Im Normalfall berät das zuständige Jobcenter, was notwendig ist. Auf alle Fälle Hauptantrag, Anlage EK, HG und VM. Ablehnung Alg1, letzte Lohnnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Für die Vermittlung eine Art Lebenslauf, wobei deine Daten wahrscheinlich wegen Insolvenzausfallgeld schon erfasst sind, oder? Falls es jedoch ein kommunales JC ist, kann das alles anders sein.
Beiträge von Turtle1972
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Sperre? Letzter Monat? Geht es tatsächlich um Bürgergeld oder um Alg1?
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Das sollte ausreichend sein, um eine Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.
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Nein. Liste bitte genau auf. Es geht nach Fälligkeit und nicht einfach alles durch 12. Mein Haus ist von 1910 und ungefähr gleich groß. Ich komme nicht auf 450 Euro im Monat. Selbst mit der Ölrechnung von 3000 Euro nicht.
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monatlich 450 Euro an Hauskosten.
Monatlich 450 Euro? Ist das noch nicht abbezahlt oder wie kommst du auf eine solche Summe?
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Bewerbertag bedeutet doch, dass verschiedene Angebote gemacht werden. Und da weißt du schon jetzt, dass kein einziger Job passt?
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Habe ich Anspruch auf Bürgergeld mit unter 25 bei Eltern wohnend und mein Vater arbeitet?
Ja/Nein/Vielleicht.
Das kommt auf euren Bedarf und das Gesamteinkommen der Familie an.
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Meinst du, ich hab Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich die Rechte meiner Töchter nicht versucht habe durchzusetzen?
Nun ja, das Recht setzt man vor Gericht durch. Nicht bei der UVG-Stelle.
Wenn wir ein Paar wären....
Na, dann ist doch alles gut.
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Die Folgen können eine Versagung der Leistungen sein. Ob noch Fristverlängerung möglich ist oder der Bescheid schon erstellt wurde, musst du erfragen.
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Dass der Vater nicht zahlen muss, liegt doch an dir. Du bist doch diejenige, die stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder die Unterhaltsansprüche durchzusetzen hat.
Ansonsten gilt im SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft nunmal das, was vor vielen Jahren in der Serie "Ich heirate eine Familie" auch gegolten hat.
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Können die Kinder nicht alleine veranlagt werden?
Nein.
Weiss jemand von euch, wie das jetzt funktioniert?
Das kommt darauf an, wie gut du widerlegen kannst, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
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Das Schonvermögen bei Hartz4 war immer Lebensalter x 150 + 700€ Reserve, etwa 10T€ für Ältere, sollte bekannt sein.
Und dann gab es da noch den § 67 Abs. 2 SGB II. Sollte bekannt sein.
Ist das in euren Augen denkbar?
Dafür ist die Norm sicherlich nicht geschaffen worden, aber natürlich kann es sein, dass jetzt Betrüger auffliegen.
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Da waren es doch sogar 60.000 Euro.
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Nein, momentan ist es doch noch 40.000 Euro.
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Was du ankreuzt, ist eigentlich egal. Für solche Fälle gibt es kein hinreichendes Antragsformular. Am besten schilderst du die Problematik mit der Erwerbs(un)fähigkeit in einer Anlage mit Nachweisen (Ablehnung DRV, Kopie Widerspruch etc.).
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Dass sie ihren Anteil zahlen muss. Entweder als Kopfteil oder als Miete.
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Kann man da in den Anträgen mit Datenschutz argumentieren?
Kannst du machen. Allerdings wird das wohl eher dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht, weil dein Lohn für euch beide reicht.
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Es gibt keine neue gesetzliche Regelung. Angemessenheit ist ein unbestimmter Fachbegriff. Das BMAS und die Agentur für Arbeit setzen dafür jetzt 15.000 Euro an. Ob das einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist nicht gewiss. Anders als der Freibetrag für zu berücksichtigendes Vermögen, der klar mit 15.000 Euro bzw. 40.000 Euro beziffert wird, trifft das Gesetz hinsichtlich des als angemessen zu bezeichnenden Wertes eines Kfz keine Aussage.
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