruhe"? Dass man dir einfach weiter Bürgergeld zahlt, obwohl du keinen Anspruch hast? Nein, sicher nicht.
gibt mir die Lebensversicherung auch die möglichkeit das Geld an dritte auszuzahlen, das wäre dann wohl der beste Weg
Du möchtest betrügen? Erwartest Du dafür hier etwa auch noch Zuspruch und Hilfe???
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Ohne Schulbesuch oder dass er gerade eine Ausbildung macht, trifft ihn eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Da hat er keinen Unterhaltsanspruch.
Da er auch schon ein paar Monate ohne Bürgergeld lebt, wird man ihm auch nicht vorwerfen können, dass der Auszug nur in der Absicht erfolgte, Bürgergeld zu beziehen.
Von daher kann er natürlich einen Antrag stellen. Allerdings sollte er sich darauf einstellen, dass das JC nicht seine gutmütige Oma ist. Da hat er dann Pflichten, die er erfüllen muss, sonst geht's ans Geld.
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Wann ist der Stichtag dass das JC mein komplettes Vermögen feststellt - am Tag des Antrages oder ab dem ersten Tag wo ich Anspruch auf BG bekomme?
Wenn der Antrag auf den Monatsersten zurück wirkt, dann ist der Monatserste ausschlaggebend.
Dein Vermögen darfst du natürlich umschichten, diese Dispositionsmöglichkeit steht dir zu.
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Der Arbeitgeber rechnet bei allen so ab, da wird auch nix geändert.
Die Konditionen deines Arbeitsvertrages sind mir nicht bekannt, daher kann ich dazu nichts sagen.
§ 2 Abs. 5 der Bürgergeld-VO normiert die Berechnung von Einkommen als Pauschbetrag. Das dürfte aber nur dann zutreffen, wenn die Versorgung ohne weitere Bezifferung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Das ist bei dir nicht der Fall, hier werden ja die 50 Euro konkret benannt.