Das hat das BSG vor vielen Jahren entscheiden, dass der Freibetrag der Kinder nicht auf die Eltern übertragen werden kann.
Beiträge von Turtle1972
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Du kannst nicht viel machen. Scannen dauert derzeit an meinem JC z. B. bis zu einer Woche. Vorher ist der Antrag dann nicht beim SB und die sitzen auch nicht da und warten, da wird der Reihe nach abgearbeitet.
Du kannst vielleicht nächste Woche mal wegen einem Vorschuss fragen und deinen Vermieter informieren, dass die Miete etwas später kommt.
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Darf ich mir ein neues Auto kaufen vor Antragsstellung bis 15.000 Euro? In mein Auto regnet es rein (Cabrio) und ich brauche eig schon länger ein neues. Darf man vor Antragstellung im Sommer nun noch so eine große Summe ausgeben?
Ja.
Muss das Geld welches ich für meinen Sohn haben darf, auf seinem Konto angelegt sein?
Ja.
Und darf ich das Konto dann jetzt noch anlegen oder ist es dann eine Schenkung?
Schenkung, soweit du nicht nachweisen kannst, dass es tatsächlich das Geld deines Sohnes war/ist.
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Bei 3 köpfige Familie 75qm.
Das ist Nonsens. Das SGB II spricht von angemessenen Kosten der Unterkunft. Kosten. Nicht Wohnungsgröße. Im Übrigen richtet sich der Vergleichswert dann nach den Richtlinien des Landes zum sozialen Wohnungsbau. Und da können die Quadratmeter von Bundesland zu Bundesland sehr wohl unterschiedlich sein.
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Mir kommt der Eindruck, du bringst immer neue Sachen ins Spiel um irgend eine Ausrede zu finden, somit ist für mich hier Schluss.
Das liegt daran, dass dieser User einfach den Thread des TE "henselgretel" okkupiert hat.
Womit jetzt hier aber auch Schluss ist.
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Was glaubst du denn was der richter macht wenn es wegen einem termin versäumniss direkt zur leistungseinstellung kommt?
Bestimmt niemandem die Knie brechen.
Ich glaube aber das du einer vom dem Sachbearbeiter bist
Ich glaube, dass ich hier Moderator und Administrator bin. Und daher eine solche Wortwahl schlichtweg nicht dulde!
Betrachte dies als Verwarnung!
Das hat nix mit paragraph 60 zu tun, wo steht dort was von versagung?
Wenn dir der Threadverlauf nicht geläufig ist, versuche es zuerst mit Lesen.
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der richter dort wird dem jobcenter die Knie brechen,
"die Knie brechen". Wovon träumst du nachts?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden das alles über 30% nicht hinnehmbar ist.
Da ging es um Sanktionen und nicht um Versagungen nach § 60 ff SGB I!
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Das steht im Elterngeldbescheid.
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Das wäre Einkommen. Die Karenzzeit ist für Vermögen, nicht für Einkommen.
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Ich verstehe die Frage nicht. Die Eltern sollen sich einfach erklären, ob sie weiterhin Unterstützung leisten oder nicht. Dazu bedarf es doch keiner Formulierungshilfe.
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Dass sein Einkommen entsprechend des Bedarfs verteilt wird. Bei einem Paar im Normalfall 50:50.
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Na, so einfach ist das nicht, da die Bedarfsanteilsmethode trotzdem anzuwenden ist in einer BG, auch, wenn einer verzichtet.
Aber wieso will er denn keine Aufstockung? Womit hat er angesichts einer maximal möglichen Sanktion von 30% derzeit ein Problem? Mag er kein Geld?