Selbst googeln wäre eine echte Alternative gewesen:
ZitatZugleich mit dem neuen Bürgergeldgesetz wird auch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geändert und der bisher geltende kleine Barbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
Voraussichtliche Änderungen beim Vermögen im SGB II und SGB XII durch das geplante Bürgergeldgesetz
Welche Änderungen ergeben sich für das Vermögen und die Vermögensanrechnung in SGB II und SGB XII durch das geplante Bürgergeldgesetz?
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