Ratenzahlung und Krankenkasse (Brille Kind) bzw. Nulltarifbrille.
Beiträge von Turtle1972
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Wenn du nachweisen kannst, dass es Vermögen ist, das du zurück bekommst, dann darf es nicht angerechnet werden.
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Klar, so ein "Vertrag" ist natürlich das Allheilmittel. Niemals würde das Jobcenter den anzweifeln und ihn als Vertrag zu Lasten Dritter oder Scheinvertrag werten.
Kannst du dir für deinen Müll keine andere Plattform suchen?
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Ich empfehle einfach mal einen Blick in die einschlägigen Gesetze
§§ 1568a ff BGB
Dann lies die auch richtig. Das gilt nach der Scheidung. Von Scheidung ist hier noch lange nicht die Rede!
Nochmal: unterlasse solche Beiträge!
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Das BSG ist nicht "unsauber". Nur, weil du die Rechtsprechung nicht verstehst. Und den Unterschied zwischen der Definition, was Einkommen ist und wie es dann angerechnet wird. Nicht der Zufluss definiert Einkommen. Zufluss ist nur ein mögliches Kriterium bei der Anrechnung.
Unterlasse also bitte das Posten solcher Falschinformationen!
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vielmehr kehren ehemalige Mieter in die WG zurück, sodass der Platz einfach viel zu eng wird.
Verstehe ich nicht. Wenn du einen (Untermiet) Vertrag für z. B. 35 qm hast, kann die niemand mal so eben 10 qm wegnehmen. Ehemalige Mieter können auch nicht einfach mal so "wiederkommen".
Zusammen mit den Erlebnissen meiner Freundin; die es sich im Moment in ihrem Wohnviertel nicht mal mehr wagt, am späten Abend das Haus zu verlassen
Sie ist noch die einzige Frau, die dort wohnt oder wieso ist es nur ihr nicht mehr zumutbar, dort zu wohnen?
Allerdings befürchten wir, dass sich das Jobcenter weiterhin auf den aktuellen Mietspiegel stützt;
Natürlich.
was meiner Meinung nach ein absolut unschlagbares Argument für eine Bewilligung sein müsste
Wenn die neue Wohnung angemessen ist. Wenn nicht, dann nicht.
ich/wir hatten eben nur gehofft, dass uns an dieser Stelle vielleicht jemand etwas empfehlen könnte, dass uns den ganzen Antrags - Prozess etwas erleichert
Welche Anträge sollen es denn genau sein? Zusicherung zur Höhe der Miete? Kaution? Umzugskosten? Du musst schon mal konkret werden.
Wobei es in erster Linie a) auf den hinreichenden Grund und b) auf die Angemessenheit ankommt. Ohne Angemessenheit keine Chance.
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Wenn der Widerspruch abgelehnt wird , gehts dann als nächstes zum Sozialgericht , oder gibs andere Möglichkeiten ?
Das hast du dir im November 2022 doch quasi schon selbst beantwortet:
BeitragRE: Erbschaften und Steuererstattungen während der Karenzzeit
Klären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .Groby99925. November 2022 um 21:34 ZitatKlären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .
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Eine Zusicherung ist nur dann notwendig, wenn man a) Angst hat, die Mietkosten sind unangemessen teuer und werden daher nicht voll übernommen und/oder b) man möchte ein Kautionsdarlehen und/oder Umzugskosten.
Wenn ihr notwendigerweise (z. B. berechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters) ausziehen müsst, ist der Umzug schonmal erforderlich. Bei einem erforderlichen Umzug wird die neue Miete im Normalfall auch berücksichtigt, soweit sie angemessen ist. Was angemessen für 2 Personen ist, müsst ihr beim Jobcenter erfragen. Wenn ihr dann in dem Bereich eine Wohnung sucht, sollte es keine Probleme geben. Ist die gesuchte Wohnung teurer, würde es sowieso nur eine Ablehnung geben.
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Wenn dir im Mai nichts mehr zufließt, gibt es auch kein Einkommen, das angerechnet werden kann.
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Was will man denn sagen, außer der Wahrheit? Es sei denn, man sucht vom jetzigen Wohnort aus eine Arbeit und zieht dann um, wenn man diese gefunden hat.
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Wie hat er denn überhaupt die Chance, einen Mietvertrag zu bekommen
Das wird dir niemand beantworten können, da die Wohnraumsituation bundesweit unterschiedlich ist. Irgendwo in der Pampa bekommst du sicher eher eine Wohnung als in München.
Und kann man auch schon Bürgergeld beantragen, wenn er noch gar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat
Können schon, aber kein Jobcenter wird das bearbeiten, da die örtliche Zuständigkeit noch nicht klar ist.
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Wohin du überweisen musst, kann dir nur das Jobcenter sagen. Vielleicht auch der Inkassoservice, wenn man die Forderung in deinem Forderungskonto noch findet. Was aber nicht ganz einfach ist, weil zwischendurch mal das Kassenprogramm gewechselt hat.
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Ob Bürgergeld bezogen wird, ist doch egal. Es kommt für eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V nur darauf an, ob eine weitere im Haushalt lebende Person diesen führen könnte. Was nicht ist, wenn diese Person 40h/Woche in einer Maßnahme ist.
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Prüfung tut gut und mit etwas mehr Menschlichkeit wäre wohl jeder mit einer unkomplizierte und unbürokratisches Zusammenwirken bereit.
Jetzt scheint dann fall salopp einen üblichen Weg zu haben. Vllt wäre ein offenes Gespräch angeraten.Mathematik kennt keine Menschlichkeit. Und Reden bringt da auch nichts. Ob man Anspruch auf ALG 2 hat, ist eine Frage der Mathematik. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, dann hat man Anspruch, ist es höher, dann nicht.
Ganz einfach. Dafür braucht man keine 5 Monate alte Threads heraussuchen.
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Also du meinst, von 250 Euro im Monat kann man Nahrung, Kleidung, Mietanteil, Stromanteil, Versicherungen, Hygiene usw. für ein Kind bezahlen? Das reicht?
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Also Erzieher mit Ausbildungsvergütung. Eine normale Ausbildung, keine Maßnahme vom Amt. Damit gibt es natürlich keine Prämie. Du bekommst ja schon monatlich einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
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Den gäbe es nur, wenn die Trennung aus wirklich wichtigen Gründen aufrecht erhalten werden muss. Den sehe ich nicht. Umgang kann man auch bei größerer Entfernung haben. Dein Mann hat Arbeit, du bist ungebunden, du kannst zu ihm ziehen.
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Wenn kein Trennungswille vorliegt, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Die Urteile des BSG dahingehend sind eindeutig.
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Nein BAföG wurde abgelehnt. Wegen zu hohem Praxis Anteil.
Wenn das eine staatlich anerkannte Ausbildung ist, ist sie entweder bafögfähig oder BAB-fähig. Hier stimmt doch was nicht, sorry.
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Wenn du eine Maßnahme machst und daher eben den Haushalt nicht sichern kannst, ist die Krankenkasse natürlich in der Pflicht.