Es muss gar nichts zurück gezahlt werden. Es kann maximal eine Sanktion geben. Die aber auch nicht, wenn du wichtige Gründe für den Abbruch hast und die auch nachweisen kannst.
Beiträge von Turtle1972
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Er ist eine Bedarfsgemeinschaft für sich allein und muss daher auch nur für sich den Antrag stellen.
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Das JC sagt nur, dass es wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis keine Zusicherung erteilt. Das ist hinsichtlich der Miete auch korrekt, du musst dich im Prinzip "überraschen lassen", ob das Jobcenter die volle Miete nach Umzug berücksichtigt. Die Zusicherung muss tatsächlich vor Abschluss des Vertrages erteilt werden, so § 22 Absatz 4 SGB II.
Für die Ablehnung der Kaution (§ 22 Absatz 6 SGB II) dürfte es aber falsch sein, denn da muss die Zustimmung nur vor dem Umzug erfolgen.
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Wenn kein Anspruch im Dezember besteht, wird auch das Guthaben unrelevant.
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Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sein Unterhalt wird nicht angerechnet. Beim Kindergeld, das wahrscheinlich an dich gezahlt wird, kann es aber durchaus anders aussehen, denn das ist erst einmal dein Einkommen.
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Du, dein Mann und sein Kind werden als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Für diese hast du deine Rente einzusetzen. Kosten der Unterkunft sind zu 3/4 zu berücksichtigen. Sind die Kosten für 2 getrennte Wohnungen nicht angemessen, wird man irgendwann nach Kostensenkungsaufforderung nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung berücksichtigen. Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft und wird daher nicht weiter berücksichtigt.
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Im Normalfall wird nur für einen Monat aufgehoben, der alte Bescheid gilt dann wieder ab Januar.
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Krankenkasse wird direkt gezahlt und zur Miete muss der Zahlungsempfänger im Bescheid stehen.
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290 Euro wäre der gesamte Freibetrag.
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Beim JC sagte mir man dass die Renten (und diese liegen bei etwa insgesamt 2800 EUR) beider Elternteile für die Berechnung mit einfliessen (d.h. unter Umständen habe ich keinen Anspruch aufs BG?)
Damit meint das Jobcenter § 9 Absatz 5 SGB II:
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Falls ich vorher eine Wohnung für mich finde, muss ich den Antrag in Bearbeitung aktualisieren? Verlängert sich die Bearbeitungszeit dementsprechend?
Ja und natürlich kann es bei Veränderungen zu Verzögerungen kommen.
Und in der Zwischenzeit werde ich die Zeit totschlagen müssen?
Was meinst du mit "Zeit totschlagen"? Du hast ein Dach über dem Kopf und deine Eltern werden dich sicherlich nicht verhungern lassen. Was hindert dich daran, dir schnellstmöglich einen Job zu suchen?
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Eingeladen kannst du immer werden, die Frage ist doch, ob du den Termin wahrzunehmen hast. Ein Telefontermin ist im Gesetz nicht vorgesehen, eigentlich muss persönlich eingeladen werden. Aber ein Telefonat dürfte auch für dich der einfachere Weg sein. Ansonsten steht ein persönlicher Meldetermin an und da wird man unter Umständen anstatt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
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wird dass dann auf das Bürgergeld angerechnet?
Natürlich.
Muss man einen Abzweigungsantrag stellen
Ja.
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Es ändert sich nichts an der Zuordnung des Unterhalts. Das ist und bleibt Einkommen des Kindes.
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Du schließt einen neuen Vertrag ab. Ich fürchte, man wird nur die angemessenen Kosten berücksichtigen.
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Kommt darauf an, ob es nach dem Antrag noch Bescheide gab.
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Dann geh in Untätigkeitsklage, wenn der Antrag älter als 6 Monate ist.