Bis zum 10.01.24 erhalte ich noch Arbeitslosengeld -
Unrelevant. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück. Das Arbeitslosengeld für die 10 Tage ist schlicht Einkommen im Januar 2024.
Ansonsten - und ich glaube, das wurde dir jetzt in mehreren Foren geschrieben, denn die Sachlage kommt mir doch sehr bekannt vor - ist es so, dass, solange du zuviel Vermögen hast, dieses anspruchsausschließend ist, bis es unterm Freibetrag liegt. Das gilt dann taggenau. Wenn du also 45.000 Euro Vermögen hast und am 14.1.24 davon 6.000 Euro für eine neue Küche ausgibst, hast du ab dem 15.1.24 Anspruch.