Beiträge von Turtle1972

    Aber meine Beraterin ist da nicht ganz so emphatisch.

    Das hat nichts mit Empathie zu tun, sondern mit der pragmatischen Feststellung, dass ein Kind nicht von Luft und Liebe lebt, d. h., dass die Eltern wohl oder übel soviel arbeiten müssen, dass sie sich und das Kind/die Kinder ernähren können.

    Soll heißen: Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und du nur mit Vollzeit ausreichend verdienst, dass du kein Bürgergeld mehr benötigst, dann wird man das von dir verlangen. Eventuell kann ja der Kindesvater mit hinreichend Unterhalt beisteuern, dass dir ein Teilzeitjob + Unterhalt reicht. Im Bürgergeld nimmt man jedenfalls auch nicht Rücksicht auf solche Luxuswünsche.

    Und das hat nichts mit Ortsabwesenheit im klassischen Sinn zu tun.

    Doch, irgendwie schon, denn die Erreichbarkeit ist ja nunmehr neu in § 7b SGB II geregelt. Und dort sind dann auch Ausnahmen aufgeführt, wie eben die Abwesenheit aufgrund gesundheitlicher Vorsorge oder Reha:

    Zitat

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erreichbar sind, erhalten nur dann Leistungen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

    1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,...

    Und zum guten Schluss - Anfang Dezember muss ich meinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hat die Reha da irgendeinen Einfluss drauf?

    Du solltest nur halt irgendwie regeln, dass du trotz der Abwesenheit auf mögliche Mitwirkungsaufforderungen etc. reagieren kannst, also jemand deine Post sichtet und Zugriff auf deine Unterlagen hat.

    Ich hätte wohl Anspruch auf Bürgergeld und will diese vielleicht 3 Monate annehmen.

    Geht als Selbständiger nur bedingt. Das Bürgergeld wäre vorläufig und der Bewilligungszeitraum ist dann 6 Monate, so dass auch bei der endgültigen Festsetzung das Einkommen der gesamten 6 Monate berücksichtigt wird. Weil man genau sowas verhindern will, dass Selbständige das sogenannte "Zuflussprinzip" zu ihren Gunsten ausnutzen und für einzelne, schlechte Monate Bürgergeld beziehen.


    Wie weisst man dem Bürgergeld-Amt nach, dass man bedürftig ist ?

    BWA des vorherigen Jahres, Anlage EKS für die kommenden 6 Monate. Es wird nur eine Schätzung verlangt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt sowie erst später und dann muss schlimmstenfalls das Bürgergeld zurück gezahlt werden.


    Muss man dort noch persönlich erscheinen ?

    Ja/Nein/Vielleicht.


    Viel interessanter ist, ob man die Miete ausgezahlt bekommt. Kann dazu jemand etwas sagen ?

    Wenn keine Mietschulden bestehen, werden die Leistungen an dich gezahlt.


    Gibt es noch irgendwelche Pflichten/Verpflichtungen, die man dann als Bürgergeld-Bezieher eingeht ?

    Ja, natürlich. Mitwirkungspflichten, Anwesenheitspflichten, Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben etc.

    Nun ist es so, dass meine Mutter mit meiner Schwester in eine Wohnung ziehen möchten

    Klar können meine Schwester und ich meiner Mutter etwas unter die Arme greifen, aber das kann ja nicht sein dass wir als Kinder die Kosten für einen solchen Zustand tragen müssen oder?

    Äh, die Schwester will dort einziehen und du schwatzt was von "kann doch nicht sein"? Warum meint die 21jährige Schwester mit gutem Einkommen, dass nur die arme Mutter in der Pflicht ist, ihr ein bequemes Zuhause zu finanzieren?!

    Es muss doch auch ohne Gericht möglich sein,

    Wie denn, wenn das Jobcenter die Gewährung des MB ablehnt, egal, was du an Rechtsprechung und Kommentarliteratur vorlegst?

    Nach dem reinen Gesetzestext gibt es eigentlich keinen reinen MB von 12%, wegen der Formulierung " wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt", aber es wird im Allgemeinen anders ausgelegt und gehandhabt, nämlich, dass es halt 12% MB gibt für ein Kind zwischen 7 und 16.

    Die Rechtsauffassungen sind nunmal nicht in Stein gemeißelt, weil die Gesetzesnorm dumm formuliert wurde.

    War das ein Vermittlungsvoschlag mit Rechtsfolgenbelehrung? Dann wären es bei einer erstmaligen Verletzung der Pflichten 10% für einen Monat.

    Allerdings solltest du dir das wirklich überlegen. Ein Job im ÖD bedeutet sicheres und gutes Geld und normalerweise bis zur Rente ein sicherer Arbeitsplatz. Mein Vater hat nach der Wende auch als Friedhofsgärtner gearbeitet. Außer mit dem Ausschachten der Gräber hatte er mit Beerdigungen und Co. nichts zu tun.

    Was diskutiert Ihr denn da?

    Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.

    Wir sind im SGB XII und es geht nicht um Vermögen, sondern Einkommen, hier: Schenkung. Wenn du fachlich keine Ahnung hast, halte dich raus und Tipps zum Betrug sind hier unerwünscht.

    Siehe dies als Verwarnung an. Bei weiteren Regelverletzungen wird der Account gesperrt.

    Das Baujahr ist z. B. wichtig zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten. Nicht in jedem Mietvertrag steht drin, ob Warmwasser dezentral beheizt wird usw.

    Die Wohngeldstelle hat im Übrigen auch solche Bescheinigung und dort ist der Vermieter sogar verpflichtet, diese auszufüllen, § 23 Abs. 3 WoGG.

    Alles andere, was - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Konto eingeht unterliegt dem Zuflussprinzip und muss zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

    Das ist falsch. Ein Betriebskostenguthaben unterliegt z. B. nicht dem Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 2 SGB II; sondern wird erst im Folgemonat angerechnet. Und auch bei anderen Einkünften wird das Zuflussprinzip durchbrochen, z. B., wenn Einkommen aus Nachzahlungen auf 6 Monate zu verteilen ist etc.

    Dummes Geplänkel zum Sozialstaat ist hier übrigens unerwünscht.

    1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?

    Du bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. In der steht dann auch, ab wann nur noch die angemessene Miete berücksichtigt wird. Wenn du natürlich schon vorher umziehst oder untervermietest und dadurch Kosten sparst, dann wird das auch früher berücksichtigt.


    2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).

    Da hat sich doch nichts geändert. Wenn man nachweislich trotz ausreichender Bemühungen keinen angemessen Wohnraum findet, dann muss die bisherige Miete weiter berücksichtigt werden. Im Normalfall müssten aber die KdU Richtlinien für München so beschaffen sein, dass Wohnraum zu finden ist, ansonsten wäre es gar kein schlüssiges Konzept und kein Sozialleistungsempfänger in München könnte jemals um- oder zuziehen.

    Das ist ja witzig. Februar 24 ist ein Schaltjahr. Aus irgendeinem Grund ist deine Leistung auf den 28.2. begrenzt worden. M. W. n geht das nur "händisch". Das wird eigentlich nur gemacht, wenn z. B. ein Ausländer nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat oder andere Gründe bekannt sind, die den Leistungsanspruch begrenzen (Umzug, Aufnahme Studium etc).

    Was da bei dir schief gelaufen ist, kann nur dein Jobcenter beantworten.