Aber meine Beraterin ist da nicht ganz so emphatisch.
Das hat nichts mit Empathie zu tun, sondern mit der pragmatischen Feststellung, dass ein Kind nicht von Luft und Liebe lebt, d. h., dass die Eltern wohl oder übel soviel arbeiten müssen, dass sie sich und das Kind/die Kinder ernähren können.
Soll heißen: Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und du nur mit Vollzeit ausreichend verdienst, dass du kein Bürgergeld mehr benötigst, dann wird man das von dir verlangen. Eventuell kann ja der Kindesvater mit hinreichend Unterhalt beisteuern, dass dir ein Teilzeitjob + Unterhalt reicht. Im Bürgergeld nimmt man jedenfalls auch nicht Rücksicht auf solche Luxuswünsche.