Beiträge von Turtle1972

    Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?

    Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.


    Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?

    Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.


    dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.

    Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.

    Hattet ihr schonmal etwas ähnliches?

    Seit Anbeginn des SGB II, also seit 2005. Und bereits davor in der guten alten Sozialhilfe.


    Wie kann man argumentieren?

    Gar nicht. Such einfach mal nach "Zuflussprinzip" und du wirst erfahren, dass das schon vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld es auch bei der Sozialhilfe so war, dass bei Einkommen nicht zählt, in welchem Zeitraum das Geld erwirtschaftet wurde (Identitätstheorie), sondern, wann es zur Verfügung steht (Zuflussprinzip).

    Ich habe es jetzt ins richtige Forum verschoben. Es ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber § 82 SGB XII enthält eine Regelung zur Anrechnung wie folgt:

    (4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.

    § 82 SGB 12 - Einzelnorm

    Zum einen solltest du aufpassen, dass du bei vielen Verkäufen von ebay nicht als Gewerbe gemeldet wirst. Ansonsten hebe alle Nachweise zu den Verkäufen auf, denn es wird definitiv zu Fragen kommen. Vermögensumwandlung selbst ist kein Einkommen, du musst nur irgendwie nachweisen, dass es a) dein Vermögen (Lego) war und dass du b) keinen Gewinn erzielt hast, was bei Sammlerstücken ggf. nicht der Fall ist.

    Mit 54 kommt oft schon zu alt

    Wann habt ihr denn angesichts deines Alters und dem Kinderwunsch, der im Normalfall dann so 20 Jahre zurück liegen sollte, das Haus gekauft? Dann müsste es doch fast abgezahlt sein.


    Geh arbeiten statt dem Staat auf der Tasche zu liegen dürfte dann doch jeden hier Treffen oder?

    Nicht jeder will auf Teufel komm raus ein nunmehr zu großes und zu teures Eigenheim halten.

    Du hast nicht nach Bürgergeld allgemein gefragt, sondern, wie Du das Haus halten kannst.

    Das mit dem Steuerzahler der unser Vermögen anhäuft ist ein Vergleich der ziemlich hinkt wie ich finde.

    Nein, das hinkt nicht. Das ist Gesetzesbegründung und Rechtssprechung seit vielen Jahren.


    Ich denke mit 4200,- Netto konnte ich mir das sehr gut leisten. Ja und ich meine Netto nicht Brutto.

    Das interessiert aber jetzt niemanden mehr, ob ihr euch das mal leisten konntet. Fakt ist, dass im Bürgergeld nur in absoluten Ausnahmen Tilgung berücksichtigt wird (z. B. kurz vor einer auskömmlichen Rente und nur noch ein paar offene Raten).

    Wenn du also das Haus halten willst, dann hilft eben nur Arbeit. Egal, welche.

    Normalen Telefonanschluss? Braucht man sowas überhaupt noch in Zeiten mit Handy?

    Du übersiehst offensichtlich, dass Sozialleistungen nicht zur Sicherung von Lebensstandards, sondern zur Sicherung einer liebenswürdigen Existenz dienen sollen. Ein Handy ist nicht existenznotwendig. Versicherungen sind größtenteils nicht existenznotwendig.

    Ansonsten steht es dir frei, den Gesetzgeber zu befragen, wie er auf die Abschläge bei Partnerbedarfen kommt.

    Dann nimm mal die Regeln zur Kenntnis, die du bei Anmeldung bestätigt hast:

    Zitat

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    Im Bürgergeld werden nur Schuldzinsen berücksichtigt, keine Tilgung. Solltest du also keinen Job finden, wird wohl das Haus nicht zu halten sein. Letztlich ist es nicht Aufgabe des Steuerzahlers, euch Vermögen zu schaffen oder euren Lebensstandard zu halten. Vielleicht kann deine Frau die Steuerklasse wechseln, dass mehr Netto rauskommt. Ansonsten hilft nur Arbeit und da solltest du nicht wählerisch sein.