Dann trage doch deine Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, vor. Mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. Rechnungen über Umbau etc.
Beiträge von Turtle1972
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Außerdem ist es kein Betrug. Für die letzten zwei Jahre kannst du Überprüfung beantragen.
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Sag ich dir aus eigener reichlicher Praktikumserfahrung: Der will Geld für seine Arbeit
Wer will Geld für seine Arbeit? Der TE will Geld vom Jobcenter. Dass er überhaupt Arbeit sucht, kann ich nicht erlesen. Und von Praktika hat überhaupt niemand etwas erwähnt.
Dein Beitrag ist völlig fehl am Platz.
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Und dann keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld?
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Du beziehst derzeit Übergangsgeld oder doch weiterhin Leistungen nach dem SGB II?
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Es gibt kein Anrecht darauf. Im ersten Jahr müsste nur das Jobcenter eine BG beweisen, danach wäre die Beweislast bei euch.
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Dann wird entsprechend weniger Einkommen angerechnet.
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Du kannst nach 6 Monaten wieder beantragen, momentan sind 40.000 Euro Vermögen frei. Erst nach den 6 Monaten wandelt sich das Erbe als Einkommen in Vermögen um. Vor Ablauf der 6 Monate ist es egal, auf was der Betrag gesunken ist. Nur, wenn du es vorzeitig völlig verbraucht hast, kannst du vorher beantragen, allerdings gibt es Bürgergeld dann nur als Darlehen.
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Ist der Unterhalt tituliert?
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Laut Schreiben der Versicherung, welches ich oben erwähnt habe, ist es nicht anrechenbar da es zweckbestimmt ist.
Klingt nach einem Gefälligkeitsschreiben des Vertreters, sorry. Ich kenne keine private Pflegezusatzversicherung, die nur leistet, wenn man entsprechende Rechnungen einreicht.
Wenn es also so ein falsches Schreiben gibt, macht sich der Vertreter ggf. sogar strafbar.
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Ich gehe davon aus, dass es nicht zweckbestimmt ist und damit wäre es Einkommen.
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Wie soll ich mich verhalten,
Schnellstmöglich Arbeit suchen, ggf. auch in einem anderen Bereich als der Studienabschluss.
Kann mir mal jemand verraten, wieso ein junger und gesunder Mensch nach dem Studium angesichts des Fachkräftemangels keine Arbeit findet?!
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Ich glaube nicht, dass die Zahlungen zweckbestimmt sind oder muss tatsächlich nachgewiesen werden, wie das Geld ausgegeben wurde? Es wird doch sicher einfach ein monatlich gleich hoher Betrag gezahlt wie eine Rente und das wars.
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Wenn das Land nur ein paar tausend Euro Wert hat, ist es unschädlich.
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Ich habe nicht gefragt, ob du förderfähig bist, sondern, wonach die Ausbildung förderfähig wäre.
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Ist die Ausbildung mit Bafög oder mit BAB förderfähig?
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Dazu müsste man die Berechnung sehen.
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das ist ganz einfach die Wohnung oben gehört mir ,
und unten gehört sie meiner Mutter das so auch eingetragen das sind 2 unabhängige WohnungenAlso 2 Eigentumswohnungen? Und was sagt die Eigentümerversammlung dazu?
Es ist immer noch nicht ersichtlich, was das "Arbeitsamt" damit zu tun haben soll.
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Bitte so etwas aus Datenschutzgründen erst vorab mit den Betreibern des Forums absprechen!
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