Du brauchst sie nach eigener Ansicht oder hat ein Arzt das verordnet? Erster Ansprechpartner für sowas ist immer noch die Krankenkasse, logischerweise, oder?
Beiträge von Turtle1972
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Nein, sollte eigentlich nicht sein.
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Tatsächlich dürfte sie sich mit Wohngeld wesentlich besser stehen.
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Klingt komisch, da eigentlich zumindest der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes an das Jobcenter übergegangen ist, d. h. die Frau wahrscheinlich teilweise gar nicht aktivlegitimiert für die Klage ist.
Ansonsten sind Zahlungen auf Unterhaltsrückstände im klassischen Sinne wohl Nachzahlungen, so dass sie auf 6 Monate aufgeteilt werden können.
In welcher Hinsicht ist sie deine "Klientin"? Anscheinend fehlt dir ja grundlegendes Wissen, wenn du hier fragen musst.
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Wenn du mehrfach nicht da warst, dann geht es wohl am ehesten um die Frage, ob du überhaupt dort wohnst. Ansonsten bleibt es dabei: soweit du die näheren Umstände für so eine außergewöhnliche Maßnahme nicht schilderst, kannst du keine vernünftigen Antworten erwarten.
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Nein. Stell dich auf einen Hausbesuch ein.
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Darauf gibt es keine richtige Antwort. Die Erstattung ist eine kommunale Leistung, das heißt, dass jede Kommune selbst bestimmt, wie sie die Hilfe erbringt, also Sach- oder Geldleistung und Umfang.
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Nein, muss nicht angegeben werden.
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Wie hoch das Jobcenter die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Fall eines Wechselmodells mit 2 Kindern bemisst, kannst du nur von deinem zuständigen Jobcenter erfahren. Es geht da nicht um 50% oder so. Es geht auch um Alter, Geschlecht, Intensität des gelebten Modells usw. Im Normalfall sollte ein echtes Wechselmodell wie ein ganzmonatiges Wohnen beachtet werden.
Diese Entscheidung des BSG sollte dir argumentativ gegenüber dem JC helfen:
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Kann die Hand auch im Einzelfall eine Art Zusatzbewilligung an Mitkosten geben?
Kannst du die Frage auch verständlich formulieren?
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Naja, letztlich ist es auch eine Frage für ein Hellseherforum. Woher soll hier jemand wissen, warum das Jobcenter in deinen speziellen Fall eine Inaugenscheinnahme vornehmen will? Da kann es viele Gründe geben.
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Wird es Probleme geben?
Was denkst du? Stellt sich dir nicht die Frage, wieso der Steuerzahler eine teure Mietwohnung zahlen soll, obwohl er im eigenen Eigentum mit nur Nebenkosten leben könnte?
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Auch die noch spärliche Kommentarliteratur sagt nichts anderes:
ZitatZum förderungsfähigen Personenkreis gehören auch sog. Erwerbsaufstocker (Fachliche Weisungen Bürgergeldbonus nach § 16j SGB II, zu 2.1, Stand 9. 6. 2023). Diese können den Bürgergeldbonus beanspruchen, wenn das Erwerbseinkommen nicht zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit führt. Hingegen können Bürgergeldberechtigte, die als Aufstocker neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II einen Anspruch auf Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung oder auf Teilarbeitslosengeld haben, keinen Bürgergeldbonus erhalten. Der Personenkreis der Aufstocker erhält aufgrund der in § 5 Abs. 4 SGB II und § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III getroffenen Regelungen Eingliederungsleistungen nur noch durch die AA als SGB III-Träger (vgl. Voelzke, K § 16 Rz 54 ff., Stand XII/22).
(Prof. Dr. Thomas Voelzke in: Hauck/Noftz SGB II, 8. Ergänzungslieferung 2023, § 16j SGB 2, Rn. 12)
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Da hat jemand die Bedarfsanteilsmethode nicht verstanden. Die gabs vorm Kriege auch noch nicht.
Ansonsten gut gemeinter Ratschlag: schick die Leute zu einer Beratungsstelle, die sich auskennt und lass deine unsachlichen Beurteilungen sein. Geh lieber zum Stammtisch.
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Das kannst du einfach formlos schreiben. Die Infos stehen in meinem Beitrag.
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Was verstehst du nicht? Wenn eine Wohnung 600 Euro kostet, beim Jobcenter aber nur 500 Euro angemessen sind, kann man die fehlenden 100 Euro selbst zahlen. Das war schon immer so. Trotzdem bleibt die Wohnung unangemessen, so dass es keine Zusicherung für diese Wohnung gibt und damit auch keine Umzugskosten und Kaution.
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My. E. n. geht das ohne Kostensenkungsverfahren nicht, so dass § 22 Absatz 1 Satz 6 SGB II greift, wonach die bisherigen Kosten für die Unterkunft zu berücksichtigen sind. Ein Widerspruch ist immer möglich.
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Umzugskosten = das alte
Kaution = das neue
Aber hier wohl niemand, wenn die Wohnung unangemessen ist.
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