Inkassoservice hat Zahlungsaufforderung versendet. Anwalt hat Einreden der Verjährung erhoben. Inkassoservice hat dies mit VA abgelehnt. Dagegen gab es einen Widerspruch, Inkasso hat nicht abgeholfen und ihn an uns (§ 90 SGB X) als Auftraggeber als zuständige Widerspruchsbehörde abgegeben. Mein Kollege hat dann den Widerspruch zurück gewiesen mit der Begründung, dass durch Ratenzahlungsvereinbarungen in der Vergangenheit Hemmung eingetreten sei. Jetzt sind wir in der Klage und ich habe die Kacke geerbt, den Kollegen gibt es nicht mehr. Ich habe ja bereits Zweifel, ob die Zurückweisung der Einrede überhaupt ein VA ist.
Das BSG scheint es genauso zu sehen:
B 11 AL 5/20 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
ZitatDie Anfechtungsklage gegen das Schreiben der Beklagten vom 9.2.2018, in dem diese lediglich ihre Rechtsauffassung mitgeteilt hat, dass der mit dem Bescheid vom 19.8.2011 festgesetzte Erstattungsanspruch nicht verjährt sei, ist bereits unzulässig. Diesem Schreiben wohnt keine Regelung im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X inne (vgl BSG vom 29.1.2003 ‑ B 11 AL 47/02 R ‑ juris RdNr 22). Mangels Ermächtigungsgrundlage wäre die Beklagte auch nicht berechtigt gewesen, durch Verwaltungsakt darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung vorliegen oder nicht vorliegen. Es handelt sich bei dem Schreiben vom 9.2.2018 auch nicht um einen sog Formverwaltungsakt oder Anscheinsverwaltungsakt (vgl etwa BSG vom 20.10.2005 ‑ B 7a AL 18/05 R ‑ BSGE 95, 176 = SozR 4‑4300 § 119 Nr 3, RdNr 11; BSG vom 5.9.2006 ‑ B 4 R 71/06 R ‑ BSGE 97, 63 = SozR 4‑2500 § 255 Nr 1, RdNr 20; BSG vom 29.12.2016 ‑ B 4 AS 319/16 B ‑ juris RdNr 14), denn dieses Schreiben war weder mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen noch trug es die Überschrift "Bescheid". Dieses Schreiben hat auch durch den Widerspruchsbescheid vom 18.2.2019 keinen Verwaltungsaktcharakter erhalten, weil sich dessen Regelung in der Zurückweisung des Widerspruchs erschöpft.
Bei mir nur mit dem Unterschied, dass man tatsächlich einen Anscheinsverwaltungsakt in die Welt gesetzt hat...