Lohnt es sich dafür vom Bürgergeld abzumelden, oder nicht?
Wozu? Ggf. hast du noch Anspruch auf Aufstockung und je nach Zufluss wählst du den falschen Zeitraum.
Lohnt es sich dafür vom Bürgergeld abzumelden, oder nicht?
Wozu? Ggf. hast du noch Anspruch auf Aufstockung und je nach Zufluss wählst du den falschen Zeitraum.
anscheinend hast du es auch nicht richtig gelesen.
Das wurde sehr wohl richtig gelesen. Wenn du meinst, nicht unterhaltspflichtig zu sein, dann bist du auf dem falschen Dampfer. Du bist nur nicht unterhaltsfähig.
Ob deine Miete voll berücksichtigt wird, obwohl sie fast 200 Euro teurer ist als die Wohnung deiner Frau, kann dir hier wohl niemand sagen. Klingt aber irgendwie nicht angemessen für im Prinzip 1,5 Personen.
Auch die Antwort, dass es egal ist, ob du von ihr Unterhalt möchtest, ist korrekt. Der Unterhaltsanspruch geht gem. § 33 SGB II an das Jobcenter über und das wird prüfen, ob die Frau zumindest Kindesunterhalt zahlen muss. Für Trennungsunterhalt wird es wohl auch nicht reichen, aber geprüft wird trotzdem.
Ansonsten kann ich dir nur anraten, mit solchen Antworten wie in Nr. 3 und 4 äußerst zurückhaltend zu agieren. Der Thread kann auch ganz schnell mal zugehen.
Möglicherweise eine Anzeige wegen Betruges.
Was für ein Heizbonus? Musst du Öl tanken oder Holz/Kohle/Pellets kaufen?
Mein Gdanke dazu ist, das die Kosten ja im Zeitraum des Leistungsbezug auflaufen und darum aus meiner Sicht auch das
Wäre es ein Guthaben, könntest du es umgekehrt behalten. Es kommt immer auf die Bedürftigkeit im Monat der Fälligkeit an und nicht auf die Bedürftigkeit im Abrechnungszeitraum.
Liegt ihr dann z. B. mit 800 Euro über Bedarf und die Nachzahlung beträgt 600 Euro, gibt es nichts. Wäre die Nachzahlung dagegen 1000 Euro, müsste das Jobcenter 200 Euro zahlen.
Der TE hat betrogen und möchte jetzt Hilfe bei der Verschleierung des Betruges. Die wird es hier nicht geben!
Ich schließe den Thread und subsummiere ihn unter groben Unfug.
Welches Jobcenter muss ich ansprechen?
Zur Zusicherung wegen der künftigen Miete: das neue JC.
Wegen Darlehen Kaution: das neue JC.
Wegen Umzugskosten: das alte JC.
Wie geht der Wechsel von einem zum anderen Jobcenter vor sich?
Beim neuen Jobcenter fragen, wie ho8die Miete sein darf, Angebote suchen, beim Arzt ein Attest wegen der gesundheitlichen Probleme holen, das dann mit Bitte um Zusicherung zur neuen Miete und ggf. Darlehen für die Kaution einreichen. Abwarten, was kommt. Wenn Zusicherung erfolgt ist, Wohnung anmieten und umziehen.
Wenn du zwischenzeitlich schon im Hospiz bist, in der Absicht, nicht wieder jn deine alte Wohnung zurück zu kehren, wäre bereits da das neue Jobcenter zuständig. Es kommt halt darauf an, wo du dich dann aufhältst.
Wie lange dauert der Wechsel?
Das kann dir wohl niemand beantworten.
Sollte ich eine Wohnung im Rhein-Erft-Kreis finden, werden die Mietkosten bis zur Ummeldung weiterhin vom Jobcenter Krefeld bezahlt?
Das kommt darauf an, ob die Doppelmiete in dem Umfang wirklich notwendig war.
Genau. Und deshalb geht der Thread, verbunden mit den von LR bereits geäußerten Wünschen, dass der Betrug hoffentlich auffliegt, zu.
Naja meiner Meinung nach gehört ein TV zu einen Menschenwürdigen Leben.
Nein. Es geht tatsächlich ohne.
Ja klar habe ich nichts gegen ein gebrauchtes Gerät, aber auch die gibt es nicht geschenkt.
Natürlich. Allein bei (eBay)Kleinanzeigen findet man Dutzende.
Ich sehe für ein Darlehen keine Aussicht auf Erfolg.
Dazu gibt es kein Formular.
Es muss gar nichts zurück gezahlt werden. Es kann maximal eine Sanktion geben. Die aber auch nicht, wenn du wichtige Gründe für den Abbruch hast und die auch nachweisen kannst.
Er ist eine Bedarfsgemeinschaft für sich allein und muss daher auch nur für sich den Antrag stellen.
Das JC sagt nur, dass es wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis keine Zusicherung erteilt. Das ist hinsichtlich der Miete auch korrekt, du musst dich im Prinzip "überraschen lassen", ob das Jobcenter die volle Miete nach Umzug berücksichtigt. Die Zusicherung muss tatsächlich vor Abschluss des Vertrages erteilt werden, so § 22 Absatz 4 SGB II.
Für die Ablehnung der Kaution (§ 22 Absatz 6 SGB II) dürfte es aber falsch sein, denn da muss die Zustimmung nur vor dem Umzug erfolgen.
Wenn kein Anspruch im Dezember besteht, wird auch das Guthaben unrelevant.
Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sein Unterhalt wird nicht angerechnet. Beim Kindergeld, das wahrscheinlich an dich gezahlt wird, kann es aber durchaus anders aussehen, denn das ist erst einmal dein Einkommen.