Natürlich kannst du auch ohne Zusicherung umziehen, wenn die Vermieterin trotz Kenntnis deiner finanziellen Situation den Vertrag mit dir abschließt. Da du einen wichtigen Grund für den Umzug hast, sollte es auch nicht nur die bisherige Miete, sondern dann die maximal angemessene, also die 530 Euro geben. Was immer noch eine immense Differenz von 120 Euro bedeutet, die du selbst stemmen musst.
Beiträge von Turtle1972
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Bekommst du denn nun Bafög oder nicht? Und auf welcher Rechtsgrundlage bezahlt das Jobcenter die Prüfungsgebühren?
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In welcher Form werden die Prüfungen bezahlt, wenn es nicht über Bildungsgutschein läuft? Und seit wann muss bei einer Ausbildung überhaupt eine Prüfung bezahlt werden? Was ist das für eine Ausbildung? Schulisch? Dual? Bafög? BAB?
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Wenn du eine Ausbildung machst, gibt es keine solche Förderung.
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Wenn deine Miete im Bedarf voll berücksichtigt wird, dann wird das Guthaben komplett angerechnet.
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Sie wird Probleme bekommen, glaub es. Sie sollte sich entweder wegen des Schimmelproblems mit dem derzeitigen Vermieter auseinandersetzen oder sich eine neue Wohnung ohne WG-Charakter suchen.
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Ich gehe davon aus, du bist männlich und der Einzug ist rein aus warmer Barmherzigkeit, oder warum geben 2 erwachsene Menschen eigene Haushalte zugunsten einer WG, in der man Rücksicht auf andere nehmen muss, auf?
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Das Kind wird nur noch mit dem halben Regelsatz berücksichtigt. Auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist dann anteilig. Kindesunterhalt muss neu berechnet werden.
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Eventuell besteht in dem Fälligkeitsmonat sogar ein Anspruch auf Beihilfe aufgrund des höheren Bedarfs wegen der Heizkostennachzahlung. Ein Antrag beim Jobcenter wird da Klärung schaffen.
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Du kannst das eigentlich online über jobcenter digital machen.
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Wer zahlt eigentlich aktuell meine Krankenversicherung?
Schaust du auf deinen Rentenbescheid.
würde dann die Rentenkasse die Krankenversicherung zahlen?
Im Normalfall werden die KV/PV Kosten von der Rente abgezogen. Daran ändert ein Umzug nichts.
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Wie melde ich mich ab bzw. inwiefern muss ich das begründen?
"Ich ziehe zum xxxx um." Reicht völlig aus, da das jetzige Sozialamt nach dem Umzug schlichtweg örtlich nicht mehr zuständig ist.
Hätte ich Chancen auf Wohngeld,
Unter den Umständen
weil ich bei meiner Partnerin und Mutter wohnen würde? Oder wäre deren Einkommen (glaube 2000€ netto) zu hoch
Nein.
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Ja, über das Vermittlungsbudget ist das möglich. Ist jedoch eine reine Ermessensentscheidung.
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Das kommt doch darauf an, wieviel sie verdient. Im Normalfall sollte natürlich das Bürgergeld geringer werden, denn sie braucht dann ja kein oder nur weniger Bürgergeld.
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Das musst du selbst zahlen. Das gehört zum normalen Lebensunterhalt und ist im Regelsatz enthalten.
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Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen.
Natürlich ist es Einkommen. Nur, dass die Anrechnung nach § 22 Abs. 3 SGB II modifiziert wird.
Das BSG hat da nämlich eine ganz eindeutige Meinung:
Zitat
Das Guthaben aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2006 stellt auch Einkommen iS des § 11 SGB II dar (a). § 22 Abs 1 S 4 SGB II modifiziert für Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind lediglich die in § 19 S 3 SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. 7. 2006, BGBl I 1706) bestimmte Reihenfolge der Berücksichtigung von Einkommen (b) sowie den Zeitpunkt der Berücksichtigung des Zuflusses als Einkommen (c) und – durch die ausdrückliche gesetzliche Zuordnung zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – die Regeln des § 11 Abs 2 SGB II (d). -
Das lese ich anders. Die TE schreibt:
Die arge sagt damit habe ich genug um 2 Leute zu ernähren und Miete zu zahlen.
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Soweit es seinen Bedarf überschreitet: natürlich.
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1. Ja, natürlich.
2.???
3. Nein, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
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Muss ich,ohne verheiratet zu sein,meinen Freund finanzieren,obwohl der Staat ihn unterstützen müsste?
Warum müsste der Staat das? Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft wird natürlich das Einkommen des, Partners berücksichtigt. Ansonsten würden Paare ohne Trauschein besser gestellt werden als Eheleute. Und das ist gegen das Grundgesetz, welches den Schutz der Ehe normiert!