Beiträge von Turtle1972
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Darf er einfach Anträge zurücksenden, die vollständig und richtig sind?
Aus deiner Sicht vollständig. Zurück schicken ist erstmal nicht verboten. Und da Corona so gut wie vorbei ist, würde ich auch gern wissen, wieso jetzt so gar kein Einkommen erzielt werden kann. Oder wieso das Gewerbe dann nicht gleich abgemeldet wird, wenn man weiß, dass man eh nichts macht.
Wie erreiche ich, dass ich Ablehnung bekomme, damit es zur Schiedsstelle kommt?
Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht. Aber die werden die gleichen Fragen stellen.
dass in solchen Fällen erst mal vorläufig genehmigt wird und dann geschaut wird wegen so etwas?
Nicht, wenn es begründete Zweifel an deinen Angaben gibt.
ist mir neu, dass die das verlangen dürfen!?
Kopie vielleicht nicht, aber erste Kontoauszüge/Vorlage der Karte.
können Jobcenter nicht selbst bei der Bank anfragen?
Kann es, aber das kostet und die Kosten kann man dir als Schadensersatz in Rechnung stellen. Denn die Mitwirkungspflichten sind von dir zu erfüllen.
Was kann man machen, wen Fragen (Oder Antrag wie z.B. auf Akteneinsicht, Miete selbst zahlen) einfach Ignoriert und gar nicht beantwortet werden?
Dich beschweren. Aber ob das von Erfolg gekrönt ist?
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Bist du dort noch mit Hauptwohnsitz gemeldet? Wenn nicht, dann einfach erklären, wie die Wohnverhältnisse tatsächlich sind. Da du keinen gemeinsamen Haushalt mit ihm führst, sind die Nachweise von dir und deinem Mann nicht notwendig.
Warum sucht bzw. findet er nach dem Studium keine Arbeit? Jung, gesund, ausgebildet und ungebunden? Es gibt so viele offene Stellen, auch im Anlernbereich.
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Wem gehört denn die Immobilie überhaupt? Und was soll das Arbeitsamt (die Bundesagentur für Arbeit) damit zu tun haben?
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kann nicht viel negatives passieren finanziell vom amt denke ich
Bitte hör auf zu denken und antworte nur, wenn du etwas weißt. Deine beiden Antworten sind völlig falsch.
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Ratenzahlung und Krankenkasse (Brille Kind) bzw. Nulltarifbrille.
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Wenn du nachweisen kannst, dass es Vermögen ist, das du zurück bekommst, dann darf es nicht angerechnet werden.
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Klar, so ein "Vertrag" ist natürlich das Allheilmittel. Niemals würde das Jobcenter den anzweifeln und ihn als Vertrag zu Lasten Dritter oder Scheinvertrag werten.
Kannst du dir für deinen Müll keine andere Plattform suchen?
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Ich empfehle einfach mal einen Blick in die einschlägigen Gesetze
§§ 1568a ff BGB
Dann lies die auch richtig. Das gilt nach der Scheidung. Von Scheidung ist hier noch lange nicht die Rede!
Nochmal: unterlasse solche Beiträge!
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Das BSG ist nicht "unsauber". Nur, weil du die Rechtsprechung nicht verstehst. Und den Unterschied zwischen der Definition, was Einkommen ist und wie es dann angerechnet wird. Nicht der Zufluss definiert Einkommen. Zufluss ist nur ein mögliches Kriterium bei der Anrechnung.
Unterlasse also bitte das Posten solcher Falschinformationen!
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vielmehr kehren ehemalige Mieter in die WG zurück, sodass der Platz einfach viel zu eng wird.
Verstehe ich nicht. Wenn du einen (Untermiet) Vertrag für z. B. 35 qm hast, kann die niemand mal so eben 10 qm wegnehmen. Ehemalige Mieter können auch nicht einfach mal so "wiederkommen".
Zusammen mit den Erlebnissen meiner Freundin; die es sich im Moment in ihrem Wohnviertel nicht mal mehr wagt, am späten Abend das Haus zu verlassen
Sie ist noch die einzige Frau, die dort wohnt oder wieso ist es nur ihr nicht mehr zumutbar, dort zu wohnen?
Allerdings befürchten wir, dass sich das Jobcenter weiterhin auf den aktuellen Mietspiegel stützt;
Natürlich.
was meiner Meinung nach ein absolut unschlagbares Argument für eine Bewilligung sein müsste
Wenn die neue Wohnung angemessen ist. Wenn nicht, dann nicht.
ich/wir hatten eben nur gehofft, dass uns an dieser Stelle vielleicht jemand etwas empfehlen könnte, dass uns den ganzen Antrags - Prozess etwas erleichert
Welche Anträge sollen es denn genau sein? Zusicherung zur Höhe der Miete? Kaution? Umzugskosten? Du musst schon mal konkret werden.
Wobei es in erster Linie a) auf den hinreichenden Grund und b) auf die Angemessenheit ankommt. Ohne Angemessenheit keine Chance.
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Wenn der Widerspruch abgelehnt wird , gehts dann als nächstes zum Sozialgericht , oder gibs andere Möglichkeiten ?
Das hast du dir im November 2022 doch quasi schon selbst beantwortet:
BeitragRE: Erbschaften und Steuererstattungen während der Karenzzeit
Klären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .Groby99925. November 2022 um 21:34 ZitatKlären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .
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Eine Zusicherung ist nur dann notwendig, wenn man a) Angst hat, die Mietkosten sind unangemessen teuer und werden daher nicht voll übernommen und/oder b) man möchte ein Kautionsdarlehen und/oder Umzugskosten.
Wenn ihr notwendigerweise (z. B. berechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters) ausziehen müsst, ist der Umzug schonmal erforderlich. Bei einem erforderlichen Umzug wird die neue Miete im Normalfall auch berücksichtigt, soweit sie angemessen ist. Was angemessen für 2 Personen ist, müsst ihr beim Jobcenter erfragen. Wenn ihr dann in dem Bereich eine Wohnung sucht, sollte es keine Probleme geben. Ist die gesuchte Wohnung teurer, würde es sowieso nur eine Ablehnung geben.
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Wenn dir im Mai nichts mehr zufließt, gibt es auch kein Einkommen, das angerechnet werden kann.
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Was will man denn sagen, außer der Wahrheit? Es sei denn, man sucht vom jetzigen Wohnort aus eine Arbeit und zieht dann um, wenn man diese gefunden hat.
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Wie hat er denn überhaupt die Chance, einen Mietvertrag zu bekommen
Das wird dir niemand beantworten können, da die Wohnraumsituation bundesweit unterschiedlich ist. Irgendwo in der Pampa bekommst du sicher eher eine Wohnung als in München.
Und kann man auch schon Bürgergeld beantragen, wenn er noch gar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat
Können schon, aber kein Jobcenter wird das bearbeiten, da die örtliche Zuständigkeit noch nicht klar ist.
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Wohin du überweisen musst, kann dir nur das Jobcenter sagen. Vielleicht auch der Inkassoservice, wenn man die Forderung in deinem Forderungskonto noch findet. Was aber nicht ganz einfach ist, weil zwischendurch mal das Kassenprogramm gewechselt hat.
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Ob Bürgergeld bezogen wird, ist doch egal. Es kommt für eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V nur darauf an, ob eine weitere im Haushalt lebende Person diesen führen könnte. Was nicht ist, wenn diese Person 40h/Woche in einer Maßnahme ist.
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Prüfung tut gut und mit etwas mehr Menschlichkeit wäre wohl jeder mit einer unkomplizierte und unbürokratisches Zusammenwirken bereit.
Jetzt scheint dann fall salopp einen üblichen Weg zu haben. Vllt wäre ein offenes Gespräch angeraten.Mathematik kennt keine Menschlichkeit. Und Reden bringt da auch nichts. Ob man Anspruch auf ALG 2 hat, ist eine Frage der Mathematik. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, dann hat man Anspruch, ist es höher, dann nicht.
Ganz einfach. Dafür braucht man keine 5 Monate alte Threads heraussuchen.
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Also du meinst, von 250 Euro im Monat kann man Nahrung, Kleidung, Mietanteil, Stromanteil, Versicherungen, Hygiene usw. für ein Kind bezahlen? Das reicht?