Du, dein Mann und sein Kind werden als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Für diese hast du deine Rente einzusetzen. Kosten der Unterkunft sind zu 3/4 zu berücksichtigen. Sind die Kosten für 2 getrennte Wohnungen nicht angemessen, wird man irgendwann nach Kostensenkungsaufforderung nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung berücksichtigen. Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft und wird daher nicht weiter berücksichtigt.
Beiträge von Turtle1972
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Im Normalfall wird nur für einen Monat aufgehoben, der alte Bescheid gilt dann wieder ab Januar.
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Krankenkasse wird direkt gezahlt und zur Miete muss der Zahlungsempfänger im Bescheid stehen.
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290 Euro wäre der gesamte Freibetrag.
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Beim JC sagte mir man dass die Renten (und diese liegen bei etwa insgesamt 2800 EUR) beider Elternteile für die Berechnung mit einfliessen (d.h. unter Umständen habe ich keinen Anspruch aufs BG?)
Damit meint das Jobcenter § 9 Absatz 5 SGB II:
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Falls ich vorher eine Wohnung für mich finde, muss ich den Antrag in Bearbeitung aktualisieren? Verlängert sich die Bearbeitungszeit dementsprechend?
Ja und natürlich kann es bei Veränderungen zu Verzögerungen kommen.
Und in der Zwischenzeit werde ich die Zeit totschlagen müssen?
Was meinst du mit "Zeit totschlagen"? Du hast ein Dach über dem Kopf und deine Eltern werden dich sicherlich nicht verhungern lassen. Was hindert dich daran, dir schnellstmöglich einen Job zu suchen?
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Eingeladen kannst du immer werden, die Frage ist doch, ob du den Termin wahrzunehmen hast. Ein Telefontermin ist im Gesetz nicht vorgesehen, eigentlich muss persönlich eingeladen werden. Aber ein Telefonat dürfte auch für dich der einfachere Weg sein. Ansonsten steht ein persönlicher Meldetermin an und da wird man unter Umständen anstatt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
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wird dass dann auf das Bürgergeld angerechnet?
Natürlich.
Muss man einen Abzweigungsantrag stellen
Ja.
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Es ändert sich nichts an der Zuordnung des Unterhalts. Das ist und bleibt Einkommen des Kindes.
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Du schließt einen neuen Vertrag ab. Ich fürchte, man wird nur die angemessenen Kosten berücksichtigen.
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Kommt darauf an, ob es nach dem Antrag noch Bescheide gab.
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Dann geh in Untätigkeitsklage, wenn der Antrag älter als 6 Monate ist.
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Du schreibst viel, aber es fehlen Fakten. Welche Art Gas nutzt du, sind das monatliche Kosten (Abschlag) oder einmalige, wieso wurde abgelehnt etc.
Das Gejammer zu lesen, ermüdet nur und hilft nicht.
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Zumindest die Erstausstattung kann gefordert werden. Und dann alles ab 4 Monate vor der Geburt.
Im Übrigen sollte doch wohl klar sein, dass du zahlen musst, bevor es der Steuerzahler macht. Immerhin hattest du das Vergnügen.
Bei solchen Beiträgen kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
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Es reicht eine Veränderungsmitteilung und die Kopie der Abmeldung.
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A) ob ich weiterhin problemlos mein Bürgergeld vom Jobcenter Kiel beziehen kann, wenn ich dort nur noch einen Zweitwohnsitz habe.
Nein.
B) Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die in Kiel anfallende Zweitwohnsitzsteuer zu den Unterkunftskosten hinzu gerechnet werden könnte, dass ich das über den Bürgergeldbezug wieder rein bekomme.
Nein. Ggf. über die mit dem Bildungsgutschein zusammenhängenden Kosten. Denn darüber wird doch sicherlich jetzt der auswärtige Aufenthalt finanziert.
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Die Zusicherung trifft das neue Jobcenter, das ist richtig. Du musst dich also, wenn ein neues JC zuständig wird, dorthin wenden.
Ob die Abbuchungen von deinem Konto zum Problem werden, kann niemand sagen. Notfalls gibt es ja sicherlich Rechnungen auf den Namen des Bruders.
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Die Anfrage klingt nicht nach Erstantrag, z. B. "Umzugsgenehmigung liegt vor".
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Das sind doch Betriebsausgaben, die du entsprechend in der EKS geltend machen kannst und die deinen Gewinn schmälern. Bezahlen musst du das schon selbst.