Soll ich diese Angaben nun noch nachreichen, um etwaige Konsequenzen zu vermeiden?
Ja, natürlich.
Soll ich diese Angaben nun noch nachreichen, um etwaige Konsequenzen zu vermeiden?
Ja, natürlich.
Warum? Eine Honortätigkeit gilt als selbständige Tätigkeit. Daher wird das Einkommen nach § 3 der Bürgergeldverordnung errechnet. Und das bedeutet Durchschnittseinkommen (Abs. 4).
Es muss doch auch ohne Gericht möglich sein,
Wie denn, wenn das Jobcenter die Gewährung des MB ablehnt, egal, was du an Rechtsprechung und Kommentarliteratur vorlegst?
Nach dem reinen Gesetzestext gibt es eigentlich keinen reinen MB von 12%, wegen der Formulierung " wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt", aber es wird im Allgemeinen anders ausgelegt und gehandhabt, nämlich, dass es halt 12% MB gibt für ein Kind zwischen 7 und 16.
Die Rechtsauffassungen sind nunmal nicht in Stein gemeißelt, weil die Gesetzesnorm dumm formuliert wurde.
Im Zweifel muss das dann nach erfolgtem Widerspruch eben ein Gericht entscheiden.
War das ein Vermittlungsvoschlag mit Rechtsfolgenbelehrung? Dann wären es bei einer erstmaligen Verletzung der Pflichten 10% für einen Monat.
Allerdings solltest du dir das wirklich überlegen. Ein Job im ÖD bedeutet sicheres und gutes Geld und normalerweise bis zur Rente ein sicherer Arbeitsplatz. Mein Vater hat nach der Wende auch als Friedhofsgärtner gearbeitet. Außer mit dem Ausschachten der Gräber hatte er mit Beerdigungen und Co. nichts zu tun.
Was diskutiert Ihr denn da?
Bei einem so geringen Wert kannst du das Auto behalten ohne Anrechnung.
Wir sind im SGB XII und es geht nicht um Vermögen, sondern Einkommen, hier: Schenkung. Wenn du fachlich keine Ahnung hast, halte dich raus und Tipps zum Betrug sind hier unerwünscht.
Siehe dies als Verwarnung an. Bei weiteren Regelverletzungen wird der Account gesperrt.
Das Baujahr ist z. B. wichtig zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten. Nicht in jedem Mietvertrag steht drin, ob Warmwasser dezentral beheizt wird usw.
Die Wohngeldstelle hat im Übrigen auch solche Bescheinigung und dort ist der Vermieter sogar verpflichtet, diese auszufüllen, § 23 Abs. 3 WoGG.
Alles andere, was - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Konto eingeht unterliegt dem Zuflussprinzip und muss zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Das ist falsch. Ein Betriebskostenguthaben unterliegt z. B. nicht dem Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 2 SGB II; sondern wird erst im Folgemonat angerechnet. Und auch bei anderen Einkünften wird das Zuflussprinzip durchbrochen, z. B., wenn Einkommen aus Nachzahlungen auf 6 Monate zu verteilen ist etc.
Dummes Geplänkel zum Sozialstaat ist hier übrigens unerwünscht.
Du bist in einer regulären Ausbildung und nicht in einer Maßnahme des Jobcenters. Da gibt es überhaupt keinen Weiterbildungsbonus oder den Bürgergeldbonus.
Der Großteil der monatlichen Einnahmen war nie vom Jobcenter.
Das ist im Zweifel für z. B. Betriebskostenguthaben etc. vollkommen egal.
Die Erstattung der Krankenkasse würde ich jedoch ähnlich einem Pfandsystem sehen, Flaschenpfand o. ä. wird ja auch nicht angerechnet.
1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?
Du bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. In der steht dann auch, ab wann nur noch die angemessene Miete berücksichtigt wird. Wenn du natürlich schon vorher umziehst oder untervermietest und dadurch Kosten sparst, dann wird das auch früher berücksichtigt.
2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).
Da hat sich doch nichts geändert. Wenn man nachweislich trotz ausreichender Bemühungen keinen angemessen Wohnraum findet, dann muss die bisherige Miete weiter berücksichtigt werden. Im Normalfall müssten aber die KdU Richtlinien für München so beschaffen sein, dass Wohnraum zu finden ist, ansonsten wäre es gar kein schlüssiges Konzept und kein Sozialleistungsempfänger in München könnte jemals um- oder zuziehen.
Das Alleinverdienermodell ist heutzutage eben nicht mehr zeitgemäß.
Das ist ja witzig. Februar 24 ist ein Schaltjahr. Aus irgendeinem Grund ist deine Leistung auf den 28.2. begrenzt worden. M. W. n geht das nur "händisch". Das wird eigentlich nur gemacht, wenn z. B. ein Ausländer nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat oder andere Gründe bekannt sind, die den Leistungsanspruch begrenzen (Umzug, Aufnahme Studium etc).
Was da bei dir schief gelaufen ist, kann nur dein Jobcenter beantworten.
Dann müsste vom Kindergeld die Versicherungspauschale abgezogen werden.
Hat der Sohn noch anderes Einkommen?
Wenn etwas unvollständig oder nicht richtig ausgefüllt wurde, braucht man keine Meinung. Das sagt schon der logische Menschenverstand, dass man es entweder ergänzen, korrigieren oder neu ausfüllen sollte.
ch kann schreiben so viel ich will jeder darf das .
Nö. Du bist hier in einem privaten Forum und darfst nicht machen, was du willst.
Wenn sie mal richtig gelesen hätten ,hätten sie gesehen das ich gesagt habe das ich das mehrfach mitgeteilt habe bei der deutschen Rentenversicherung keine Unterlagen zu haben .
Ich habe richtig gelesen. Wo steht, dass du alternativ angeboten hast, zu einer persönlichen Begutachtung durch einen Facharzt bereit zu sein und dass du darum bittest?!
Mir wurde sie versagt wegen fehlender Mitwirkung die ich nicht erfüllen konnte es gibt gründe.
Du schreibst ja nun in gefühlt dutzenden Foren. Wenn du keine aktuellen ärztlichen Unterlagen hast, hättest du das mitteilen müssen und gleichzeitig die DRV um eine persönliche Begutachtung bitten müssen.