Das bedeutet sie gibt das nicht an.
Falsch. Die hat jegliche Veränderung in den Einkommensverhältnissen anzuzeigen. Die Entscheidung, ob das geschütztes Einkommen ist, obliegt nämlich nicht ihr. Bedenke dabei, dass die Gesetzesnorm gerade nicht besagt, dass solche Leistungen immer anrechnungsfrei sind! Da steht "soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Ob das so ist, hat nicht sie zu entscheiden!
Gibt es eine Grenze ab
Nein. Wie du selbst lesen kannst, steht im Gesetz dazu kein konkreter Betrag. Was das angeht, muss notfalls ein Gericht zum Einzelfall bestimmen.
Sie kann dort für viele verschiedene Sachen Anträge stellen. Da kann dann übers Jahr schon was zusammenkommen...
Anträge stellen bedeutet nicht, es zu bekommen. Stiftungsgelder sind begrenzt und sollen vielen Familien zugute kommen. Einen Mitnahmeeffekt wird man dort nicht dulden.