Beiträge von Turtle1972

    Anscheinend nicht, lt. den Ausführungen in diesem Urteil:

    L 11 AS 932/18 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland


    Zitat

    Wie in Art 1 Satz 1 BayFamGG ausgeführt wird, handelt es sich beim Familiengeld um eine Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes. Es dient nicht der Existenzsicherung (Art 1 Satz 3 BayFamGG) und soll nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden (Art 1 Satz 4 BayFamGG). Auch nach der Gesetzesbegründung (Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplan 2018, S 32) wollte der Landesgesetzgeber ausdrücklich keine Anrechnung nach § 11a Abs 3 Satz 1 SGB II. Für das Familiengeld haben sich politisch der Bund und der Freistaat Bayern darauf geeinigt, dass dieses nicht angerechnet und rückwirkend zum 01.08.2018 eine Ergänzung des BayFamGG vorgenommen werden soll (so die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: http://www.stmas.bayern.de/familiengeld).

    Das habe ich auch nicht behauptet, und darum sagte ich ja, dass ich nicht weiß,

    Deshalb auch mein Hinweis

    Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.

    Der TE bestreitet dies jedoch.

    Wenn der TE wirklich recht hat, dann liegt keine BG vor, denn die BSG Entscheidungen zum Trennungswillen sind nur für Ehepaare anwendbar (vgl. BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R).


    Der Anwalt teilte mit, daß die BG erst dann endet sobald jemand aus dem Haus auszieht. Oder man lebt halt in einer Wohnung.

    Was spricht denn eigentlich dagegen? Also gegen den Auszug einer Partei bzw. gegen das Zusammenleben in einer einzigen Wohnung? Warum so ein Konstrukt? Nur wegen des höheren Regelbedarfs und ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung? Obwohl man eigentlich nicht alleinerziehend ist?


    Am besten mal bei andren Anwalt nochmal eine Beratung holen. Ich kann mir nicht vorstellen das diese Situation rechtens ist.

    Einen Widerspruch kann man auch ohne Anwalt erheben. Einfach auf das o. g. Urteil des BSG verweisen.

    Ich verstehe es so, dass es keine Eheleute sind. Wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt, können sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei unverheirateten Paaren ist der gemeinsame Haushalt dafür Grundvoraussetzung. Die Sache kann also nur korrekt sein, wenn das JC davon ausgeht, dass ein Mietvertrag nur für eine Scheinwohnung ist und die 3 in Wirklichkeit in einer der zwei Wohnungen zusammen leben.

    Das passt schon, denn auch das ist eine Meldenorm u. a. für die Klärung leistungsrechtlicher Angelegenheiten. Und die Rechtsfolge des Nichterscheinens ist da sogar nur 10% Sanktion, während es beim 61 SGB I gleich um die Versagung der Leistungen geht.

    Warum brauchst du Bürgergeld? Im August 24 hast du für einen Kollegen gefragt, demnach bist du doch in Arbeit oder hast gearbeitet?

    A9744
    19. August 2024 um 19:31

    Außerdem ist ein Teil der Fragen dort schon beantwortet.

    Die Aussage das "ich irgendwas zurück zahlen muss" ist völlig falsch.

    Weil der Mensch vom Jobcenter, mit dem du telefoniert hast, anscheinend nur marginal Ahnung vom SGB II und Mietrecht hat, ist die hiesige Aussage falsch?


    Welche anmaßende Behauptung. Also ob du in der Lage bist, das beurteilen zu können.


    Allein das hier:

    Man wird sich direkt an den Vermieter wenden und fragen weshalb er Geld verlangte obwohl die ganze zeit klar war ich würde vor Februar einziehen. Das Datum 1.1.25 Mietvertrag spielt keinerlei rolle . Man wird sich DIREKT AN DEN VERMIETER WENDEN und Geld zurück fordern und verlangt VON IHM eine Erklärung nicht mir

    ist grober Unfug.

    Als bräuchte man nur Miete zahlen für eine Mietsache, die man tatsächlich nutzt. Wenn ich eine Wohnung in Berlin gemietet habe und eine in Buxtehude, dann muss ich auch beide bezahlen, egal, ob ich beide nutze. So einfach ist das.

    Mir ist es eh ein Rätsel, wie das neue Jobcenter ohne Nachweis des Umzuges schonmal einfach so Miete zahlt, obwohl es nicht weiß, ob jemals die örtliche Zuständigkeit überhaupt eintritt. Scheint ein sehr komisches JC zu sein.

    Naja, es ist in dem Sinne keine Doppelmiete. Das wäre es gewesen, wenn die neue Wohnung im Januar bezogen, die alte aber auch noch benutzt worden wäre.


    Steht auch so in dem Artikel:


    Zitat

    Im Umzugsmonat können ausnahmsweise die tatsächlichen Aufwendungen für zwei Wohnungen als Bedarf anerkannt werden, wenn beide Wohnungen im betreffenden Monat tatsächlich genutzt werden.


    Der Umzugsmonat hier ist der Februar.

    Ich habe die miete nicht erhalten sondern der Vermieter .

    Quark. Natürlich hast du es erhalten. Das JC hat es nur in deinem Auftrag an den Vermieter weitergegeben. Wie eine Bank.


    Des weiteren habe ich dem jobbenter schon ende Dezember mitgeteilt das wenn alles klappt ich dann im Februar umziehe

    Dann hätte es von vornherein für Januar nichts zahlen dürfen, wenn klar war, dass du sowieso erst im Februar einziehen willst.


    mein jetziger Vermieter hat auch ganz normal noch für Januar seine miete erhalten da ich ja noch bis Februar hier offiziell wohne

    Also das alte JC hat Bürgergeld gezahlt und das neue JC auch schon? Oder nur ein JC?

    Da miete für Januar komplett am Vermieter direkt überwiesen wurde , wird das jobbenter sich gegebenenfalls zur Rückforderung an den Vermieter wenden und nicht mich , oder?


    Wie kommst du darauf? Du hast zu Unrecht Leistungen für diese Mietwohnung erhalten. Warum sollte der Vermieter was zurück zahlen? Du hast einen Vertrag mit ihm, dass du ab Januar Miete schuldest. Man muss die Mietsache ja nicht nutzen, aber eben bezahlen. Du kannst auch parallel 3 Mietverträge haben, wenn du es dir leisten kannst

    Das JC ist aber eben nur verpflichtet, die Miete für die tatsächlich bewohnte Wohnung zu berücksichtigen. Wo hast du denn im Januar gewohnt?