Was genau ist deine Frage? Das Problem ist, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch bei Eigentum nur die Kosten als angemessen heranzuziehen sind, die für eine vergleichbare Mietwohnung angemessen wären. Und da kostet dein Eigenheim aufgrund der Größe wohl viel mehr, als eben eine 45qm Mietwohnung.
Beiträge von Turtle1972
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Was steht denn im Mietvertrag zu den Betriebskosten, insbesondere Müllgebühren? Wenn der Vermieter das nicht im Mietvertrag vereinbart hat, muss er das bezahlen.
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Wenn deine Kosten der Unterkunft bereits 2022 abgesenkt waren, gibt es keine Karenzzeit. § 65 Absatz 6 SGB II besagt:
Zitat(6) § 22 Absatz 1 Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
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1. Also aufgrund Nahtlosigkeitsregelung? Oder doch Verfügbarkeit bzgl. Restleistungsvermögen, da schon ein Anwalt eingeschaltet ist?
2. Wenn es noch keine Feststellung der Rentenversicherung gibt, müsstest du zum Jobcenter und dort Leistungen (Bürgergeld) beantragen, soweit dein ALG 1 derzeit nicht auskömmlich ist bzw., wenn es dann endet und du noch keine Rentenbewilligung hast. Oder wurde die schon abgelehnt und du bist im Widerspruchs- oder Klageverfahren?
Die Schwerbehinderung spielt keine Rolle.
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1. Wovon lebst du derzeit?
2. Wer hat festgestellt, dass du erwerbsgemindert (auf Dauer? auf Zeit?) bist?
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An § 9 Absatz 5 SGB II hat sich nichts geändert, falls du das meinst.
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Meinst du mit 400.000 Euro den Gesamtwert beider Immobilien? Einer Immobilie? Welcher? Deinen Anteil am Haus? Den Anteil deiner Schwester an der ETW?
Ich glaube, so kommen wir nicht weiter. Lass dich am besten vor Ort von einem Anwalt beraten.
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Bitte beantworte meine Fragen zum Verkehrswert! Ansonsten kann man dir nicht helfen.
Ich frage jetzt bereits das dritte Mal danach!
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Da hat sich nichts geändert. Da besteht ein Anspruch nur, wenn ein Arbeitnehmerstatus vorliegt. Obdachlosigkeit spielt da auch keine Rolle.
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Zum 1.7.23 gilt Erbe nicht mehr als Einkommen, nur noch als Vermögen.
Es kommt also jetzt darauf an, wann genau du über das Erbe verfügen kannst, damit man die Frage beantworten kann. Und natürlich, wieviel es jetzt tatsächlich ist.
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Was an
Dass du dann bei beispielsweise 39000 Euro, mithin 6.500 Euro pro Monat aus dem Bezug fällst, ist logisch.
fandest du unverständlich?
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Es ist äußerst unhöflich, den Thread eines anderen Users für eigene Fragen zu missbrauchen.
Bitte eröffne einen eigenen Thread!
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Das beantwortet leider nicht meine Fragen, insbesondere zum Verkehrswert der Immobilien.
Das "Drumherum" mit Dankbarkeit und Co. wird das Jobcenter nicht interessieren.
Es geht erstmal um die reinen Zahlen. Nenne die bitte.
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Das kann dir nur dein Jobcenter beantworten, weil das durch die örtliche Kommune festgelegt wird. Viele Kommunen haben jetzt als Grundlage auf die Berechnung mit angemessenem Verbrauch umgestellt.
Soll heißen, wenn z. B. 5000 kWh/Jahr angemessen sind, ist es egal, ob nun die kWh 2 Euro oder 5 Euro kostet.
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Was bietet denn deine Schwester an? In welchem Verhältnis stehen die Wertanteile? Also, was ist der Anteil der Schwester an deiner EWT wert und was dein Anteil am Haus?
Grundsätzlich bitte ich dich aber, zu bedenken, dass es hier keine Tipps und Hilfe für Betrug(sversuche) gibt!
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Eine Verfügbarkeit spielt im SGB II überhaupt keine Rolle. Im SGB II geht es um Zumutbarkeit, also bei dir dann um die Frage, ob es dir zumutbar ist, neben der Selbständigkeit noch einen Job anzunehmen oder eben die Selbstständigkeit zu Gunsten einer abhängigen Beschäftigung aufzugeben. Das ist unter gewissen Umständen natürlich zumutbar. Ob diese bei dir vorliegen, musst du mit dem für dich zuständigen Ansprechpartner des Jobzenters klären.
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Den Mietvertrag solltest du auch mit dem vereinfachten Antrag vorgelegt haben. Ansonsten entscheidet das zuständige Jobcenter, welche Unterlagen und Nachweise es nunmehr zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt.
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Müllgebühren sind Kosten der Unterkunft und daher nicht im Regelsatz enthalten.
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und du das teilen sie jut noch auf 6 Monate egal wie hoch der Betrag ist oder alles unter 40000 wird aufgeteilt?
Würdest du das nochmal in "verständlich" versuchen?