Beiträge von Turtle1972

    War das ein Vermittlungsvoschlag mit Rechtsfolgenbelehrung? Dann wären es bei einer erstmaligen Verletzung der Pflichten 10% für einen Monat.

    Allerdings solltest du dir das wirklich überlegen. Ein Job im ÖD bedeutet sicheres und gutes Geld und normalerweise bis zur Rente ein sicherer Arbeitsplatz. Mein Vater hat nach der Wende auch als Friedhofsgärtner gearbeitet. Außer mit dem Ausschachten der Gräber hatte er mit Beerdigungen und Co. nichts zu tun.

    Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Wir sind im SGB XII und es geht nicht um Vermögen, sondern Einkommen, hier: Schenkung. Wenn du fachlich keine Ahnung hast, halte dich raus und Tipps zum Betrug sind hier unerwünscht.

    Siehe dies als Verwarnung an. Bei weiteren Regelverletzungen wird der Account gesperrt.

    Das Baujahr ist z. B. wichtig zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten. Nicht in jedem Mietvertrag steht drin, ob Warmwasser dezentral beheizt wird usw.

    Die Wohngeldstelle hat im Übrigen auch solche Bescheinigung und dort ist der Vermieter sogar verpflichtet, diese auszufüllen, § 23 Abs. 3 WoGG.

    Alles andere, was - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Konto eingeht unterliegt dem Zuflussprinzip und muss zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

    Das ist falsch. Ein Betriebskostenguthaben unterliegt z. B. nicht dem Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 2 SGB II; sondern wird erst im Folgemonat angerechnet. Und auch bei anderen Einkünften wird das Zuflussprinzip durchbrochen, z. B., wenn Einkommen aus Nachzahlungen auf 6 Monate zu verteilen ist etc.

    Dummes Geplänkel zum Sozialstaat ist hier übrigens unerwünscht.

    1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?

    Du bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. In der steht dann auch, ab wann nur noch die angemessene Miete berücksichtigt wird. Wenn du natürlich schon vorher umziehst oder untervermietest und dadurch Kosten sparst, dann wird das auch früher berücksichtigt.


    2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).

    Da hat sich doch nichts geändert. Wenn man nachweislich trotz ausreichender Bemühungen keinen angemessen Wohnraum findet, dann muss die bisherige Miete weiter berücksichtigt werden. Im Normalfall müssten aber die KdU Richtlinien für München so beschaffen sein, dass Wohnraum zu finden ist, ansonsten wäre es gar kein schlüssiges Konzept und kein Sozialleistungsempfänger in München könnte jemals um- oder zuziehen.

    Das ist ja witzig. Februar 24 ist ein Schaltjahr. Aus irgendeinem Grund ist deine Leistung auf den 28.2. begrenzt worden. M. W. n geht das nur "händisch". Das wird eigentlich nur gemacht, wenn z. B. ein Ausländer nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat oder andere Gründe bekannt sind, die den Leistungsanspruch begrenzen (Umzug, Aufnahme Studium etc).

    Was da bei dir schief gelaufen ist, kann nur dein Jobcenter beantworten.

    ch kann schreiben so viel ich will jeder darf das .

    Nö. Du bist hier in einem privaten Forum und darfst nicht machen, was du willst.


    Wenn sie mal richtig gelesen hätten ,hätten sie gesehen das ich gesagt habe das ich das mehrfach mitgeteilt habe bei der deutschen Rentenversicherung keine Unterlagen zu haben .

    Ich habe richtig gelesen. Wo steht, dass du alternativ angeboten hast, zu einer persönlichen Begutachtung durch einen Facharzt bereit zu sein und dass du darum bittest?!

    Was ist denn der wahre Grund für den gewünschten Umzug? Es ist ja weder Umschulung noch der Nebenjob, da es beides an deinem jetzigen Wohnort auch gibt.

    Ansonsten hast du noch nichtmal den gewünschten Bildungsgutschein in der Hand, die Umschulung ist bisher also nur Wunschdenken. Insbesondere, da der Beruf des Mediengestalters nun nicht gerade der ist, nach den gerade händeringend gesucht wird, wie z. B. im Pflegebereich.

    Mit den Argumenten wirst du jedenfalls keine Finanzierung deiner Wünsche erreichen.

    Außerdem wäre Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu regeln. Auch die Kinderbetreuung, sie kann ja wieder arbeiten gehen, das jüngste Kind ist bereits 3. Ggf. besteht auch noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit. Eine solch umfassende Hilfestellung, wie notwendig, kann aus der Ferne hier nicht geleistet werden.

    1. Stellt man den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung erst zum Jahresende?

    Das solltest du deine Krankenkasse fragen. Aber man kann m. W. n. auch gleich den Antrag stellen und die Höchstbelastungsgrenze zahlen oder den Antrag nach Erfüllung der Belastungsgrenze stellen, also nach x Monaten.


    2. Muss man das gesamte Jahr über Bürgergeld erhalten haben, für die Zuzahlung des Eigenanteils von 2 Prozent (6.024,00 € / 50 = 120,48 €) ?

    Das ist doch auch keine Frage für ein Bürgergeldforum. Soweit mir bekannt, geht es nach den Jahreseinnahmen. Wenn du also 3 Monate Bürgergeld bekommen hast und dann 9 Monate im Monat 5000 Euro verdienst, wird das wohl eher nix mit der Befreiung.