Sag mal willst du hier trollen?
Ich glaube, jetzt hakt es. Glaubst du, ich sehe hier tatenlos zu, wie du einen Stammuser angehst, der hier in seiner Freizeit anderen Menschen hilft?
Wenn du die Gesetzmäßigkeiten nicht verstehst, dann lass das nicht an anderen aus. Tausenden anderen Paaren ohne Trauschein geht es genauso und das ist auch richtig so. Nochmal: wenn euer beider Einkommen für euch beide reicht, dann hat der Steuerzahler nunmal nicht für dich zu zahlen.
Und nein, ich irre mich nicht, da nunmal dieser Paragraf 39 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht gilt.
§ 43 Absatz 5 SGB XII lautet nunmal:
"(5) § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden."
Aus der juris Kommentierung zu § 39 SGB XII, Rz 74:
"Soweit behinderte oder pflegebedürftige Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB XII haben, ist die Anwendung des § 39 SGB XIIaufgrund von § 43 Abs. 1 HS. 2 SGB XII ausgeschlossen (vgl. Rn. 15)."
Oder Hauck/Noftz:
"Die weiteren Sätze des § 39 SGB XII beziehen sich auf den ersten Satz der Vorschrift und sind damit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ebenfalls nicht anzuwenden. Soweit es sich bei der Haushaltsgemeinschaft aber um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, ist das Einkommen und Vermögen des Partners bereits nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB XII zu berücksichtigen."
(Guido Kirchhoff in: Hauck/Noftz SGB XII, 2. Ergänzungslieferung 2025, § 43 SGB 12, Rn. 42)
Du brauchst dich auch nicht ausklinken, der Thread geht hier zu.