Dennoch fehlt mir das ganze Geld, was mir noch zusteht.
Wie kann ich das schnellstmöglich einfordern.
Nachdem der Weiterbewilligungsantrag ja zum Teil schon mal berichtigt wurde wie erwähnt, muss ich den Schuldzins der ersten 6 Monate ja nachbezahlt bekommen, sowie die Differenz des Kindes. Wann erfolgt das?
6 Monate klingt nach vorläufiger Bewilligung. Hinzu kommt, dass du anscheinend Geldzuflüsse hattest, bei denen geklärt werden muss, ob es als Einkommen zu berücksichtigen ist. Für die endgültige Festsetzung hat das Jobcenter ein Jahr Zeit, wenn du selbst einen Antrag auf endgültige Festsetzung stellst, kannst du in 6 Monaten Untätigkeitsklage erheben.
Habe nach knapp 6 Monaten gnädigerweise durch meinen Druck jetzt endlich mal ein telefonisches Beratungsgespräch bekommen. Kann ich das eigentlich auch ablehnen,
Du hast dir ein Gespräch gewünscht und willst es jetzt ablehnen? Verstehe den Sinn dahinter nicht.
Wenn du Telefonate ablehnst, wirst du eben persönlich eingeladen. Und da ist es völlig egal, ob du nur eine vorläufige Bewilligung hast oder schon eine endgültige. Bei Nichtwahrnehmung des Termins wird natürlich auch die vorläufige Leistung sanktioniert.