Die Frage sollte in einem Forum gestellt werden, welches sich mit Leistungen nach dem WoGG beschäftigt. Hier in diesem Forum geht es um Bürgergeld und Sozialhilfe.
Beiträge von Turtle1972
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Derzeit wohnt sie jedoch wieder hier
Sie wohnt zunächst bei Bekannten.
Was denn nun?
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Genau so, wie das JC sagt. Die Entscheidungen zum "Trennungswillen" des BSG sind ja eigentlich recht einfach im Netz zu finden. Das Paar ist ja nicht im Sinne von "Scheidung" getrennt, sondern aufgrund der Umstände und ein Trennungswille liegt nicht vor. Daher sind sie auch ohne gemeinsamen Haushalt eine BG.
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Wenn man Bürgergeld bezieht, bekommt man garantiert keinen Vorschuss vom Sozialamt. Antworte das deinem Freund.
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Gerade bei schwankendem sonstigen Einkommen ist es dann schwer, zu sagen, dass du mit einem 556 Euro Job noch was oder nichts mehr an Bürgergeld bekommst. Grundsätzlich wärest du auf der sicheren Seite (mit der Krankenversicherung), wenn du einen Midijob anstrebst, also mind. 557 Euro. Denn dann bist du gesetzlich über den Job versichert. Solltest du einen Minijob aufnehmen, gibt es einen Freibetrag von mind. 100 Euro + 20% vom Restlohn (bzw. 30% vom Betrag ab 520 Euro brutto). Wenn dadurch das Bürgergeld entfällt, musst du dich freiwillig krankenversichern. Zu diesen Beiträgen kannst du dann aber wiederum einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
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Dann fragst du tatsächlich den Falschen. Er hat ja den Antrag nur weitergeleitet. Alles andere liegt jetzt bei der Agentur für Arbeit. Nur die können dir über den Stand Bescheid sagen.
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Verstehe ich nicht. Seit dem 01.01.2025 sind die Jobcenter für Bildungsgutscheine gar nicht mehr zuständig, sondern allein die Agenturen für Arbeit. Vielleicht solltest du deinen Vermittler beim JC mal fragen, ob er den Antrag an die BA weitergeleitet hat und wen du dort direkt fragen kannst.
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Keine Ahnung. Dazu müsste man das Urteil lesen können. Hast du keine Wohnungsübergabe gemacht oder den Vermieter zumindest informiert? Was hat das mit Bürgergeld zu tun?
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Wende dich an örtliche Vereine wie Caritas oder Arbeitslosenhilfe. Oder, wenn man es richtig schlimm ist, denke darüber nach, ob nicht ein Berufsbetreuer eine Lösung sein könnte.
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Sag mal, was soll denn das? Das Sozialamt berechnet deinen Bedarf mittels Regelsatz, Kosten der Unterkunft und eventuellen Heizkosten. Wenn eigenes Einkommen vorhanden ist, wird das natürlich abgezogen.
Das ist auch im Bürgergeld so. Wenn da jemand z. B. 600 Euro Arbeitslosengeld hat, dann bekommt er die auch abgezogen. Und nicht noch Regelsatz + Miete obendrauf.
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Im Normalfall wird das gleich angewiesen.
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Wenn du dich nicht in der Lage fühlst, zu arbeiten, dann kreuze es entsprechend an und lege eine Erklärung bei, wieso du das angekreuzt hast, obwohl es bisher noch keine Feststellung der Erwerbsminderung gibt. Ggf. wird man dich dann zum Ärztlichen oder Psychologischen Dienst zur Begutachtung schicken.
Mit 24 bildest du im Moment noch eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern.
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Mtl.Raten verweigert er weil ich schon einige Male nicht pünktlich zahlte.
Deshalb hat man da ja auch Schulden. Wenn der Energieversorger sich mit der Begründung jedes Mal vor einer Abwendungsvereinbarung drücken könnte, bräuchte man die gesetzliche Regelung, dass der Versorger eine solche Vereinbarung anbieten muss, gar nicht.
Von daher kann es durchaus sein, dass das JC dich auf bestehende Selbsthilfemöglichkeiten hinweist. Dazu gehört es auch, sein Recht gegen den Versorger durchzusetzen.
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Die Rückzahlung. Das Geld war ja bereits deubs und quasi nur bei der Bekannten "angelegt" und jetzt kommt es wieder zurück zu dir.
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Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung.
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Hör doch bitte auf, so alte Threads rauszukramen.
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Doch, das gilt auch für die pflegende Person. Aber nur dann, wenn das Einkommen aus Pflege steuerbefreit ist, § 1 Absatz 1 Nr. 4 Bürgergeld-VO.
Das ist bei Familienangehörigen oder wenn eine enge Bindung zum Pflegenden besteht, vorliegt.
Das ist hier nicht der Fall.
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Aber doch nicht, wenn ich mal für 3 Wochen im Jahr mal für zwei oder drei Stunden nach der Mutter einer Freundin sehe und dafür Geld bekomme.
Dann mach es halt nicht. Viel Spaß mit der Betrugsanzeige, wenn das wegen Datenabgleich aufliegt.
Als würden die Mitwirkungspflichten nur die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit betreffen und nicht jegliche Änderung im Einkommen.
Was fragst du eigentlich hier, wenn das so sonnenklar ist? Weil du weißt, dass es falsch ist und einen Tipp zum Betrügen gesucht hast? Falsches Forum!
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Darf ich das?
Natürlich. Arbeit ist immer erlaubt.
Ist es ein anrechenbares Einkommen?
Ja.
Wie viel darf man da in diesen 3 Wochen verdienen ohne das es Terz mit dem Jobcenter gibt? Wie erfährt das Jobcenter überhaupt davon?
Soviel wie möglich. Welchen "Terz" hast du dir vorgestellt? Das JC erfährt von dem Job, indem du es dem JC aufgrund deiner Mitwirkungspflichten unverzüglich mitteilst, oder etwa nicht?