Was auch immer du da gelesen hast: es geht doch gar nicht um deine Arbeitsfähigkeit, sondern um deine Erwerbsfähigkeit.
Erwerbsunfähige gehören nicht ins SGB II. Natürlich muss das Jobcenter darauf achten, nur Leistungen an Bürger zu erbringen, denen es auch zusteht.
Beantrage Sozialhilfe. Im Normalfall zahlt das Sozialamt sowieso nicht nur aufgrund des Gutachtens des ÄD des Jobcenters. Es wird wahrscheinlich dem Gutachten widersprechen.
Dann geht das Verfahren nach § 44a SGB II weiter. Das JC zahlt dir weiter Bürgergeld und wird die Rentenversicherung mit einer Prüfung, ob du nun wirklich erwerbsgemindert bist oder nicht, beauftragen. Die Feststellung der Rentenversicherung ist dann abschließend.
Das ist der ganz normale Werdegang.