Beiträge von Turtle1972

    mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.


    Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.


    Das ändert letztlich nichts am Zufluss und damit an der Berücksichtigung als Einkommen.



    Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben


    Also hat es von Amts wegen bereits eine Überprüfung gemacht.


    Hattest du damals mitgeteilt, dass Kindergeld eingestellt wurde? Warum bist du denn nie gegen die Anrechnung des Kindergeldes in Widerspruch gegangen, wenn euch ca. 250 Euro im Monat gefehlt haben? Warum war das Kindergeld überhaupt aufgehoben worden? Bis ein Kind 18 wird, ist das normalerweise nicht der Fall.


    Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).


    Fehlt da noch ein Monat Überprüfung oder hat das Jobcenter vielleicht doch in einem Monat kein Kindergeld angerechnet gehabt?


    Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€


    Zur Höhe kann man ohne die ganzen Bescheide eh nichts sagen.

    Das Forum beschäftigt sich nicht mit Kinderzuschlag. Falls es um einen Artikel der Hompage geht, wende dich bitte an die Betreiber der Hompage. Das Forum ist hierfür der falsche Ansprechpartner.

    Nein, das Kindergeld gehört Dir, sofern es vorher leistungsmindernd berücksichtigt wurde.


    Das sehe ich anders. Es zählt das Zuflussprinzip, daher ist die Nachzahlung, wahrscheinlich verteilt auf 6 Monate, anzurechnen. Wenn in Monaten, in denen kein Kindergeld geflossen ist, dieses trotzdem angerechnet wurde, dann sind die Leistungen in diesen Monaten falsch berechnet und hier müsste ggf. per Überprüfungsantrag eine Nachzahlung von Bürgergeld erwirkt werden.



    Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.


    Was hat Schulgeld mit Kindergeld zu tun? Diese unnötigen Ausgaben für eine Privatschule sind sowieso unbeachtlich. Es gibt hinreichend kostenfreie staatliche Schulen.

    weil die neue Wohnung zu teuer ist (76m², 720€ kalt),


    Das ist ja nun auch kein Pappenstiel, immerhin kommen da auch noch die Heizkosten dazu und da liegt ihr ja schon fast wieder bei den alten Mietkosten.


    Was wäre denn angemessen und was verdient dein Mann? Kann vielleicht durch Steuerklassenwechsel ein höheres Einkommen erzielt werden?

    Was auch immer du da gelesen hast: es geht doch gar nicht um deine Arbeitsfähigkeit, sondern um deine Erwerbsfähigkeit.


    Erwerbsunfähige gehören nicht ins SGB II. Natürlich muss das Jobcenter darauf achten, nur Leistungen an Bürger zu erbringen, denen es auch zusteht.


    Beantrage Sozialhilfe. Im Normalfall zahlt das Sozialamt sowieso nicht nur aufgrund des Gutachtens des ÄD des Jobcenters. Es wird wahrscheinlich dem Gutachten widersprechen.


    Dann geht das Verfahren nach § 44a SGB II weiter. Das JC zahlt dir weiter Bürgergeld und wird die Rentenversicherung mit einer Prüfung, ob du nun wirklich erwerbsgemindert bist oder nicht, beauftragen. Die Feststellung der Rentenversicherung ist dann abschließend.


    Das ist der ganz normale Werdegang.

    Ist es korrekt, da dass Jobcenter sich spätestens da nochmal melden wird bei mir, um zu prüfen, ob Sie quasi für meine Unterkunft zuviel gezahlt haben und dementsprechend, sofern Guthaben bestehen sollte, dies anteilig zurückfordern werden?


    Nein. Wenn du ein Guthaben erzielst, ist es deins.

    Einen Anwalt kann das Forum nicht bieten. Bereits der gemeinsame Umzug spricht nunmal gegen eine Trennung. Das "konnte ihn nicht auf der Straße stehen lassen" ist ein Indiz für eine innere Bindung. Andere können das nach einer Trennung durchaus. Selbst die Mietfreiheit ist ein Indiz, dass die familiäre Bindung im Sinne eines "Schwiegersohns" bestand, denn das Argument, dass er dem Vater eine große Hilfe war steht im krassen Gegensatz zu deiner Behauptung, dass er schwer krank war. Wie hilft denn in schwer Kranker bei Reparaturarbeiten am Haus?


    Wie das vor Gericht gewertet wird, und das habe ich bereits geschrieben, kann anhand der mageren Fakten nicht prognostiziert werden. Wenn sich kein Anwalt findet, deutet es darauf hin, dass wohl eingeschätzt wird, dass die Klage keinen Erfolg hat.


    Ist das Erbe inzwischen geregelt und die Mietfreiheit beendet? Dann schmeiß ihn doch raus.

    aber ich würde gerne was dazu geben,


    Wenn sie nichts fordern, kannst du gern was dazu geben, wenn du eigenes Geld verdienst. Aber warum soll der Steuerzahler das aufbringen, weil du dann ein besseres Gewissen hast?


    das verstehe ich nicht, kannst du das etwas ausführen ?


    Dass Eltern bis zu 6 Monate nach Beendigung einer Ausbildung noch Unterhalt leisten müssen, da dem Kind eine gewisse Zeit zur Suche zugestanden wird.

    Das gibt es noch. Allerdings hat man keine 3 Monate mehr Zeit zur Beantragung wie letztes Jahr, sondern man muss den Antrag spätestens im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung stellen. Ist man schon im Monat danach, ist es zu spät.

    Dein quasi Umschulungswunsch wird von den Gesundheitsexperten nicht unterstützt, dort wird gesagt, dass der erlernte Beruf ausreichend und leidensgerecht ist. So verstehe ich deine Ausführungen.


    Dann passiert folgendes, wenn du durch Kündigung und nicht notwendige Zweitausbildung dich und deine Familie hilfebedürftig machen solltest: neben einer noch humanen Sanktion wird man Kostenersatz gem § 34 SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens prüfen. Und wenn sich der Sachverhalt so darstellt, dass es keinen wichtigen Grund für die Zweitausbildung gibt, kann man die gesamte Bürgergeldzahlung von dir zur Erstattung verlangen.


    Im Übrigen wird nicht jede Ausbildung mit Bafög gefördert. Was willst du denn machen?

    Der Ehemann hat keinen Anspruch, da er Altersrenter ist. Das betrifft seinen kompletten Bedarf inclusive halber Miete. Außerdem reicht doch offenbar seine Rente dafür.


    Aber 1500 für 2 Personen ist zu wenig


    Kommt darauf an, wie hoch die Miete ist.


    Rente als Lohn einzugeben ist z. B. schonmal falsch. Auf Lohn gibt es einen wesentlich höheren Freibetrag als auf Rente. Allein das verfälscht das Ergebnis im Rechner.

    Wenn meine Frau mit Kind bei mir einziehen, müsste doch nach ihrem Bürgergeldanspruch auch unsere dann gemeinsame Miete bezahlt werden?


    Nur der Mietanteil für Frau und Kind(er). Deiner nicht.



    Da ich vermutlich bis Semesterbeginn selber kündigen werde um mein Studium angemessen fortführen zu können, droht eine Sperre aufgrund Eigenkündigung?

    Betrifft mich das?


    Nein. Theoretisch könnte Kostenersatz nach § 34 SGB II geprüft werden. Allerdings halte ich das nicht für anwendbar, wenn nachvollziehbar ist, dass du dich dem möglichst schnellen Studienabschluss widmen willst.


    Allerdings ist mir unklar, wovon du leben möchtest ohne Einkommen.