Dann musst du neu beantragen.
Beiträge von Turtle1972
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Das JC ist nur für Personen da, die im Leistungsbezug stehen.
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Also benötige ich nur das Formular HG zweimal für die Eltern, Kontoauszüge und Formular VM, ist das richtig?
Wenn du kein Einkommen hast: ja.
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Dein Bedarf ist 2024 ca. 1070 Euro. Davon ziehst du 920 Euro Alg ab, bleiben 150 Euro Bürgergeld. Gegebenenfalls stehst du dir aber mit Wohngeld besser.
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Es geht um Motivation. Was du selbst suchst, dafür bist du auch motiviert. Insbesondere, wenn es der ganz normale Ablauf ist, also Schule, danach Ausbildung.
Bildungsgutscheine sind für Menschen, die ggf. erst motiviert werden müssen, in späterem Alter überhaupt eine Ausbildung zu machen.
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Im Internet steht viel, wenn der Tag lang ist. Maßgeblich ist, was im Gesetz steht. Und das lautet:
Zitat(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen,
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Würde ich da mit einer Nachzahlung rechnen können,
Ja.
Mir ist außerdem kein Weiterbildungsgeld gezahlt worden,
Was für ein Weiterbildungsgeld, wenn du eine ganz normale Ausbildung machst?
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Dann brauchst du doch gar nichts angeben. "Ich wohne kostenfrei" und gut.
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Zahlst du denn überhaupt etwas für "Miete" an deine Eltern?
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Eine Mietbescheinigung wird vom Vermieter ausgefüllt, nicht von dir.
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Du möchtest eine Wohnung, die doppelt so teuer ist als angemessen und die du in einem Jahr nicht mehr bezahlen kannst, selbst, wenn man bei dir die Karenzzeit berücksichtigt. Das ist doch jenseits von gut und böse. Such dir etwas, was auch bezahlbar ist.
Wäre es sinnvoll den Antrag zu stornieren und nach Einzug nochmal zu beantragen ?
Ein Verzicht mit dem man gesetzliche Regelungen umgehen möchte, ist nichtig. Also nein, das geht nicht.
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Das ist aber schon ewig so. Selbst in der Sozialhilfe war es nicht anders. Nur Erwerbseinkommen ist hoch privilegiert. Und da muss man auch nicht auf die schimpfen, die in den Behörden arbeiten. Die haben die Gesetze nicht gemacht und arbeiten weiß Gott inzwischen am Limit.
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Was ist mit dem Freibetrag von 100€ im Monat? I
Gar nichts ist damit. Das gibt es nur auf Erwerbseinkommen und eine Steuererstattung ist kein Erwerbseinkommen, so dass auch nur die Versicherungspauschale abgesetzt wird.
Ist diese horrende Forderung rechtens?
Höchstwahrscheinlich.
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Nur, wenn tatsächlich etwas gutgeschrieben wird musst du es melden.
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Gewinn ist Einkommen. Maßgeblich ist der Zufluss, also z. B. die Gutschrift auf dem Konto. Es sollte vollkommen ausreichen, wenn du das neue Konto beim nächsten WBA mitteilst.
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Ist es ihre erste Ausbildung oder diese z. B. aus gesundheitlichen Gründen notwendig, weil die erste nicht mehr ausgeübt werden kann? Dann wärst du unter Umständen sogar unterhaltspflichtig und ein Mietvertrag sittenwidrig.
Mietverträge unter Verwandten ist immer so eine Sache. Du hast sie ja anscheinend schon ohne Vertrag einziehen lassen, die erste Miete für Dezember wäre schon längst fällig gewesen. Wurde denn was gezahlt?
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Die Miete zahlt sie seit wann? In welcher Form? Überweisung?
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Wenn man nicht sehen würde, dass sie eigenständig wohnt, würde sie kein oder weniger Bürgergeld bekommen.
Zahlt sie denn Miete oder wohnt sie kostenfrei?
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Übrigens: nichts ist für ewig in Stein gemeißelt: vor Änderung des § 12 SGB II war Rürup nach herrschender Meinung nicht geschützt, nur Riester. Das mal als Hinweis, weil niemand weiß, was die Zukunft bringt.