Das solltest du mit deinem Vermittler besprechen. Niemand weiß, unter welchen Bedingungen die Bildungsmaßnahme bewilligt wurde, insbesondere nicht im Hinblick auf ein Praktikum.
Beiträge von Turtle1972
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Er müsse nur Auskunft erteilen, jedoch keine Nachweise abgeben.
Das gehört natürlich zur Auskunft, dass man nicht nur behauptet, sondern auch nachweist. Ansonsten ist es keine Auskunft. In seinem Fall kann das Jobcenter die Auskunft dann nach § 60 SGB II fordern, kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Bußgeld.
Können die tatsächlich den Antrag ablehnen, wenn ich überhaupt gar keinen Einfluss darauf habe, wenn mein Freund keine Angaben machen möchte?
Nein. Erstmal müsste das Jobcenter versuchen, den Auskunftsanspruch bei ihm durchzusetzen. Scheitert auch das, wird es wohl eine Ablehnung geben.
Ich wäre dann theoretisch ab nächsten Monat nicht mehr Krankenversichert, bzw. mein Kind und ich.
Dann kläre das mit deinem Partner. Möchte er das denn, dass es dir und dem Kind so ergeht? Worum geht es ihm in der Partnerschaft? Eine vom Staat bezahlte Putzfrau mit Extra (grob gesagt)?
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Wie wurde denn das prognostizierte Einkommen begründet? Im Normalfall wird der Durchschnitt der letzten 5 bis 6 Monate zugrunde gelegt.
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Zweckbestimmte öffentliche Leistungen sind anrechnungsfrei.
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Warum muss man dich darauf hinweisen, dass Einkommen Einkommen ist und du auch für deine Frau zuständig bist, soweit es deine Finanzen eben zulassen?
Wenn du z. B. einen Bedarf von 800 Euro hast und mit Rente und Wohngeld 1000 Euro beziehst, warum denkst du, dass die restlichen 200 Euro für dich allein sind und du sie nicht für deine Frau einsetzen musst?
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Das ist korrekt. Mit dem Wohngeld steigt dein Einkommen. Und dein Einkommen musst du natürlich auch für deine Frau einsetzen.
Warum du Wohngeld beantragt hast, weiß ich natürlich nicht. Das musst du doch selber wissen.
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Hinsichtlich des Todesfalls ist gesetzlich in § 22 SGB II geregelt:
ZitatVerstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar.
Wegen eines Auszugs ist nichts geregelt. Wieso die Karenzzeit einer bereits zu teuren Wohnung, die nach Minderung der Personen noch unangemessener wird, neu beginnen soll, entgeht mir.
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Die Zustimmung für die neue Miete und die Kaution muss vom neuen Jobcenter sein. Wenn du das hast, kannst du jederzeit den neuen Vertrag abschließen. Allerdings solltest du darauf achten, dass es keine Doppelmiete gibt.
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Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist über 520 € zu verdienen ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
In der Kombination mit Selbstständigkeit sicher. Die Zweifel, dass, das bei dir so wäre, habe ich bereits geäußert. Im Übrigen sehe ich nicht, wo das Problem bei einem oder zwei Jobs über 520 Euro sein soll. Sinn und Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist es, dir eine Zeit der Notlage zu überbrücken und nicht, dir eine Rente zu zahlen.
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Es gibt die Frage nach dem Bargeld, also ist wahrheitsgemäß zu antworten. Das wurde dir doch jetzt quasi schon mehrfach geschrieben.
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Es kann doch nicht sein das die danach fragen?
Wieso nicht? Weil es deiner Meinung nach niemanden gibt, der tausende Euro zuhause rumliegen hat? Wer hat denn die Beweislast für die Hilfebedürftigkeit deiner Meinung nach?
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Portemonnaie, Kopfkissen, Sparschwein etc.
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Im Normalfall berät das zuständige Jobcenter, was notwendig ist. Auf alle Fälle Hauptantrag, Anlage EK, HG und VM. Ablehnung Alg1, letzte Lohnnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Für die Vermittlung eine Art Lebenslauf, wobei deine Daten wahrscheinlich wegen Insolvenzausfallgeld schon erfasst sind, oder? Falls es jedoch ein kommunales JC ist, kann das alles anders sein.
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Sperre? Letzter Monat? Geht es tatsächlich um Bürgergeld oder um Alg1?
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Das sollte ausreichend sein, um eine Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.
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Nein. Liste bitte genau auf. Es geht nach Fälligkeit und nicht einfach alles durch 12. Mein Haus ist von 1910 und ungefähr gleich groß. Ich komme nicht auf 450 Euro im Monat. Selbst mit der Ölrechnung von 3000 Euro nicht.